Das Wichtigste in 30 Sekunden
- GmbH-Anteile können verkauft werden, allerdings ist die Übertragung formgebunden. Nach § 15 Abs. 3 GmbHG muss die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils notariell beurkundet werden.
- Vor dem Verkauf solltest du den Gesellschaftsvertrag prüfen. Dort können beispielsweise Zustimmungsvorbehalte oder andere Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen vorgesehen sein.
- Der Kaufpreis sollte nicht einfach mit dem Nennwert des Geschäftsanteils gleichgesetzt werden. Für die Bewertung können unter anderem Ertragskraft, Vermögen, Verbindlichkeiten und Zukunftsaussichten der GmbH relevant sein.
- Nach dem Verkauf muss die Gesellschafterliste aktualisiert werden. Hat ein Notar an der Veränderung mitgewirkt, reicht er unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 GmbHG die geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregister ein.
- Der Verkauf kann erhebliche steuerliche Folgen haben. Bei natürlichen Personen kann insbesondere § 17 EStG relevant sein, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine Beteiligung von mindestens einem Prozent bestand. Hält dagegen beispielsweise eine Kapitalgesellschaft die Beteiligung, gelten andere steuerliche Regeln.
- GmbH-Anteile übertragen: Wenn Käufer und Verkaufsbedingungen bereits feststehen, kannst du die Übertragung deiner GmbH-Anteile mit beglaubigt.de starten und den erforderlichen notariellen Vorgang digital vorbereiten.
Was ist beim Verkauf von GmbH-Anteilen zu beachten?
Der Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils verändert unmittelbar die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft. Anders als beim Verkauf börsengehandelter Aktien reicht deshalb nicht einfach eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer aus: Die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils muss nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden.
Vor dem Verkauf sollte außerdem der Gesellschaftsvertrag geprüft werden. Dieser kann zusätzliche Voraussetzungen für die Übertragung vorsehen, beispielsweise die Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter. Auch Vorkaufs-, Mitverkaufs- oder sonstige vertragliche Regelungen können für den geplanten Verkauf relevant sein.
Anschließend müssen Kaufpreis, steuerliche Auswirkungen und Vertragsbedingungen geklärt werden. Nach Wirksamwerden der Übertragung ist außerdem die Gesellschafterliste zu aktualisieren.
Wer den Verkauf frühzeitig strukturiert, kann deshalb sowohl Verzögerungen beim Notartermin als auch gesellschaftsrechtliche oder steuerliche Überraschungen vermeiden.
I. Einleitung
Warum ist der Verkauf von GmbH-Anteilen ein wichtiges Thema?
Der Verkauf von GmbH-Anteilen ist ein wichtiges Thema, da es sich dabei um eine Entscheidung handelt, die weitreichende Auswirkungen auf das Unternehmen und auf den Verkäufer selbst haben kann. Der Verkauf von GmbH-Anteilen kann zum Beispiel notwendig werden, wenn sich die Umstände des Anteilseigners verändert haben und er aus persönlichen Gründen aus dem Unternehmen ausscheiden möchte.
Auch wenn sich das Unternehmen verändert und der Anteilseigner seine Anteile nicht mehr halten möchte, kann der Verkauf von GmbH-Anteilen eine Option sein. Ein Verkauf von GmbH-Anteilen kann jedoch auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Gesellschafterstruktur haben und somit auf die Entscheidungsfindung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Aus diesen Gründen ist der Verkauf von GmbH-Anteilen ein wichtiges Thema, das sorgfältig bedacht werden sollte.
Welche Fragen stellen sich beim Verkauf von GmbH-Anteilen?
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen stellen sich viele Fragen, die es zu beachten gilt. Zunächst ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse zu klären und sicherzustellen, dass man tatsächlich berechtigt ist, die Anteile zu verkaufen. Des Weiteren ist es wichtig, den Verkaufspreis für die Anteile festzulegen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise der Verkauf zum Buchwert oder zum Marktwert.
