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Patientenverfügungen sind essentiell, um sicherzustellen, dass die persönlichen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der medizinischen Versorgung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit beachtet werden.

In dieser wohl umfassensten Übersicht werden wir die verschiedenen Aspekte von Patientenverfügungen untersuchen, aktuelle Gesetze und Rechtssprechungen erörtern und dabei auf die Expertise von Beglaubigt.de zurückgreifen, um Ihnen einen verständlichen und fundierten Leitfaden an die Hand zu geben.

Wir werden auch den Dokumentenersteller von Beglaubigt.de vorstellen, mit dem Sie rechtssichere Patientenverfügungen schnell und einfach als PDF oder Word-Dokument erstellen können.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer künftigen Entscheidungsunfähigkeit erhalten oder ablehnen möchte.

Dabei geht es insbesondere um Situationen, in denen der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen bezüglich der medizinischen Behandlung auszudrücken, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit, schweren Krankheiten oder Unfällen.

Was ist eine Patientenverfügung

Die Patientenverfügung dient als Leitlinie für Ärzte und das medizinische Personal und soll sicherstellen, dass die Behandlungswünsche des Patienten beachtet werden. Dabei kann es um lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie oder palliative Versorgung gehen.

Die gesetzlichen Grundlagen für Patientenverfügungen in Deutschland finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 1901a BGB hat der Patient das Recht, seinen Willen in Bezug auf bestimmte medizinische Maßnahmen schriftlich festzuhalten, um so seine Selbstbestimmung auch in Situationen zu wahren, in denen er seinen Willen nicht mehr äußern kann. 

Die Patientenverfügung muss dabei konkret, präzise und nachvollziehbar formuliert sein, damit sie von den behandelnden Ärzten als verbindliche Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann.

Einige Beispiele für die Festlegung von medizinischen Maßnahmen in einer Patientenverfügung sind:

  • Wiederbelebungsmaßnahmen: Zustimmung oder Ablehnung von Reanimation bei Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Künstliche Ernährung: Zustimmung oder Ablehnung von künstlicher Ernährung durch eine Magensonde oder intravenös
  • Beatmung: Zustimmung oder Ablehnung von künstlicher Beatmung, z. B. mittels Intubation oder eines Beatmungsgeräts
  • Dialyse: Zustimmung oder Ablehnung von Nierenersatzverfahren wie der Dialyse bei Nierenversagen
  • Organtransplantation: Zustimmung oder Ablehnung von Organtransplantationen oder spezifischen Organen

Eine Patientenverfügung kann vorallem mit der Vorlage von beglaubigt.de individuell gestaltet und an die persönlichen Wünsche und Vorstellungen des Patienten angepasst werden und zudem im Anschluss durch eine Unterschrift beglaubigt werden. (siehe: Unterschriftsbeglaubigung)

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1.2. Welche Vorteile bietet eine Patientenverfügung für den Patienten und seine Angehörigen?

Eine Patientenverfügung bietet sowohl für den Patienten als auch für seine Angehörigen eine Reihe von Vorteilen, die im Folgenden näher erläutert werden:

  1. Selbstbestimmung: Eine Patientenverfügung ermöglicht es dem Patienten, seine medizinische Versorgung und Behandlungswünsche im Voraus festzulegen. Dies stärkt das Recht auf Selbstbestimmung und gewährleistet, dass die persönlichen Vorstellungen und Werte des Patienten auch in Situationen, in denen er seinen Willen nicht mehr äußern kann, berücksichtigt werden.
  2. Klarheit für das medizinische Personal: Eine gut formulierte Patientenverfügung gibt Ärzten und medizinischem Personal eine klare und verbindliche Handlungsanweisung. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung in kritischen Situationen und stellt sicher, dass die Behandlung im Einklang mit den Wünschen des Patienten erfolgt.
  3. Entlastung der Angehörigen: Die Erstellung einer Patientenverfügung kann Angehörige in schwierigen Situationen entlasten. Wenn klar festgelegt ist, welche medizinischen Maßnahmen der Patient wünscht oder ablehnt, sind Angehörige nicht gezwungen, diese Entscheidungen unter emotionalen Belastungen und Unsicherheiten zu treffen. Dies kann Konflikte vermeiden und hilft, den Fokus auf die Fürsorge und Unterstützung des Patienten zu legen.
  4. Rechtssicherheit: Eine Patientenverfügung bietet Rechtssicherheit, indem sie die medizinischen Wünsche des Patienten schriftlich fixiert und im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen formuliert ist. Dies gewährleistet, dass die Verfügung im Bedarfsfall rechtlich bindend ist und von den zuständigen Stellen respektiert wird.
  5. Vorbeugung von Streitigkeiten: Eine Patientenverfügung kann Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Angehörigen und medizinischem Personal verhindern, indem sie klare Anweisungen bezüglich der gewünschten Behandlung vorgibt. Dies trägt zur Harmonie innerhalb der Familie bei und fördert eine gemeinsame Unterstützung des Patienten in schwierigen Zeiten.
  6. Zeit- und Kostenersparnis: Eine Patientenverfügung kann dazu beitragen, Zeit und Kosten zu sparen, indem sie unnötige oder unerwünschte medizinische Behandlungen vermeidet. Durch die Festlegung der persönlichen Wünsche kann der Patient beispielsweise aufwendige und kostspielige lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen, die er für sich selbst als nicht sinnvoll erachtet.

