Gesellschaftsrecht

Was muss ich tun wenn ich aus der Kirche austreten will: Schritt-für-Schritt erklärt

Felix Gerlach

5. Feb 2024

In einer Zeit, in der persönliche Glaubensvorstellungen und Lebensweisen immer vielfältiger werden, fragen sich einige Menschen: Was muss ich tun, wenn ich aus der Kirche austreten will?

Die Gründe für einen Kirchenaustritt können vielfältig sein, von persönlichen Überzeugungen über finanzielle Erwägungen bis hin zu Veränderungen im Glaubensleben.

In diesem Artikel möchten wir einen umfassenden Überblick über den Prozess des Kirchenaustritts bieten und die wichtigsten Schritte und Aspekte aufzeigen, die bei dieser Entscheidung beachtet werden sollten.

Dabei werden wir sowohl rechtliche als auch praktische Fragen behandeln, um den Weg zum Kirchenaustritt so reibungslos und verständlich wie möglich zu gestalten.

Was bedeutet Kirchenaustritt eigentlich?

Der Kirchenaustritt stellt die formelle Aufhebung der Mitgliedschaft in einer Kirche oder Religionsgemeinschaft dar. Dieser Vorgang ist in zahlreichen Ländern durch spezifische Gesetze geregelt, die auf dem grundlegenden Prinzip der Religionsfreiheit basieren. Diese Freiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte und ermöglicht es Einzelpersonen, ihre Religionszugehörigkeit selbst zu bestimmen.

In Deutschland ist das Recht auf Religionsfreiheit durch Artikel 4 des Grundgesetzes verankert. Dieses Grundrecht schließt die Freiheit ein, einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder diese zu verlassen. Die spezifischen Regelungen zum Kirchenaustritt variieren zwischen den Bundesländern und sind in den jeweiligen Landesgesetzen oder speziellen Kirchenaustrittsgesetzen festgelegt.

Ein entscheidender Aspekt beim Kirchenaustritt in Deutschland ist die Beendigung der Kirchensteuerpflicht. Diese Pflicht wird in § 51 des Steueranpassungsgesetzes behandelt und endet mit dem formellen Austritt aus der Kirche.

Beglaubigt.de hat den Prozess des Kirchenaustritts nun erheblich vereinfacht. Durch die Möglichkeit, den Kirchenaustritt online zu beantragen, wird den Betroffenen ein zeitsparender und unkomplizierter Weg geboten, ihre Kirchenmitgliedschaft zu beenden.

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Diese Innovation ermöglicht es Personen, von überall und jederzeit den Austrittsprozess zu initiieren, ohne die Notwendigkeit, persönlich bei einer Behörde erscheinen zu müssen.

Die Plattform beglaubigt.de stellt somit eine wichtige Ressource dar, die den Austritt aus der Kirche oder Religionsgemeinschaft in Deutschland nicht nur zugänglicher, sondern auch verständlicher macht. Durch die Bereitstellung von detaillierten Informationen und einer klaren Anleitung zum Ablauf des Kirchenaustritts leistet beglaubigt.de einen wesentlichen Beitrag zur Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit.

In Österreich ist der Kirchenaustritt durch das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BGBl. I Nr. 19/1998) geregelt.

In diesem Gesetz sind die Voraussetzungen und der Ablauf für den Kirchenaustritt festgelegt.

In der Schweiz wird das Recht auf Religionsfreiheit durch die Bundesverfassung in Artikel 15 geschützt. Die Regelungen für den Kirchenaustritt variieren je nach Kanton und sind in den jeweiligen kantonalen Gesetzen festgelegt.

Es ist wichtig, sich vor einem Kirchenaustritt über die jeweiligen landesspezifischen Regelungen und Gesetze zu informieren, um den Austritt korrekt und reibungslos abzuwickeln.