Auch die Steuerfolgen des Verkaufs sind zu berücksichtigen, insbesondere wenn man die Anteile innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Erwerb verkauft. Weiterhin sollte man prüfen, ob es Sondervermögen oder Schulden gibt, die beim Verkauf berücksichtigt werden müssen. Abhängig von den Umständen des Verkaufs könnten auch Fragen nach einer Übergangsfrist oder nach dem Verbleib von Geschäftsführern relevant sein.
Zu guter Letzt ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, an wen man die Anteile verkaufen möchte und welche Optionen es hier gibt. All diese Fragen stellen sich beim Verkauf von GmbH-Anteilen und sind wichtig, um eine gut überlegte Entscheidung treffen zu können.
II. Was sind GmbH-Anteile und wie sind sie strukturiert?
Definition von GmbH-Anteilen
GmbH-Anteile sind Aktien einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie repräsentieren einen Eigentumsanteil an der GmbH und geben dem Inhaber das Recht, an der Gesellschaft teilzunehmen und an ihren Gewinnen oder Verlusten beteiligt zu werden. Die Höhe des Anteils bestimmt auch den Stimmrechtsanteil des Inhabers an der GmbH. GmbH-Anteile können frei gehandelt werden, sind aber in der Regel nicht an der Börse notiert und somit nicht so leicht zu verkaufen wie Aktien von Aktiengesellschaften (AG). Es ist auch möglich, dass die GmbH-Anteile nur im Besitz von wenigen Personen oder Unternehmen sind, was bedeutet, dass sie nicht so leicht zu erwerben sind.

Struktur einer GmbH und die Rolle der Anteilseigner
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, die nach dem Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) gegründet wird. Sie besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern, die das Stammkapital der GmbH aufbringen, und einem oder mehreren Geschäftsführern, die für die Geschäftsführung der GmbH verantwortlich sind.
Die Anteilseigner, also die Gesellschafter, haften für die Verbindlichkeiten der GmbH nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Geschäftsführer hingegen sind für die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH verantwortlich und haften persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH, sofern sie gegen das Gesetz oder die Satzung verstoßen (§§ 43, 48 GmbHG).
Die Rolle der Anteilseigner ist also in erster Linie die des Kapitalgebers, während die Geschäftsführer für die tägliche Führung und die strategische Ausrichtung der GmbH verantwortlich sind. Allerdings gibt es auch Gesellschafter, die gleichzeitig Geschäftsführer sind, und in solchen Fällen haben die Anteilseigner auch Einfluss auf die Geschäftsführung.
Unterschiede zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern
In einer GmbH gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern. Geschäftsführer sind gemäß § 43 GmbHG für die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH verantwortlich und haften persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH, sofern sie gegen das Gesetz oder die Satzung verstoßen.
Sie werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und können auch wieder abberufen werden. Gesellschafter hingegen sind die Eigentümer der GmbH und haften für die Verbindlichkeiten der GmbH nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Sie nehmen an der Gesellschafterversammlung teil und haben das Recht, an der Willensbildung der GmbH mitzuwirken.
Allerdings sind sie in der Regel nicht für die tägliche Geschäftsführung verantwortlich und haben keine Vertretungsmacht für die GmbH. Es ist also wichtig, den Unterschied zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern zu verstehen, um die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten richtig einzuordnen.
III. Gründe für den Verkauf von GmbH-Anteilen
Warum werden GmbH-Anteile verkauft?
Gründe für einen Anteilsverkauf können ein vollständiger oder teilweiser Unternehmensverkauf, der Ausstieg eines Gesellschafters, eine Nachfolgeregelung, Konflikte innerhalb des Gesellschafterkreises oder die Aufnahme eines neuen Investors sein. Auch bei Umstrukturierungen und Holdingmodellen können Geschäftsanteile auf andere Gesellschaften übertragen werden.