Insgesamt bietet eine Patientenverfügung zahlreiche Vorteile für Patienten und ihre Angehörigen. Sie gewährleistet das Recht auf Selbstbestimmung, schafft Klarheit und Rechtssicherheit und trägt dazu bei, Belastungen und Konflikte in emotional herausfordernden Situationen zu vermindern.

Welche Nachteile hat eine Patientenverfügung?

Trotz der vielen Vorteile, die eine Patientenverfügung bietet, gibt es auch einige Nachteile, die zu beachten sind:

  1. Unzureichende Formulierung: Wenn eine Patientenverfügung nicht klar und präzise genug formuliert ist, kann sie für Ärzte und Betreuer schwer umsetzbar sein. Eine unklare oder allgemeine Patientenverfügung kann dazu führen, dass der tatsächliche Wille des Patienten nicht berücksichtigt wird, weil die Verfügung für die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation nicht ausreichend konkret ist.
  2. Fehlende Flexibilität: Eine Patientenverfügung ist bindend, sobald sie den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht. Das bedeutet, dass sie in Situationen, in denen sie Anwendung findet, auch dann befolgt werden muss, wenn sich die Meinung des Patienten im Laufe der Zeit geändert haben könnte. In solchen Fällen kann die Verfügung die Entscheidungsfreiheit des Patienten oder seiner Angehörigen einschränken.
  3. Unvorhergesehene medizinische Entwicklungen: Eine Patientenverfügung wird in der Regel auf der Grundlage des aktuellen medizinischen Wissens und der persönlichen Vorstellungen des Patienten erstellt. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die medizinische Praxis oder der Kenntnisstand über bestimmte Behandlungsmethoden ändert, was dazu führen kann, dass die Patientenverfügung nicht mehr optimal auf die aktuelle Situation zugeschnitten ist.
  4. Falsche Annahmen: Beim Erstellen einer Patientenverfügung kann es passieren, dass der Patient bestimmte Situationen oder medizinische Maßnahmen falsch einschätzt. Das kann dazu führen, dass er im Nachhinein Entscheidungen trifft, die er unter anderen Umständen vielleicht nicht getroffen hätte.
  5. Emotionaler Druck auf Angehörige: Eine Patientenverfügung kann in manchen Fällen auch emotionalen Druck auf Angehörige ausüben, die sich möglicherweise mit der Umsetzung von Entscheidungen konfrontiert sehen, die sie selbst nicht getroffen hätten.

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Gesetzliche Grundlagen der Patientenverfügung in Deutschland

2.1. Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Patientenverfügungen?

Die gesetzlichen Regelungen für Patientenverfügungen in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die zentralen Bestimmungen finden sich in den §§ 1901a bis 1901c BGB. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungen und Grundsätze erläutert:

1. § 1901a BGB – Selbstbestimmung und Patientenverfügung

Dieser Paragraph legt fest, dass jeder Patient das Recht hat, seinen Willen in Bezug auf bestimmte medizinische Maßnahmen schriftlich festzuhalten. Eine Patientenverfügung ermöglicht es dem Patienten, seine Selbstbestimmung auch in Situationen zu wahren, in denen er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Ärzte und Betreuer sind verpflichtet, die Patientenverfügung zu beachten, sofern sie konkret und präzise formuliert ist und auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.

2. § 1901b BGB – Betreuung und Beachtung des Patientenwillen

Dieser Paragraph regelt die Pflichten des Betreuers in Bezug auf die Umsetzung des Patientenwillens. Der Betreuer ist verpflichtet, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln und danach zu handeln. Dabei ist die Patientenverfügung als Ausdruck des tatsächlichen Willens des Patienten zu berücksichtigen.