Was sind Austrittsbedingungen für einen Kirchenaustritt

Austrittsbedingungen für einen Kirchenaustritt variieren je nach Land, Bundesland oder Kanton und der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft. Im Allgemeinen sind jedoch einige grundlegende Schritte und Bedingungen zu beachten, um einen erfolgreichen Kirchenaustritt zu vollziehen:

  1. Volljährigkeit: In vielen Ländern müssen Personen volljährig sein, um selbstständig aus der Kirche austreten zu können. Minderjährige benötigen in der Regel die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, um einen Kirchenaustritt durchzuführen.
  2. Schriftliche Erklärung: In den meisten Fällen ist eine schriftliche Austrittserklärung erforderlich, in der die Absicht bekundet wird, aus der Kirche auszutreten. Diese Erklärung sollte persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Taufdatum enthalten.
  3. Zuständige Behörde: Die Austrittserklärung muss in der Regel bei einer zuständigen Behörde eingereicht werden. In einigen Ländern und Regionen ist dies das Standesamt, in anderen das Amtsgericht oder eine andere staatliche oder kirchliche Stelle.
  4. Gebühren: Je nach Land oder Region können Gebühren für den Kirchenaustritt anfallen. Diese Gebühren variieren und sollten vorab recherchiert werden.
  5. Persönliches Erscheinen: In manchen Fällen kann es erforderlich sein, dass der Austrittswillige persönlich bei der zuständigen Behörde erscheint, um den Austritt zu erklären oder zu bestätigen.
  6. Gültige Ausweisdokumente: Zur Identifikation und Überprüfung der Personalien ist es meist notwendig, gültige Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.

Wie ein Kirchenaustritt mit oder ohne Notar durchgeführt werden kann, haben wir hier ausführlich aufgeführt: Kirchenaustritt Notar

Kirchensteuer und finanzielle Aspekte eines Kirchenaustrittes

Aus finanzieller Sicht hat ein Kirchenaustritt meist direkte Auswirkungen auf die Kirchensteuer, die in vielen Ländern von Mitgliedern der Kirche oder Religionsgemeinschaften erhoben wird.

Die Kirchensteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Einkommens berechnet und variiert je nach Land und Konfession. Durch den Austritt aus der Kirche entfällt die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer, was zu finanziellen Einsparungen führen kann.

Ein konkretes Beispiel:

In Deutschland beträgt die Kirchensteuer für Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche üblicherweise 8% oder 9% des Einkommensteuerbetrags, abhängig vom Bundesland.

Angenommen, jemand verdient 60.000 Euro im Jahr und zahlt 20.000 Euro Einkommensteuer. Wenn diese Person in einem Bundesland mit einem Kirchensteuersatz von 9% lebt, würde die jährliche Kirchensteuer 1.800 Euro betragen (9% von 20.000 Euro).

Durch den Kirchenaustritt würde diese Person also 1.800 Euro pro Jahr einsparen.

Formale Schritte und Anforderungen

  1. Recherche: Informieren Sie sich über die spezifischen Austrittsbedingungen, zuständigen Behörden und eventuelle Gebühren in Ihrer Region.
  2. Austrittserklärung: Verfassen Sie eine schriftliche Austrittserklärung, in der Sie Ihre Absicht bekunden, aus der Kirche auszutreten.
  3. Dokumente sammeln: Stellen Sie die notwendigen Dokumente zusammen, die für den Austritt benötigt werden, wie z. B. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  4. Zuständige Behörde: Finden Sie heraus, welche Behörde für Ihren Kirchenaustritt zuständig ist (z. B. das Standesamt, Amtsgericht oder eine kirchliche Stelle).
  5. Antrag einreichen: Reichen Sie die Austrittserklärung und die erforderlichen Dokumente bei der zuständigen Behörde ein.
  6. Persönliches Erscheinen: In einigen Fällen ist ein persönliches Erscheinen bei der zuständigen Behörde erforderlich, um den Austritt zu erklären oder zu bestätigen.
  7. Gebühren: Erkundigen Sie sich über eventuelle Gebühren, die für den Kirchenaustritt anfallen, und stellen Sie sicher, dass Sie diese rechtzeitig bezahlen.
  8. Bestätigung: Nachdem Sie die erforderlichen Schritte durchgeführt haben, sollten Sie eine Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt erhalten. Bewahren Sie diese für Ihre Unterlagen auf.

Zuständige Behörde und Offline Anlaufstellen für Kirchenaustritte

Die zuständige Behörde und Anlaufstellen für den Kirchenaustritt hängen vom jeweiligen Land, Bundesland oder Kanton und der entsprechenden Kirche oder Religionsgemeinschaft ab. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für zuständige Behörden und Anlaufstellen in verschiedenen Ländern:

Deutschland:

  • Standesämter: In vielen Bundesländern ist das Standesamt die zuständige Behörde für den Kirchenaustritt. Die Zuständigkeit kann jedoch auch auf andere Ämter übertragen sein.
  • Amtsgerichte: In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern, ist das Amtsgericht zuständig.