Entscheidend ist weniger der Grund für den Verkauf als dessen konkrete Gestaltung: Bereits vor der Käufersuche sollte geprüft werden, welche Übertragungsbeschränkungen bestehen und welche steuerlichen Folgen der Verkauf auslösen kann.
IV. Vorüberlegungen vor dem Verkauf von GmbH-Anteilen
Was solltest du vor dem Verkauf prüfen?
Vor einem Anteilsverkauf sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden. Besonders wichtig sind Regelungen, die den Verkauf von der Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter abhängig machen. Auch Vorkaufsrechte oder sonstige Verfügungsbeschränkungen können relevant sein.
Anschließend sollte geklärt werden, welcher Anteil tatsächlich verkauft werden soll. Neben einem vollständigen Verkauf ist auch die Übertragung nur eines Teils der Beteiligung möglich. Dafür kann gegebenenfalls eine Teilung von Geschäftsanteilen erforderlich werden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Unternehmensbewertung. Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils sagt nicht automatisch etwas über seinen tatsächlichen wirtschaftlichen Wert aus. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Ertragslage, Zukunftsaussichten und mögliche Risiken können den Kaufpreis erheblich beeinflussen.
Schließlich sollten die steuerlichen Folgen vor Vertragsabschluss geprüft werden. Ob und wie ein Veräußerungsgewinn besteuert wird, hängt insbesondere davon ab, wer die Beteiligung verkauft, wie hoch die Beteiligung ist und wie sie steuerlich gehalten wird.
V. Verkaufsoptionen für GmbH-Anteile
An wen können GmbH-Anteile verkauft werden?

- Verkauf an einen Gesellschafter: Eine Möglichkeit ist der Verkauf der Anteile an einen anderen Gesellschafter. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sich die Gesellschafter über den Verkaufspreis einigen können und der Käufer in der Lage ist, die Anteile zu finanzieren. Ein Verkauf an einen Gesellschafter hat den Vorteil, dass man sich darauf verlassen kann, dass der Käufer die Unternehmenskultur und die Ziele der GmbH teilt und sich somit gut in das Unternehmen integrieren wird. Allerdings kann es auch Schwierigkeiten geben, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern gibt oder wenn der Käufer nicht in der Lage ist, die Anteile zu finanzieren. In solchen Fällen könnte es schwierig werden, eine Einigung zu erzielen und der Verkauf der Anteile könnte scheitern.
- Verkauf an einen externen Käufer: Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Anteile an einen externen Käufer, also jemanden, der nicht bereits Gesellschafter der GmbH ist. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man einen Käufer findet, der bereit ist, einen höheren Verkaufspreis zu zahlen als die anderen Gesellschafter. Allerdings kann der Verkauf an einen externen Käufer auch Risiken mit sich bringen, da man nicht sicher sein kann, ob der Käufer die Unternehmenskultur und die Ziele der GmbH teilt und sich somit gut in das Unternehmen integrieren wird. Des Weiteren kann es Schwierigkeiten geben, wenn es um die Finanzierung des Verkaufs geht und der Käufer nicht in der Lage ist, die Anteile zu finanzieren.
- Verkauf an eine Kapitalgesellschaft: Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der Anteile an eine Kapitalgesellschaft, also an eine GmbH oder AG. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man eine Möglichkeit sucht, um sich von der GmbH zu trennen und das Unternehmen in professionellere Hände zu geben. Allerdings kann der Verkauf an eine Kapitalgesellschaft auch Risiken mit sich bringen, da man nicht sicher sein kann, ob die Kapitalgesellschaft die Unternehmenskultur und die Ziele der GmbH teilt und sich somit gut in das Unternehmen integrieren wird. Des Weiteren kann es Schwierigkeiten geben, wenn es um die Finanzierung des Verkaufs geht und die Kapitalgesellschaft nicht in der Lage ist, die Anteile z zu finanzieren. Zudem könnten es Schwierigkeiten geben, wenn es um die Einbindung der Gesellschafter in das neue Unternehmen geht und man sich nicht auf eine geeignete Lösung einigen kann.
