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Kirchenaustritt Notar: 3 Schritte zum Austritt ausführlich erklärt

Felix Gerlach

20. Apr 2023

Der Kirchenaustritt ist ein schwerwiegender Schritt, den viele Menschen früher oder später in ihrem Leben in Erwägung ziehen. Es handelt sich dabei um den formellen Verzicht auf die Mitgliedschaft in einer bestimmten Religionsgemeinschaft. Dieser Vorgang wird in der Regel beim Notar beantragt, um sicherzustellen, dass er rechtlich bindend ist.

Der Kirchenaustritt kann aus verschiedenen Gründen erwogen werden, von persönlichen Überzeugungen über Unzufriedenheit mit der Kirche bis hin zu finanziellen Überlegungen. In diesem Artikel werden wir uns damit auseinandersetzen, was der Kirchenaustritt bedeutet, welche Gründe es dafür gibt und wie der Vorgang beim Notar abläuft.

Wir werden auch auf die Unterschiede zwischen den Regelungen und Verfahren für den Kirchenaustritt in verschiedenen Ländern eingehen. Zum Schluss werden wir die Auswirkungen des Kirchenaustritts auf das individuelle Leben und die Gesellschaft insgesamt beleuchten.

Erläuterung des Begriffs "Kirchenaustritt" und des Zwecks eines Notars bei diesem Vorgang

Der Kirchenaustritt ist der formelle Verzicht auf die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft. Er ist in der Regel notwendig, wenn eine Person ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche aufgeben und sich von ihr distanzieren möchte. Der Kirchenaustritt kann aus verschiedenen Gründen erwogen werden, wie zum Beispiel persönlichen Überzeugungen, Unzufriedenheit mit der Kirche oder finanziellen Überlegungen.

In Deutschland gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die den Kirchenaustritt betreffen. Diese sind im "Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit" (FGG) und im "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der im Inland wohnhaften Ausländer" (AuG) festgelegt.

Laut Paragraph 6 des FGG muss der Kirchenaustritt beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der Antrag kann auch schriftlich oder mündlich bei einem Notar gestellt werden, der dann den Antrag weiterleitet. Der Notar hat in diesem Fall die Aufgabe, den Antrag zu prüfen und sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften und Regelungen eingehalten werden.

Der Kirchenaustritt kann nur dann wirksam werden, wenn der Antragsteller volljährig und geschäftsfähig ist. In Ausnahmefällen kann auch ein minderjähriger Antragsteller den Kirchenaustritt beantragen, wenn er dazu in der Lage ist, seinen Willen frei und eindeutig zu erklären.

Der Kirchenaustritt wird in der Regel durch eine gerichtliche Entscheidung bestätigt, die von einem Richter oder einem Notar ausgestellt wird. Sobald diese Entscheidung rechtskräftig ist, ist der Kirchenaustritt wirksam und die Mitgliedschaft in der betreffenden Kirche ist beendet. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kirchenaustritt in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, zum Beispiel bei Fehlern im Antragsverfahren oder bei Vorliegen besonderer Umstände.

Der Zweck eines Notars beim Kirchenaustritt ist also die Überprüfung des Antrags und die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Er ist auch dafür verantwortlich, den Antrag an das zuständige Amtsgericht weiterzuleiten und die gerichtliche Entscheidung auszustellen, sobald sie vorliegt.

Der Notar kann auch als Ansprechpartner für Fragen und Beratung rund um den Kirchenaustritt dienen und sicherstellen, dass der Antragsteller vollständig über die möglichen Konsequenzen und Auswirkungen des Kirchenaustritts informiert ist. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kirchenaustritt nicht nur Auswirkungen auf die persönliche Religionszugehörigkeit hat, sondern auch mögliche Folgen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Sozialversicherung oder der Steuerpflicht, haben kann. Daher sollte der Antragsteller sorgfältig überlegen, ob der Kirchenaustritt für ihn wirklich die richtige Entscheidung ist.