3. § 1901c BGB – Genehmigungsvorbehalt bei ärztlichen Maßnahmen

In bestimmten Fällen, wie etwa bei der Durchführung von Zwangsmaßnahmen oder bei der Verweigerung lebenserhaltender Behandlungen, ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Der Betreuer hat dabei die Pflicht, die Genehmigung einzuholen und die Entscheidung des Gerichts abzuwarten, bevor die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden.

Neben diesen zentralen Regelungen im BGB gibt es auch ergänzende gesetzliche Bestimmungen in anderen Gesetzen, wie beispielsweise im Betreuungsrecht oder im Strafgesetzbuch (StGB). Hierzu zählen Vorschriften zum Schutz des Patienten, zum Umgang mit Sterbehilfe und zur ärztlichen Schweigepflicht.

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Inhalte und Formulierung einer rechtssicheren Patientenverfügung

2.3. Wie ist die aktuelle Rechtssprechung bezüglich Patientenverfügungen?

Die Rechtsprechung zu Patientenverfügungen entwickelt sich ständig weiter und wird durch Urteile verschiedener Gerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH), geprägt. Im Folgenden werden einige grundlegende Aspekte der aktuellen Rechtsprechung zu Patientenverfügungen in Deutschland dargestellt:

  1. Konkrete und präzise Formulierungen: In mehreren Entscheidungen hat der BGH betont, dass Patientenverfügungen konkret und präzise formuliert sein müssen, um rechtlich verbindlich zu sein (z.B. BGH XII ZB 61/16). Allgemeine Aussagen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" oder "würdevolles Sterben" werden als unzureichend angesehen, um medizinisches Personal und Betreuer zur Einhaltung der Verfügung zu verpflichten. Stattdessen sollte eine Patientenverfügung detaillierte Informationen über spezifische medizinische Maßnahmen und Behandlungssituationen enthalten.
  2. Bestimmtheit und Aktualität: Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Bestimmtheit und Aktualität von Patientenverfügungen. Eine Verfügung ist nur dann bindend, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft (z.B. BGH XII ZB 604/15). Daher empfiehlt es sich, Patientenverfügungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
  3. Ermittlung des mutmaßlichen Willens: In Fällen, in denen keine verbindliche Patientenverfügung vorliegt oder diese unklar ist, müssen Betreuer und Ärzte den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln (z.B. BGH XII ZB 99/14). Hierbei sind frühere Äußerungen, Wertvorstellungen und religiöse oder ethische Überzeugungen des Patienten zu berücksichtigen.
  4. Sterbehilfe und assistierter Suizid: Die Rechtsprechung hat auch die Grenzen der Patientenverfügung im Zusammenhang mit Sterbehilfe und assistiertem Suizid klargestellt. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Jedoch können Patienten in ihrer Verfügung festlegen, dass sie bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen oder Therapieformen ablehnen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (2 BvR 2347/15) ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, jedoch ist dies nicht Gegenstand einer Patientenverfügung.

Die aktuelle Rechtsprechung zu Patientenverfügungen betont die Bedeutung von Klarheit, Präzision und Aktualität bei der Formulierung von Verfügungen. Zugleich wird die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und den ethischen und rechtlichen Grenzen in Bezug auf Sterbehilfe und assistierten Suizid gewahrt.

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Inhalte und Formulierung einer rechtssicheren Patientenverfügung

Welche Punkte müssen in einer Patientenverfügung enthalten sein?

Eine Patientenverfügung sollte bestimmte Punkte enthalten, um rechtlich bindend und effektiv zu sein. Hier sind einige wesentliche Elemente, die in einer Patientenverfügung berücksichtigt werden sollten, sowie Beispiele für mögliche Formulierungen:

  1. Persönliche Daten: Die Patientenverfügung sollte die vollständigen persönlichen Daten des Verfassers enthalten, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls Kontaktdaten.
  2. Datum und Unterschrift: Eine Patientenverfügung muss handschriftlich unterschrieben und datiert sein, um gültig zu sein. Eine elektronische Signatur ist nicht ausreichend.
  3. Eindeutige Erklärung: Die Patientenverfügung sollte eine klare und eindeutige Erklärung enthalten, dass sie die Wünsche und Anweisungen des Verfassers in Bezug auf medizinische Behandlungen und Maßnahmen darstellt.

Beispiel:

 "Hiermit lege ich, [Vorname Nachname], meine persönlichen Wünsche und Anweisungen für medizinische Behandlungen und Maßnahmen fest, die in Situationen angewendet werden sollen, in denen ich meinen Willen nicht mehr äußern kann."
  1. Konkrete Anweisungen: Die Patientenverfügung sollte detaillierte und präzise Anweisungen zu spezifischen medizinischen Maßnahmen und Behandlungssituationen enthalten.