- Verkauf an eine Holding: Eine weitere Option ist der Verkauf der Anteile an eine Holding, also eine Kapitalgesellschaft, die selbst Anteile an anderen Unternehmen hält. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man eine Möglichkeit sucht, um sich von der GmbH zu trennen und das Unternehmen in professionellere Hände zu geben. Allerdings kann der Verkauf an eine Holding auch Risiken mit sich bringen, da man nicht sicher sein kann, ob die Holding die Unternehmenskultur und die Ziele der GmbH teilt und sich somit gut in das Unternehmen integrieren wird. Des Weiteren kann es Schwierigkeiten geben, wenn es um die Finanzierung des Verkaufs geht und die Holding nicht in der Lage ist, die Anteile zu finanzieren. Zudem könnten es Schwierigkeiten geben, wenn es um die Einbindung der Gesellschafter in das neue Unternehmen geht und man sich nicht auf eine geeignete Lösung einigen kann.
8. Der Verkaufsprozess im Detail
Wie läuft der Verkauf von GmbH-Anteilen ab?
Der Verkauf lässt sich typischerweise in fünf Schritte einteilen:
- Gesellschaftsvertrag prüfen: Zunächst wird geklärt, ob Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte oder andere Übertragungsbeschränkungen bestehen.
- Anteile bewerten und Kaufpreis vereinbaren: Käufer und Verkäufer einigen sich über Umfang der Beteiligung, Kaufpreis und weitere wirtschaftliche Bedingungen.
- Kauf- und Abtretungsvertrag vorbereiten: Darin werden insbesondere Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Garantien und gegebenenfalls Vollzugsbedingungen geregelt.
- Notarielle Beurkundung durchführen: Die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils bedarf nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung. Auch eine Vereinbarung, durch die sich jemand zur Abtretung eines Geschäftsanteils verpflichtet, unterliegt nach § 15 Abs. 4 GmbHG grundsätzlich der notariellen Form.
- Gesellschafterliste aktualisieren: Nach Wirksamwerden der Veränderung muss die neue Beteiligungsstruktur in der Gesellschafterliste berücksichtigt werden. Hat ein Notar an der Veränderung mitgewirkt, gelten die Vorgaben des § 40 Abs. 2 GmbHG.
Abschluss des Kaufvertrags und Übertragung der Anteile
Der Abschluss des Kaufvertrags und die Übertragung der GmbH-Anteile ist der letzte Schritt im Verkaufsprozess. Hier gibt es einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt, um sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos verläuft und dass alle Beteiligten zufrieden sind.
Zunächst ist es wichtig, dass man den Kaufvertrag aufstellt. Hierbei sollte man sicherstellen, dass alle wichtigen Punkte, wie beispielsweise der Verkaufspreis, die Übertragungsfrist und die Kaufbedingungen, festgelegt werden. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, der den Kaufvertrag aufstellt und sicherstellt, dass alle relevanten Gesetze und Vorschriften beachtet werden.
Sobald der Kaufvertrag aufgestellt ist, kann man ihn unterschreiben und damit den Verkauf der GmbH-Anteile abschließen. Hierbei ist es wichtig, dass alle Beteiligten den Vertrag unterschreiben und dass man sich an die vereinbarten Übertragungsfristen hält.
Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, müssen die GmbH-Anteile übertragen werden. Dies kann man beispielsweise dadurch tun, dass man die Anteile in der Gesellschafterliste der GmbH einträgt und den Käufer als neuen Gesellschafter aufnimmt. Hierbei ist es wichtig, dass man alle Unterlagen, wie beispielsweise den Kaufvertrag und die Gesellschafterliste, beim zuständigen Handelsregister einreicht und damit die Übertragung der Anteile offiziell bestätigt.