Eine tiefgründigere Erläuterung zum Prozess: Was muss ich tun wenn ich aus der Kirche austreten will

Gründe für einen Kirchenaustritt: Mögliche Motive, warum Menschen ihrer Kirche den Rücken kehren

Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihrer Kirche den Rücken kehren und einen Kirchenaustritt beantragen. Mögliche Motive für einen Kirchenaustritt können sein:

  1. Persönliche Überzeugungen: Einige Menschen entscheiden sich für den Kirchenaustritt, weil sie mit der Lehre oder den Werten ihrer Kirche nicht mehr übereinstimmen. Sie können sich zum Beispiel von bestimmten Glaubensüberzeugungen oder Praktiken distanzieren oder sich für eine andere Religion oder Weltanschauung entscheiden.
  2. Unzufriedenheit mit der Kirche: Es gibt auch viele Menschen, die sich von ihrer Kirche entfremdet fühlen, weil sie unzufrieden mit der Art und Weise sind, wie sie geleitet oder geführt wird. Sie können sich zum Beispiel darüber beschweren, dass die Kirche zu sehr in die Politik eingreift oder sich nicht genug um die Belange der Gemeindemitglieder kümmert.
  3. Finanzielle Überlegungen: Der Kirchenaustritt kann auch aus finanziellen Gründen in Erwägung gezogen werden. In Deutschland zahlen Kirchenmitglieder in der Regel Kirchensteuern, die auf ihre Einkommen- oder Vermögenssteuer angerechnet werden. Manche Menschen entscheiden sich daher für den Kirchenaustritt, um diese Steuern zu sparen.
  4. Andere Gründe: Es gibt auch viele andere Gründe, warum Menschen den Kirchenaustritt in Erwägung ziehen, wie zum Beispiel familiäre oder soziale Probleme, Karriereschritte oder einfach nur die Tatsache, dass sie sich von ihrer Kirche entfernt haben und sich nicht mehr damit identifizieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kirchenaustritt ein schwerwiegender Schritt ist, der nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Der Antragsteller sollte sich gut überlegen, ob er wirklich bereit ist, die Mitgliedschaft in seiner Kirche aufzugeben und die möglichen Konsequenzen und Auswirkungen des Kirchenaustritts gründlich abwägen. Er sollte sich auch bewusst machen, dass der Kirchenaustritt in der Regel nicht

Aktueller Kirchensteuersatz

Die Höhe der Kirchensteuer hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 Prozent der Einkommenssteuer, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Wenn man den Kirchenaustritt beantragt, zahlt man keine Kirchensteuer mehr, entweder ab dem Monat nach dem Austritt oder ab dem übernächsten Monat. Das Bundeszentralamt für Steuern gibt die Information, dass man ausgetreten ist, automatisch an die Firma weiter.

Wenn man als Single ohne Kinder mit einem Bruttogehalt von 4000 Euro pro Jahr aus der Kirche austritt, kann man zwischen 600 und 700 Euro pro Jahr an Kirchensteuern sparen. Wenn man mit einem Ehepartner zusammenveranlagt ist und der Ehepartner Kirchenmitglied bleibt, muss der Ehepartner das besondere Kirchgeld zahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kirchenaustritt Auswirkungen auf die Finanzierung der Kirche hat und auch mögliche Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben kann, da Kirchenmitglieder in der Regel höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Es ist daher ratsam, sich gut zu informieren und die möglichen Folgen des Kirchenaustritts abzuwägen, bevor man diesen Schritt macht. Auch wenn man den Kirchenaustritt aus persönlichen Gründen beantragt, ist es wichtig zu bedenken, dass der Kirchenaustritt auch Auswirkungen auf die Gesellschaft hat und man sich bewusst damit auseinandersetzen sollte.

Der Kirchenaustritt als rechtlicher Akt: Erläuterung der rechtlichen Aspekte des Kirchenaustritts und der Rolle des Notars dabei

Der Kirchenaustritt ist ein rechtlicher Akt, der gewisse Voraussetzungen erfüllen muss, damit er wirksam wird. In Deutschland sind die Regelungen für den Kirchenaustritt im "Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit" (FGG) und im "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der im Inland wohnhaften Ausländer" (AuG) festgelegt.

Laut Paragraph 6 des FGG muss der Kirchenaustritt beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der Antrag kann auch schriftlich oder mündlich bei einem Notar gestellt werden, der dann den Antrag weiterleitet. Der Notar hat in diesem Fall die Aufgabe, den Antrag zu prüfen und sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften und Regelungen eingehalten werden.

Der Antragsteller muss bei der Antragstellung volljährig und geschäftsfähig sein. In Ausnahmefällen kann auch ein minderjähriger Antragsteller den Kirchenaustritt beantragen, wenn er dazu in der Lage ist, seinen Willen frei und eindeutig zu erklären.

Der Kirchenaustritt wird in der Regel durch eine gerichtliche Entscheidung bestätigt, die von einem Richter oder einem Notar ausgestellt wird. Sobald diese Entscheidung rechtskräftig ist, ist der Kirchenaustritt wirksam und die Mitgliedschaft in der betreffenden Kirche ist beendet. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kirchenaustritt in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, zum Beispiel bei Fehlern im Antragsverfahren oder bei Vorliegen besonderer Umstände.