Beispiel:

 "Im Falle einer schweren, irreversiblen Hirnschädigung, bei der keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, wünsche ich keine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr."

Beispiel:

"Sollte ich an einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, die zu dauerhafter und schwerer Beeinträchtigung meiner Lebensqualität führt, lehne ich lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder Dialyse ab."
  1. Schmerz- und Symptomlinderung: Die Patientenverfügung sollte Anweisungen zur Schmerz- und Symptomlinderung enthalten, um sicherzustellen, dass der Patient in jeder Situation angemessen versorgt wird.

Beispiel:

"Unabhängig von den oben genannten Anweisungen wünsche ich in jeder Situation eine angemessene Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn dies mein Leben verkürzen könnte."
  1. Wiederholung und Aktualisierung: Eine Patientenverfügung sollte einen Hinweis enthalten, dass sie regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird.

Beispiel:

"Ich werde diese Patientenverfügung regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Sollte ich eine neue Patientenverfügung erstellen, wird diese die vorherige Verfügung ersetzen."
  1. Bevollmächtigte Person: Es ist ratsam, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu benennen, die im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit die Wünsche des Patienten gegenüber Ärzten und Betreuern vertreten.

Beispiel:

 "Ich bevollmächtige [Vorname Nachname] dazu, meine Patientenverfügung gegenüber Ärzten, medizinischem Personal und Betreuern zu vertreten und gegebenenfalls Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen."
  1. Kopien und Weitergabe: Es ist sinnvoll, in der Patientenverfügung anzugeben, wem Kopien der Verfügung ausgehändigt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Parteien über die Wünsche des Patienten informiert sind.

Beispiel:

"Ich habe Kopien dieser Patientenverfügung meinen Angehörigen, meinem Hausarzt und meiner bevollmächtigten Person übergeben."
  1. Wünsche bezüglich Organspende: Wenn der Patient eine Entscheidung bezüglich der Organspende getroffen hat, sollte dies in der Patientenverfügung festgehalten werden.

Beispiel:

"Ich erkläre hiermit meinen Willen, nach meinem Tod Organspender zu sein. Meine Organe sollen zur Transplantation und/oder wissenschaftlichen Forschung verwendet werden."
  1. Sonstige persönliche Wünsche: Patienten können auch individuelle Wünsche und Anweisungen in ihrer Patientenverfügung festhalten, die ihre persönlichen Wertvorstellungen, religiösen oder ethischen Überzeugungen widerspiegeln.

Beispiel:

"Ich wünsche, dass in der letzten Phase meines Lebens spirituelle oder religiöse Rituale entsprechend meiner Glaubensrichtung durchgeführt werden."

Indem diese Punkte und Beispiele in einer Patientenverfügung berücksichtigt werden, kann sichergestellt werden, dass die Verfügung klar, präzise und rechtlich bindend ist.

Es ist wichtig, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und medizinischen Erkenntnissen entspricht.

Erstellung einer Patientenverfügung: Möglichkeiten und häufige Fragen

  • Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig?

    Ja, eine Patientenverfügung ist auch ohne Notar gültig. In Deutschland ist keine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich, um eine Patientenverfügung rechtskräftig zu machen. Allerdings müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein, damit eine Patientenverfügung als bindend angesehen wird:

    1. Schriftform: Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form vorliegen. Eine mündliche Verfügung oder eine elektronische Signatur reicht nicht aus.
    2. Datum und Unterschrift: Die Patientenverfügung sollte handschriftlich vom Verfasser datiert und unterschrieben sein. Eine maschinelle Unterschrift ist nicht ausreichend.
    3. Konkrete Anweisungen: Die Patientenverfügung sollte detaillierte und präzise Anweisungen zu spezifischen medizinischen Maßnahmen und Behandlungssituationen enthalten. Je konkreter die Anweisungen, desto eher werden sie von Ärzten und Betreuern als bindend betrachtet.