Was passiert nach dem Verkauf?
Nach Wirksamwerden der Anteilsübertragung muss insbesondere die Gesellschafterliste die neue Beteiligungsstruktur abbilden. Das ist rechtlich relevant, weil nach § 16 Abs. 1 GmbHG im Verhältnis zur Gesellschaft grundsätzlich nur als Inhaber eines Geschäftsanteils gilt, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.
Zusätzlich sollten interne Unterlagen, Vollmachten und gegebenenfalls gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen angepasst werden. Ist der ausscheidende Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer, muss außerdem separat geklärt werden, ob und wann seine Geschäftsführerstellung endet. Der Verkauf des Geschäftsanteils beendet das Geschäftsführeramt nicht automatisch.
Schließlich muss der Veräußerungsgewinn steuerlich berücksichtigt werden. Welche Vorschriften gelten, hängt wesentlich davon ab, ob eine Privatperson, ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft Verkäufer der Beteiligung ist.
Steuerlasten von Anteilsverkäufen
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen können unterschiedliche Steuerlasten anfallen, die je nach den individuellen Umständen des Verkaufs variieren können. Ein wichtiger Faktor, der die Steuerlast beeinflusst, ist die Art der GmbH, beispielsweise ob es sich um eine kleine oder mittlere GmbH (Kapitalgesellschaft) oder um eine große GmbH (Aktiengesellschaft) handelt. Auch der Zeitpunkt des Verkaufs und die Dauer, die der Verkäufer die Anteile besessen hat, können Auswirkungen auf die Steuerlast haben.
Eine mögliche Steuerlast beim Verkauf von GmbH-Anteilen ist die Gewerbesteuer, die für Unternehmen und Personengesellschaften erhoben wird. In der Regel beträgt die Gewerbesteuer 15% des Gewerbeertrags, wobei es für kleine und mittlere GmbHs eine Freigrenze von 24.500 Euro gibt, unterhalb derer keine Gewerbesteuer anfällt.
Eine weitere mögliche Steuerlast beim Verkauf von GmbH-Anteilen ist die Körperschaftssteuer, die für Kapitalgesellschaften wie GmbHs erhoben wird. Die Körperschaftssteuer beträgt in der Regel 15% des Gewinns, wobei es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit gibt, diesen Gewinn zu vermindern.
Zusätzlich zu diesen Steuern kann beim Verkauf von GmbH-Anteilen auch die Einkommensteuer anfallen, die für natürliche Personen erhoben wird. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen, dem Steuersatz und möglichen Freibeträgen des Verkäufers. In Deutschland gibt es einen progressiven Steuersatz, d.h. je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz.
Es ist wichtig, sich beim Verkauf von GmbH-Anteilen über die möglichen Steuerlasten im Klaren zu sein und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden. Auch die Einhaltung von Fristen und die Beachtung von Formalitäten sind wichtig, um mögliche Probleme und Nachteile zu vermeiden.
Braucht man für den Verkauf von GmbH-Anteilen einen Notar?
Ja. Die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils bedarf nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung. Ein lediglich privat unterschriebener Abtretungsvertrag reicht für die wirksame Übertragung des Geschäftsanteils deshalb grundsätzlich nicht aus.
Auch eine Vereinbarung, mit der sich ein Gesellschafter zur späteren Abtretung eines Geschäftsanteils verpflichtet, bedarf nach § 15 Abs. 4 GmbHG grundsätzlich notarieller Form. Deshalb sollte der Notar frühzeitig in die Vorbereitung der Transaktion eingebunden werden.
Nach Wirksamwerden einer Veränderung, an der der Notar mitgewirkt hat, übernimmt er außerdem nach Maßgabe des § 40 Abs. 2 GmbHG die Einreichung der aktualisierten Gesellschafterliste zum Handelsregister.