"Ich bin davon überzeugt, dass jeder Mensch das Recht hat, seine religiöse Zugehörigkeit frei zu wählen oder auch abzulegen." -  Dr. Kathleen M. - NRW Notarassessor

Die Rolle des Notars beim Kirchenaustritt ist also die Überprüfung des Antrags und die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Er ist auch dafür verantwortlich, den Antrag an das zuständige Amtsgericht weiterzuleiten und die gerichtliche Entscheidung auszustellen, sobald sie vorliegt.

Der Notar kann auch als Ansprechpartner für Fragen und Beratung rund um den Kirchenaustritt dienen und sicherstellen, dass der Antragsteller vollständig über die möglichen Konsequenzen und Auswirkungen des Kirchenaustritts informiert ist. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kirchenaustritt nicht nur Auswirkungen auf die persönliche Religionszugehörigkeit hat, sondern auch mögliche Folgen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Sozialversicherung oder der Steuerpflicht, haben kann.

Daher sollte der Antragsteller sorgfältig überlegen, ob der Kirchenaustritt für ihn wirklich die richtige Entscheidung ist. Der Notar hat auch die Aufgabe, den Antragsteller darüber aufzuklären und ihm gegebenenfalls alternative Möglichkeiten aufzuzeigen, wie zum Beispiel eine Kirchenaustrittserklärung oder eine Kirchenaustrittserklärung mit Vorbehalt.

Kirchenaustritt – worauf muss ich achten?

Wenn man den Kirchenaustritt beantragen möchte, gibt es einige Dinge, auf die man achten sollte. Laut Paragraph 3 des "Kirchenaustrittsgesetzes NRW" gibt es formelle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Zunächst einmal gibt es zwei Möglichkeiten, wie man den Kirchenaustritt beantragen kann: man kann entweder mündlich beim Amtsgericht oder schriftlich bei einem Notar antragen. Es ist wichtig zu beachten, dass man sich bei der Antragstellung nicht von einer anderen Person vertreten lassen darf. Wenn man mündlich austritt, wird die Erklärung am Amtsgericht protokolliert, während sie bei einem schriftlichen Austritt von einem Notar öffentlich beglaubigt wird.

Bei der Austrittserklärung muss man genau angeben, aus welcher Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft man austreten möchte. Zudem muss die Austrittserklärung Angaben zur eigenen Person enthalten, wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Familienstand. Die Austrittserklärung darf nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft oder mit Vorbehalt oder anderen Zusätzen versehen werden.

Wenn man den Kirchenaustritt bei einem Notar beantragt, sollte man beachten, dass es für die Notartätigkeit in der Regel eine Gebühr in Höhe von ca. 90 Euro gibt, die zusätzlich zu den Gerichtsgebühren von 30,00 Euro zu zahlen sind. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Kosten im Klaren zu sein und gegebenenfalls alternative Möglichkeiten, wie zum Beispiel den mündlichen Kirchenaustritt beim Amtsgericht, in Betracht zu ziehen.

Bei einem telefonischen Erstgespräch wird der Notar oder die Notarin mit Ihnen klären, welche Informationen von Ihnen benötigt werden und offene Fragen beantworten. Es ist wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und sich gegebenenfalls von einem Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Kirchenaustritt ordnungsgemäß durchgeführt wird und alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten nach der Antragstellung noch Fragen offen bleiben, kann man sich jederzeit an den Notar wenden, um diese zu klären.

Angaben zum Antrag für einen Kirchenaustritt

Das sind die Angaben die in dem schriftlichen Kirchenaustrittswunsch enthalten sein müssen:

  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Vor- und Nachname der austrittswilligen Person
  • Anschrift
  • Familienstand
  • Angabe der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der man austreten möchte

Musterentwurf Kirchenaustrittsformular


Im Folgenden finden Sie ein Template, wie das Formular für den Kirchenaustritt aussehen könnte.

Hiermit beantrage ich den Austritt aus der [Name der Kirche/Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft].

Ich gebe hiermit meine Mitgliedschaft in der genannten Kirche/Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft schriftlich und unwiderruflich auf.

Meine Angaben:

Vor- und Nachname: [Dein Name]
Geburtsdatum: [Dein Geburtsdatum]
Geburtsort: [Dein Geburtsort]
Anschrift: [Deine Anschrift]
Familienstand: [Dein Familienstand]
Ich bitte um Bestätigung meines Austritts und um Zusendung einer beglaubigten Kopie der Austrittserklärung.