Österreich:

  • Bezirkshauptmannschaften: In Österreich ist die Bezirkshauptmannschaft die zuständige Behörde für den Kirchenaustritt.
  • Magistrate: In Städten mit eigenem Statut (z.B. Wien, Graz, Linz) ist der Magistrat zuständig.

Schweiz:

  • In der Schweiz ist der Kirchenaustritt in den Kantonen unterschiedlich geregelt. In einigen Kantonen ist das Zivilstandsamt zuständig, in anderen die Kirchengemeinde oder eine andere kantonale Behörde.

Was kostet der Kirchenaustritt in Bayern?

In Bayern fällt für den Kirchenaustritt eine Gebühr an. Die Höhe der Gebühr kann jedoch von Amtsgericht zu Amtsgericht variieren.

Im Allgemeinen belaufen sich die Gebühren für den Kirchenaustritt in Bayern auf etwa 30 Euro.

Es wird empfohlen, sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht über die genauen Kosten und Zahlungsmodalitäten zu informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer aktualisierten Übersicht: Was kostet der Kirchenaustritt

Folgen und Auswirkungen des Kirchenaustritts

Der Entschluss, aus der Kirche auszutreten, bringt eine Vielzahl von Folgen mit sich, die sowohl im persönlichen Lebensbereich als auch auf gesellschaftlicher Ebene spürbar sind.

Diese Konsequenzen umfassen finanzielle, soziale, persönliche sowie ethische Veränderungen und beeinflussen zudem die Struktur und Funktion der Kirchen selbst. Um die Auswirkungen des Kirchenaustritts umfassend zu verstehen, ist es sinnvoll, diese in strukturierter Form zu betrachten:

Finanzielle Auswirkungen:

  • Ende der Kirchensteuerpflicht: Unmittelbar nach dem Austritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Dies führt zu einer direkten finanziellen Entlastung, da diese Steuer auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens berechnet wird.

Veränderungen im Zugang zu kirchlichen Dienstleistungen:

  • Eingeschränkter Zugang zu kirchlichen Dienstleistungen: Der Austritt kann den Verlust des Zugangs zu bestimmten Dienstleistungen wie Taufen, Trauungen oder kirchlichen Beerdigungen bedeuten. Die Möglichkeit, diese Dienste als Nichtmitglied zu nutzen, variiert je nach Kirche und Gemeinde.

Soziale Konsequenzen:

  • Verlust des sozialen Zusammenhalts: Insbesondere in engen Gemeinschaften kann der Austritt aus der Kirche zu einem Bruch mit dem sozialen Netzwerk führen. Dies betrifft vor allem den Verlust von Unterstützung und Gemeinschaft, der mit der Mitgliedschaft verbunden war.

Persönliche und spirituelle Auswirkungen:

  • Veränderungen im Glaubensleben: Ein Kirchenaustritt kann tiefgreifende Auswirkungen auf das persönliche Glaubensleben haben. Während manche eine neue Freiheit in ihrer Spiritualität entdecken, vermissen andere die Struktur und Gemeinschaft, die die Kirche bot.

Gesellschaftliche und politische Dimension:

  • Einfluss auf politische und gesellschaftliche Haltung: Kirchen spielen oft eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Der Austritt kann somit auch die politischen Ansichten und das gesellschaftliche Engagement einer Person beeinflussen.

Auswirkungen auf Ethik und Werte:

  • Neubewertung von Ethik und Werten: Der Schritt aus der Kirche heraus kann zu einer Überprüfung und möglicherweise einer Veränderung der persönlichen Wertvorstellungen und ethischen Überzeugungen führen.

Effekte auf die Kirchen selbst:

  • Folgen für die Kirchenstruktur: Ein zunehmender Trend zum Kirchenaustritt stellt die Kirchen vor finanzielle und strukturelle Herausforderungen, die ihre Rolle in der Gesellschaft beeinflussen können.

Diese strukturierte Betrachtung der Folgen eines Kirchenaustritts verdeutlicht die Komplexität der Entscheidung und ihrer Auswirkungen. Jeder Aspekt sollte sorgfältig abgewogen werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, die sowohl die persönlichen Überzeugungen als auch die möglichen Konsequenzen berücksichtigt.