Die Notarkosten sind dabei nicht frei verhandelbar, sondern richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem für den Vorgang maßgeblichen Geschäftswert.
Fazit: GmbH-Anteile rechtssicher verkaufen
Beim Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils sollten Gesellschaftsvertrag, Kaufpreis, steuerliche Folgen und notarielle Form von Anfang an gemeinsam betrachtet werden. Besonders wichtig ist, mögliche Zustimmungserfordernisse oder Vorkaufsrechte zu prüfen, bevor Verkäufer und Käufer den Verkauf verbindlich vereinbaren.
Die eigentliche Übertragung des Geschäftsanteils muss notariell beurkundet werden. Nach Wirksamwerden der Veränderung muss außerdem die Gesellschafterliste aktualisiert werden. Bei größeren Beteiligungen oder komplexen Käuferstrukturen sollte zusätzlich die steuerliche Gestaltung bereits vor Vertragsabschluss geprüft werden.
Käufer und Verkaufsbedingungen stehen bereits fest? Mit beglaubigt.de kannst du die nächsten notariellen Schritte digital vorbereiten und die erforderlichen Unterlagen für die Anteilsübertragung strukturiert zusammenstellen.
FAQ zum Verkauf von GmbH-Anteilen
Kann ich meine GmbH-Anteile einfach verkaufen?
Grundsätzlich können GmbH-Geschäftsanteile übertragen werden. Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag zusätzliche Voraussetzungen wie Zustimmungserfordernisse vorsehen. Außerdem muss die Abtretung nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden.
Muss der Verkauf von GmbH-Anteilen zum Notar?
Ja. Für die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils schreibt § 15 Abs. 3 GmbHG die notarielle Beurkundung vor. Auch Verpflichtungen zur späteren Abtretung unterliegen grundsätzlich der notariellen Form.
Müssen die anderen Gesellschafter einem Verkauf zustimmen?
Das hängt insbesondere vom Gesellschaftsvertrag ab. Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann die Abtretung von Geschäftsanteilen durch den Gesellschaftsvertrag an weitere Voraussetzungen, insbesondere an eine Genehmigung der Gesellschaft, geknüpft werden.
Wie wird der Kaufpreis für GmbH-Anteile bestimmt?
Der Nennbetrag des Geschäftsanteils ist nicht automatisch sein wirtschaftlicher Verkaufswert. Für die Bewertung können insbesondere Ertragslage, Vermögen, Verbindlichkeiten, Zukunftsaussichten und Risiken der GmbH relevant sein.
Wer aktualisiert nach dem Verkauf die Gesellschafterliste?
Hat ein Notar an der Veränderung mitgewirkt, gelten die Vorgaben des § 40 Abs. 2 GmbHG. Der Notar reicht nach Wirksamwerden der Veränderung grundsätzlich eine aktualisierte Gesellschafterliste zum Handelsregister ein.
Welche Steuern fallen beim Verkauf von GmbH-Anteilen an?
Das hängt insbesondere vom Verkäufer und dessen Beteiligungshöhe ab. Bei einer natürlichen Person mit einer Beteiligung von mindestens einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre kann insbesondere § 17 EStG relevant sein. Bei einer Kapitalgesellschaft als Verkäufer gelten andere steuerliche Vorschriften.
Quellenverzeichnis – GmbH-Anteile verkaufen
- § 15 GmbHG – Übertragung von Geschäftsanteilen & notarielle Beurkundung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html - § 16 GmbHG – Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__16.html - § 40 GmbHG – Aktualisierung und Einreichung der Gesellschafterliste
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__40.html - § 17 EStG – Besteuerung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html - § 8b KStG – Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne bei Kapitalgesellschaften
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8b.html - GmbHG – Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/ - EStG – Einkommensteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/ - KStG – Körperschaftsteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/ - GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz für die Notarkosten
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/ - Gemeinsames Registerportal der Länder – Handelsregister und Gesellschafterliste
https://www.handelsregister.de/