[Dein Name]

Dieser muss nun abschließend vom Notar beglaubigt werden. Hierzu bietet sich beglaubigt.de an - der erste Online Notar, welche jegliche Prozesse digital und remote abbilden kann.

Was kostet der Kirchenaustritt beim Notar?

Der Kostenpunkt ist beim Kirchenaustritt ein wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Wenn man den Kirchenaustritt bei einem Notar beantragt, fallen in der Regel Gebühren an, die sich nach der Höhe der zu erwartenden Gegenleistung des Notars berechnen.

Laut Paragraph 4 des "Gesetzes über die Vergütung von Notaren und die Kosten der Rechtspflege" (NotarKostG) berechnen sich die Gebühren der Notare nach der sogenannten "Gebührenordnung für Notare" (GNotO). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert, das heißt dem Wert der Sache oder der Rechtsbeziehung, die Gegenstand der notariellen Beurkundung sind.

In den meisten Fällen wird der Gegenstandswert bei einem Kirchenaustritt auf null gesetzt, sodass die Gebühren nach Paragraph 18 GNotO berechnet werden. Danach betragen die Gebühren für eine öffentliche Beglaubigung, wie sie bei einem schriftlichen Kirchenaustritt erfolgt, in der Regel 90 Euro.

Zusätzlich zu den Notargebühren fallen bei einem Kirchenaustritt jedoch auch Gerichtsgebühren an, die nach Paragraph 15 des "Gerichtskostengesetzes" (GKG) berechnet werden. Die Höhe der Gerichtsgebühren beträgt in der Regel 30,00 Euro.

Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Kosten im Klaren zu sein und gegebenenfalls alternative Möglichkeiten, wie zum Beispiel den mündlichen Kirchenaustritt beim Amtsgericht, in Betracht zu ziehen. Es empfiehlt sich, sich beim zuständigen Notar oder Amtsgericht über die genauen Kosten zu informieren und eventuelle Fragen im Vorfeld zu klären.

Dauer Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt dauert in der Regel einige Wochen. Zunächst muss man eine Austrittserklärung abgeben, entweder mündlich beim Amtsgericht oder schriftlich bei einem Notar. Danach wird die Austrittserklärung an die Kirche weitergeleitet, die noch einmal die Möglichkeit hat, den Kirchenaustritt zu verweigern, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Wenn die Kirche den Kirchenaustritt nicht verweigert, wird die Mitgliedschaft beendet und der Kirchenaustritt ist abgeschlossen. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und die notwendigen Schritte für den Kirchenaustritt zu beachten, um sicherzustellen, dass der Kirchenaustritt rechtswirksam ist.

Schritte zum Austritt aus der Kirche

  1. Informiere dich: Bevor du den Kirchenaustritt beantragst, ist es wichtig, dich gut zu informieren und zu überlegen, ob der Kirchenaustritt wirklich das ist, was du möchtest. Bedenke, dass der Kirchenaustritt nicht nur Auswirkungen auf deine Religionszugehörigkeit hat, sondern auch mögliche Folgen in anderen Bereichen haben kann, wie zum Beispiel in der Sozialversicherung oder im Beruf.
  2. Wähle die Art des Kirchenaustritts: Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man den Kirchenaustritt beantragen kann: man kann entweder mündlich beim Amtsgericht oder schriftlich bei einem Notar antragen. Es ist wichtig zu beachten, dass man sich bei der Antragstellung nicht von einer anderen Person vertreten lassen darf.
  3. Stelle den Antrag: Wenn du dich für den mündlichen Kirchenaustritt beim Amtsgericht entschieden hast, musst du dich beim zuständigen Amtsgericht melden und den Kirchenaustritt persönlich beantragen. Es ist wichtig, deine Austrittserklärung möglichst präzise zu formulieren und dabei folgende Angaben zu machen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Familienstand, aus welcher Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft du austreten möchtest. Du darfst deine Austrittserklärung nicht an bestimmte Bedingungen knüpfen oder ihr einen Vorbehalt oder einen anderen Zusatz beilegen. Die Erklärung wird vom Amtsgericht protokolliert und ist damit rechtswirksam.

Welche Nachteile bringt ein Kirchenaustritt?

Ein Kirchenaustritt hat nicht nur positive Aspekte, sondern kann auch einige Nachteile mit sich bringen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass der Kirchenaustritt nicht nur Auswirkungen auf die persönliche Religionszugehörigkeit hat, sondern auch mögliche Folgen in anderen Bereichen haben kann.