    Obwohl eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nicht erforderlich ist, kann sie dennoch hilfreich sein, insbesondere in komplexen Fällen oder wenn eine umfassende Vorsorgeplanung gewünscht wird, die auch andere Aspekte wie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung umfasst. Ein Notar kann auch bei der Formulierung der Patientenverfügung unterstützen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  • Wo bekomme ich eine kostenlose Patientenverfügung?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine kostenlose Patientenverfügung zu erhalten. Eine Option ist, auf verfügbare Vorlagen oder Muster im Internet zurückzugreifen. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, da nicht alle Vorlagen den individuellen Bedürfnissen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

    Eine empfehlenswerte Alternative ist das kostenlose Tool von Beglaubigt.de. Mit diesem Tool können Sie Ihre Patientenverfügung individuell erstellen, sodass sie Ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen entspricht. Beglaubigt.de bietet ein benutzerfreundliches, interaktives Dokumentenerstellungstool, das Ihnen dabei hilft, eine rechtssichere Patientenverfügung zu erstellen.

    Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen und Anweisungen enthalten sind. Nach Abschluss des Prozesses erhalten Sie Ihre individuelle Patientenverfügung als PDF- oder Word-Dokument, das Sie ausdrucken, unterschreiben und gegebenenfalls an Angehörige, Ihren Hausarzt und Ihre bevollmächtigte Person weitergeben können.

  • Kann man eine Patientenverfügung selber machen?

    Ja, es ist durchaus möglich, eine Patientenverfügung selbst zu erstellen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass die Patientenverfügung schriftlich verfasst, datiert und handschriftlich unterschrieben ist und konkrete Anweisungen zu spezifischen medizinischen Maßnahmen und Behandlungssituationen enthält.

    Allerdings kann es schwierig sein, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Patientenverfügung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Daher ist es ratsam, auf professionelle Unterstützung oder spezialisierte Tools zurückzugreifen, um eine rechtssichere und individuell angepasste Patientenverfügung zu erstellen.

    Eine empfehlenswerte Option ist das Tool von Beglaubigt.de, das Ihnen dabei hilft, eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene und rechtssichere Patientenverfügung zu erstellen. Das interaktive Dokumentenerstellungstool führt Sie Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess und sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen und Anweisungen enthalten sind.

    Durch die Nutzung von Tools wie Beglaubigt.de profitieren Sie von einer strukturierten Vorgehensweise und der Sicherheit, dass Ihre Patientenverfügung den aktuellen Gesetzen und Bestimmungen entspricht. Somit erhalten Sie eine individuelle und rechtlich bindende Patientenverfügung, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird.

Kosten einer Patientenverfügung

Wie viel kostet eine Patientenverfügung beim Hausarzt, Notar und Anwalt?

Die Kosten für eine Patientenverfügung können je nach gewählter Alternative variieren. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Kosten bei verschiedenen Anlaufstellen:

Patientenverfügung beim Notar

  1. Hausarzt: Einige Hausärzte bieten Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung an. Die Kosten hierfür können unterschiedlich sein, abhängig von der Zeit, die der Arzt aufwendet, und den verwendeten Materialien. In der Regel liegen die Kosten zwischen 50 und 100 Euro. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Hausärzte zwar medizinische Beratung bieten können, aber keine rechtliche Expertise haben.
  2. Notar: Die Erstellung einer Patientenverfügung bei einem Notar bietet den Vorteil, dass dieser rechtliche Expertise besitzt und bei der Formulierung der Verfügung unterstützen kann. Die Kosten für eine notarielle Beratung und Beurkundung einer Patientenverfügung variieren je nach Umfang der Beratung und der Komplexität der Verfügung. Sie können zwischen 100 und 500 Euro liegen.
  3. Rechtsanwalt: Ein Rechtsanwalt kann ebenfalls bei der Erstellung einer rechtssicheren Patientenverfügung helfen. Die Kosten hierfür hängen von der Dauer der Beratung und der Komplexität des Falles ab. In der Regel können die Kosten zwischen 200 und 700 Euro liegen, abhängig vom jeweiligen Anwalt und dessen Stundensatz.

Beglaubigt.de stellt in diesem Kontext eine kostengünstige und effiziente Alternative dar. Die Nutzung des Dokumentenerstellungstools von Beglaubigt.de ist kostenlos und ermöglicht Ihnen, eine individuelle und rechtssichere Patientenverfügung zu erstellen. Sie profitieren von einer strukturierten Vorgehensweise und der Sicherheit, dass Ihre Patientenverfügung den aktuellen Gesetzen und Bestimmungen entspricht.

Durch die Online- und Digitalisierungsmöglichkeiten von Beglaubigt.de können Sie Ihre Patientenverfügung bequem von zu Hause aus erstellen und sparen dabei Zeit und Geld im Vergleich zu herkömmlichen Alternativen wie Hausarzt, Notar oder Rechtsanwalt. Die rechtssichere Erstellung und Speicherung Ihrer Patientenverfügung trägt zur Vermeidung von Missverständnissen und Problemen in der Zukunft bei.