Ein möglicher Nachteil ist, dass man nach dem Kirchenaustritt keine Leistungen der Kirche mehr in Anspruch nehmen kann. Dazu gehören zum Beispiel kirchliche Trauungen, kirchliche Bestattungen oder kirchliche Seelsorge. Wenn man diese Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss man sich an eine andere Institution wenden, was möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Ein weiterer Nachteil kann sein, dass der Kirchenaustritt Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben kann. Laut Paragraph 4 des "Gesetzes zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung" (RVG) zahlen Kirchenmitglieder in der Regel höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Nichtmitglieder.

Das bedeutet, dass man nach dem Kirchenaustritt möglicherweise weniger Rentenansprüche hat, da die Beiträge geringer sind. Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Kirchenaustritt genau zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Rentenversicherung abzuschließen, um die Rentenansprüche zu sichern.

In einigen Bereichen, wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst oder in der kirchlichen Sozialarbeit, kann es auch vorkommen, dass man nur mit Kirchenmitgliedschaft eine Stelle bekommen kann. In diesen Fällen kann der Kirchenaustritt also möglicherweise Auswirkungen auf die berufliche Perspektive haben.

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass der Kirchenaustritt nicht nur Auswirkungen auf die persönliche Religionszugehörigkeit hat, sondern auch mögliche Folgen in anderen Bereichen haben kann.

Wo kann ich meinen Kirchenaustritt beantragen?

In den meisten Bundesländern kann der Kirchenaustritt auch online angestoßen werden. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links der Bundesländer:

Warum muss ich Kirchensteuer zahlen obwohl ich ausgetreten bin?

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern in Deutschland erhoben und direkt an die Kirchen weitergeleitet.

Allerdings kann es vorkommen, dass Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, weiterhin Kirchensteuer zahlen müssen. Dies kann der Fall sein, wenn der Kirchenaustritt nicht korrekt durchgeführt wurde oder wenn eine Kirche den Austritt nicht anerkennt. Besonders bei der katholischen Kirche kann es vorkommen, dass ein Austritt nicht anerkannt wird, wenn dieser nicht schriftlich beim zuständigen Standesamt erklärt wurde. Auch kann es vorkommen, dass die Kirchensteuer trotz Austritt weitergezahlt wird, wenn man beispielsweise durch eine Verheiratung in einer Kirche bestimmte Leistungen in Anspruch nimmt.

Wer sicher gehen möchte, dass er oder sie nach dem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen muss, sollte sich im Vorfeld genau über die Austrittsmodalitäten seiner Kirche informieren. Zudem ist es empfehlenswert, sich die Bestätigung des Kirchenaustritts schriftlich geben zu lassen und diese aufzubewahren. Bei Zweifeln, ob man weiterhin Kirchensteuer zahlen muss, kann man auch beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen eine Nichtanerkennung des Kirchenaustritts durch eine Kirche juristisch vorzugehen.

Fazit: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und mögliche Auswirkungen des Kirchenaustritts auf das individuelle Leben und die Gesellschaft insgesamt

Der Kirchenaustritt ist ein rechtlicher Akt, bei dem man seine Mitgliedschaft in einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beendet. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man den Kirchenaustritt beantragen kann: man kann entweder mündlich beim Amtsgericht oder schriftlich bei einem Notar antragen. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und die möglichen Folgen des Kirchenaustritts abzuschätzen, da dieser Auswirkungen auf das individuelle Leben und die Gesellschaft insgesamt haben kann.

Einige mögliche Auswirkungen des Kirchenaustritts auf das individuelle Leben sind: man kann keine Leistungen der Kirche mehr in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel kirchliche Trauungen, Bestattungen oder Seelsorge; es kann Auswirkungen auf die Sozialversicherung geben, da Kirchenmitglieder in der Regel höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen; in manchen Berufen, wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst oder in der kirchlichen Sozialarbeit, kann es vorkommen, dass man nur mit Kirchenmitgliedschaft eine Stelle bekommt.

Einige mögliche Auswirkungen des Kirchenaustritts auf die Gesellschaft insgesamt sind: der Kirchenaustritt kann Auswirkungen auf die Finanzierung der Kirche haben, da Kirchenmitglieder in der Regel Kirchensteuern zahlen; der Kirchenaustritt kann Auswirkungen auf die politische Landschaft haben, da die Kirche in manchen Bereichen Einfluss hat, wie zum Beispiel in der Bildungspolitik oder in der Sozialpolitik.

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass der Kirchenaustritt nicht nur Auswirkungen auf die persönliche Religionszugehörigkeit hat, sondern auch mögliche Folgen in anderen Bereichen haben kann.