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Was ist besser: Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Es ist schwierig zu sagen, ob eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht besser ist, da beide Dokumente unterschiedliche Funktionen erfüllen und auf unterschiedliche Situationen abzielen.

In vielen Fällen ist es ratsam, sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um ein umfassendes Vorsorgekonzept zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie eine kurze Erläuterung der beiden Instrumente und ihrer jeweiligen Funktionen:

Patientenverfügung:

  • Legt die Wünsche und Vorstellungen des Patienten bezüglich medizinischer Behandlungen und Maßnahmen in bestimmten Situationen fest.
  • Gilt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder Entscheidungen zu treffen.
  • Ist direkt an das medizinische Personal und Ärzte gerichtet, die die Patientenverfügung als Grundlage für ihre Behandlungsentscheidungen verwenden.

Vorsorgevollmacht:

  • Ermöglicht einer vertrauenswürdigen Person (Bevollmächtigter), im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.
  • Bezieht sich nicht nur auf medizinische Entscheidungen, sondern kann auch finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten umfassen.
  • Gibt dem Bevollmächtigten die Möglichkeit, im Einklang mit den Wünschen und Vorstellungen des Vollmachtgebers zu handeln, auch in Situationen, die nicht ausdrücklich in der Patientenverfügung geregelt sind.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten. Eine Patientenverfügung legt Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen klar und verbindlich fest, während eine Vorsorgevollmacht sicherstellt, dass eine vertrauenswürdige Person Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann, auch in Situationen, die nicht ausdrücklich in der Patientenverfügung geregelt sind.

Durch die Kombination beider Instrumente können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen und Wünsche in jeder Lebenssituation respektiert und umgesetzt werden.

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Aufbewahrung und Aktualisierung der Patientenverfügung

6.1. Wo sollte eine Patientenverfügung aufbewahrt werden und wer sollte davon Kenntnis erhalten? Wer bekommt das Original der Patientenverfügung?

Um zu gewährleisten, dass Ihre Patientenverfügung im Notfall sofort gefunden und beachtet wird, sollten Sie diese strategisch lagern und relevante Personen in Kenntnis setzen. Hier einige Vorschläge zur Aufbewahrung und Kommunikation:

  1. Lagerorte:

Zuhause: Platzieren Sie Ihre Patientenverfügung an einem offensichtlichen und leicht zugänglichen Ort, wie z.B. in einem Ordner für essenzielle Unterlagen.

Hausarzt: Geben Sie Ihrem Hausarzt eine Kopie. Dies gewährleistet einen raschen Zugriff bei Behandlungsbedarf.

Zentrales Vorsorgeregister: Erwägen Sie die Registrierung Ihrer Patientenverfügung und eventueller Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer. Hier können Ärzte und Betreuer im Bedarfsfall zügig Informationen einholen.

Beglaubigt.de: Überlegen Sie, Ihre Patientenverfügung auch bei beglaubigt.de zu hinterlegen. Dies bietet eine zusätzliche sichere und digitale Aufbewahrungsmöglichkeit.

  1. Zu informierende Personen:

Bevollmächtigte: Bei Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht sollten Sie den Bevollmächtigten nicht nur eine Kopie der Patientenverfügung übergeben, sondern auch den Aufbewahrungsort des Originals mitteilen.

Nahe Verwandte und Freunde: Machen Sie Ihre Liebsten auf Ihre Patientenverfügung und deren Lagerung aufmerksam. Dies ermöglicht schnelles Handeln in Notlagen und respektiert Ihre Entscheidungen.

Rechtsberater oder Notar: Wenn diese bei der Erstellung involviert waren, sollten sie eine Kopie besitzen und über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen.

Für maximale Sicherheit ist es ratsam, mehrere Exemplare Ihrer Patientenverfügung bereitzuhalten. Überarbeiten und aktualisieren Sie diese regelmäßig, sodass sie Ihren gegenwärtigen Wünschen entsprechen. Halten Sie alle beteiligten Parteien über Neuerungen auf dem Laufenden, damit sie stets informiert sind.

6.2. Wie oft sollte eine Patientenverfügung überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden?

Es gibt keine festen Regeln darüber, wie oft eine Patientenverfügung überprüft und aktualisiert werden sollte. Allerdings ist es ratsam, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überdenken, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Wünschen, Vorstellungen und persönlichen Umständen entspricht. Hier sind einige Anhaltspunkte, die Ihnen dabei helfen können, den richtigen Zeitpunkt für eine Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung zu finden:

  1. Zeitliche Überprüfung: Als Faustregel sollten Sie Ihre Patientenverfügung alle 2 bis 3 Jahre überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch aktuell ist. Dies ermöglicht es Ihnen, mögliche Änderungen in Ihrer gesundheitlichen Situation, Ihren Wertvorstellungen oder Ihren persönlichen Umständen zu berücksichtigen.
  2. Änderungen im Gesundheitszustand: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand erheblich verändert hat, sollten Sie Ihre Patientenverfügung überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies kann beispielsweise nach einer Diagnose, einer Operation oder einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Gesundheit der Fall sein.
  3. Änderungen in den persönlichen Umständen: Wenn sich Ihre familiären, persönlichen oder rechtlichen Verhältnisse ändern, kann dies ebenfalls Anlass sein, Ihre Patientenverfügung zu überprüfen. Beispiele hierfür sind Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder Enkelkindern oder der Tod eines nahestehenden Menschen.
  4. Änderungen in den Wertvorstellungen: Sollten sich Ihre ethischen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen im Laufe der Zeit ändern, kann dies Auswirkungen auf Ihre Einstellungen zu medizinischen Behandlungen und Maßnahmen haben. In solchen Fällen ist es ratsam, Ihre Patientenverfügung anzupassen, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Wertvorstellungen entspricht.
  5. Änderungen im rechtlichen Rahmen: Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechungen können ebenfalls Anlass sein, Ihre Patientenverfügung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Patientenverfügungen, um sicherzustellen, dass Ihre Verfügung rechtlich korrekt und wirksam bleibt.

Bei jeder Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung sollten Sie sicherstellen, dass die beteiligten Personen (z.B. Bevollmächtigte, Angehörige, Ärzte) über die Änderungen informiert werden und eine aktuelle Kopie der Verfügung erhalten. Dies gewährleistet, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen im Bedarfsfall korrekt umgesetzt werden.

Was passiert mit einer alten Patientenverfügung?

enn Sie Ihre Patientenverfügung aktualisieren oder ändern, ist es wichtig, die alte Version entsprechend zu entsorgen, um Missverständnisse und Unklarheiten im Falle einer medizinischen Notlage zu vermeiden. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen sollten, wenn Sie Ihre alte Patientenverfügung ersetzen:

  1. Vernichtung: Zerstören Sie das Original und alle Kopien der alten Patientenverfügung, um sicherzustellen, dass sie nicht mehr verwendet werden können. Sie können die Dokumente beispielsweise schreddern, verbrennen oder in kleine Stücke zerschneiden.
  2. Informieren Sie beteiligte Personen: Benachrichtigen Sie alle Personen, die im Besitz einer Kopie der alten Patientenverfügung waren, über die Aktualisierung. Dazu gehören Ihre Bevollmächtigten, Angehörigen, Ärzte, Rechtsanwälte und ggf. die Bundesnotarkammer (falls im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt). Bitten Sie sie, die alte Version zu vernichten und stellen Sie ihnen eine aktualisierte Kopie zur Verfügung.
  3. Aktualisierung des Zentralen Vorsorgeregisters: Falls Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert war, sollten Sie die Registrierung aktualisieren und die neue Patientenverfügung hinterlegen. So stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall die korrekte und aktuelle Version Ihrer Patientenverfügung gefunden wird.
  4. Aufbewahrung der neuen Patientenverfügung: Stellen Sie sicher, dass das Original und alle Kopien der neuen Patientenverfügung an den entsprechenden Stellen aufbewahrt werden (z.B. Zuhause, beim Hausarzt, im Zentralen Vorsorgeregister). Informieren Sie alle relevanten Personen über den Aufbewahrungsort der aktualisierten Verfügung.

Indem Sie diese Schritte befolgen, minimieren Sie das Risiko von Missverständnissen und stellen sicher, dass Ihre aktuellen Wünsche und Vorstellungen im Bedarfsfall korrekt umgesetzt werden. Vergessen Sie nicht, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie stets Ihren aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Wurde jemals eine veraltete Patientenverfügung von Gerichten akzeptiert?

Es gab Fälle, in denen Gerichte mit veralteten Patientenverfügungen konfrontiert waren. Ein markantes Beispiel ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 (Az. XII ZB 61/16).

Hier verfasste eine Frau 2008 eine Verfügung, die bestimmte Intensivmaßnahmen ausschloss. Nach einem Schlaganfall 2011 wurde sie künstlich ernährt. Ihre Töchter waren uneins, ob die Verfügung hier zutreffend war, da sie nicht exakt die vorliegende Situation abdeckte.

Der BGH urteilte, dass die Verfügung zu unpräzise war, um im gegebenen Kontext zu gelten. Somit wurde die Ernährung fortgesetzt, eventuell gegen den Willen der Patientin. Dies hebt die Notwendigkeit einer detaillierten und aktuellen Verfügung hervor, um die eigenen Intentionen klar zu kommunizieren.

Es betont, wie essentiell es ist, Verfügungen regelmäßig zu überarbeiten und an aktuelle medizinische und rechtliche Gegebenheiten anzupassen. Bei der Erstellung sollte man zudem detaillierte Anweisungen für diverse medizinische Szenarien formulieren, um die eigenen Wünsche jederzeit zu gewährleisten.

Was dürfen Angehörige ohne Patientenverfügung entscheiden?

In Deutschland dürfen Angehörige ohne Patientenverfügung grundsätzlich keine medizinischen Entscheidungen für den betroffenen Patienten treffen. In solchen Fällen ist in der Regel ein rechtlicher Betreuer oder ein Bevollmächtigter (z.B. durch eine Vorsorgevollmacht) erforderlich, der vom Betreuungsgericht bestellt wird oder vom Patienten selbst benannt wurde. Allerdings können Angehörige in bestimmten Situationen in Absprache mit den behandelnden Ärzten Entscheidungen treffen, die auf dem mutmaßlichen Willen des Patienten basieren.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung, das diese Thematik veranschaulicht, ist der Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 (Az. XII ZB 99/09). In diesem Fall ging es um eine Frau, die nach einem Schlaganfall im Wachkoma lag und künstlich ernährt wurde. Die Patientin hatte keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellt, und es gab keine Hinweise auf ihren mutmaßlichen Willen in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen.

Die Tochter der Patientin beantragte beim Betreuungsgericht die Genehmigung zur Beendigung der künstlichen Ernährung, und das Gericht stimmte zu. Das Oberlandesgericht (OLG) hob jedoch die Entscheidung auf, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Patientin vorlagen. Der BGH bestätigte die Entscheidung des OLG und betonte, dass im Zweifel immer vom Fortbestehen des Lebenswillens auszugehen sei.

Enscheidung ohne Patientenverfügung

Dieser Fall verdeutlicht, wie schwierig es für Angehörige sein kann, Entscheidungen ohne Patientenverfügung zu treffen, und unterstreicht die Bedeutung einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall respektiert und umgesetzt werden.

Um sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen in Ihrer Abwesenheit handlungsfähig sind, sollten Sie sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen. Die Patientenverfügung gibt konkrete Anweisungen für medizinische Maßnahmen, während die Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen bevollmächtigt, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Häufig gestellte Fragen
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  • Wie kann ich mit beglaubigt.de eine Patientenverfügung erstellen?

    Der Vertragsassistent auf beglaubigt.de ist ein benutzerfreundliches Tool, das Ihnen dabei hilft, individuell angepasste Patientenverfügungen zu erstellen.

    Folgen Sie dann den Anweisungen, um Ihre persönlichen Informationen, Wünsche und Anweisungen für medizinische Behandlungen einzugeben. Sobald Sie alle erforderlichen Informationen bereitgestellt haben, können Sie die Patientenverfügung beglaubigen und herunterladen.

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  • Muss ich einen Arzt oder Anwalt konsultieren, bevor ich eine Patientenverfügung auf beglaubigt.de erstelle?

    Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Arzt oder Anwalt zu konsultieren, bevor Sie eine Patientenverfügung erstellen. Es kann jedoch hilfreich sein, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Anweisungen klar und rechtlich einwandfrei sind.

  • Welche Informationen muss ich bereitstellen, um eine Patientenverfügung zu erstellen?

    Um eine Patientenverfügung zu erstellen, müssen Sie grundlegende Informationen wie die Namen der Vertragsparteien, die Dauer des Vertrags, die Arbeitszeiten, die Vergütung und etwaige zusätzliche Vereinbarungen angeben.

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  • Was passiert, wenn ich meine Patientenverfügung ändern oder widerrufen möchte?

    Wenn Sie Ihre Patientenverfügung ändern oder widerrufen möchten, können Sie dies jederzeit tun. Besuchen Sie beglaubigt.de erneut und erstellen Sie eine neue Patientenverfügung mit den aktualisierten Informationen.

    Informieren Sie unbedingt Ihre Bevollmächtigten, Angehörigen und behandelnden Ärzte über die Änderungen und stellen Sie sicher, dass die neue Verfügung anstelle der alten verwendet wird.