Wer mit Partnern ein Projekt, eine Geschäftsidee oder eine Vermögensverwaltung auf die Beine stellen will, landet oft bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Einfach, flexibel – aber voller rechtlicher Fallstricke. Denn hinter dem vermeintlich unkomplizierten Zusammenschluss verbergen sich klare Pflichten: Gesellschaftsvertrag, Haftung, Steuerfragen, Formalitäten.
Eine saubere Vertragsgestaltung ist keine Kür, sondern Pflicht. Sie entscheidet darüber, wer haftet, wer entscheidet – und wer wie viel vom Gewinn bekommt. Gesetzesvorschriften wie §§ 705 ff. BGB oder § 22 UStG sind dabei keine Fußnoten, sondern zentrale Spielregeln.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sie eine GbR rechtssicher gründen, typische Fehler vermeiden – und mit digitalen Tools wie beglaubigt.de Formvorgaben und Nachweise effizient erfüllen.
1. Rechtliche Grundlagen & Gründungsformen
Was bedeutet es, eine GbR zu gründen?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht formfrei durch Vertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern. Dabei ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich, auch eine mündliche Vereinbarung genügt gemäß § 705 BGB.
Die GbR wird rechtlich als einfache Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit verstanden. Sie kann mit beliebigem Gesellschaftszweck gegründet werden, solange dieser nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.
Die Haftung der Gesellschafter ist persönlich und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ohne Beschränkung auf seine Einlage. Diese Haftung gilt auch für Fehler einzelner Gesellschafter, soweit sie im Rahmen der Gesellschaftstätigkeit entstanden sind (§ § 128, 421 BGB analog).
Eine offizielle Eintragung der GbR ist grundsätzlich nicht erforderlich, da sie keine juristische Person ist. Ausnahmen bestehen bei einem Gewerbebetrieb: Wenn die GbR ein Handelsgewerbe betreibt, tritt die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister gemäß § 105 HGB ein, wodurch sie zu einer OHG wird.
Besondere Beachtung verdient die Abgrenzung zur stillen Gesellschaft oder anderen Personengesellschaften, die abweichende Rechtsfolgen haben können.
„Die GbR entsteht bereits durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, auch mündlich, laut § 705 BGB.“ (Quelle: BGB – § 705 ff.)
Für die formgerechte Dokumentation von Gesellschaftsverträgen oder beglaubigten Übersetzungen im Rahmen grenzüberschreitender Zusammenarbeit bietet sich eine digitale Lösung wie beglaubigt.de an.
Welche Voraussetzungen gelten zum GbR gründen?
Zur Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können (§ 705 BGB).
Ein gemeinsamer Zweck muss vereinbart werden, der die Grundlage der Gesellschaft bildet. Typische Beispiele hierfür sind gemeinsame Projekte, freiberufliche Tätigkeiten oder andere kooperative Vorhaben. Die Tätigkeit darf nicht auf eine eigenständige, kaufmännisch eingerichtete Geschäftsbasis ausgerichtet sein, da andernfalls eine andere Gesellschaftsform wie die OHG in Betracht kommt (§ 105 HGB).
Die GbR setzt eine klare Vereinbarung über die Gewinn- und Verlustverteilung voraus, die im Gesellschaftsvertrag geregelt wird. Fehlt eine explizite Vereinbarung, gilt die gesetzliche Regelung des § 722 BGB, wonach Gewinne und Verluste grundsätzlich zu gleichen Teilen zu verteilen sind.
Darüber hinaus umfasst der Vertrag eine Regelung zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Ohne abweichende Vereinbarung haben alle Gesellschafter gemeinschaftlich die Geschäftsführung inne und vertreten die GbR nach außen (§ 714, § 709 BGB).
Die vertraglichen Absprachen können frei gestaltet werden, sollten jedoch schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dabei sind auch Regelungen zu Einlagen, Kündigung und Ausscheiden von Gesellschaftern zu empfehlen.
In Fällen mit internationalen Partnern oder mehrsprachigen Verträgen kann die Beglaubigung und Übersetzung der Gesellschaftsverträge durch spezialisierte Anbieter wie beglaubigt.de zur Rechtssicherheit beitragen.
2. Organe & Gesellschaftsvertrag
Wie gestaltet man den Gesellschaftsvertrag richtig?
Der Gesellschaftsvertrag der GbR bildet die rechtliche Grundlage und sollte präzise Regelungen zum Gesellschaftszweck enthalten, um den Handlungsrahmen klar abzustecken (§ 705 BGB).
Ebenso sind die Beiträge der Gesellschafter – sei es Kapital, Arbeit oder Sachleistungen – eindeutig festzulegen. Die Verteilung von Haftungsverpflichtungen zwischen den Gesellschaftern ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, da bei der GbR die persönliche, gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten gilt (§ 421 BGB).
Die Geschäftsführungsbefugnisse sollten eindeutig definiert sein. Ohne abweichende Vereinbarung haben alle Gesellschafter das Recht zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung. Alternativ kann eine oder mehrere Personen als Geschäftsführer bestimmt werden, was eine differenzierte Organisationsstruktur ermöglicht (§ 709, § 714 BGB).
Regelungen zur Beschlussfassung sind essenziell, um Entscheidungsprozesse zu steuern. Es kann beispielsweise festgelegt werden, ob Beschlüsse einstimmig oder mit Mehrheitsentscheidungen gefasst werden (§ 709 BGB).
Eine schriftliche Fixierung des Gesellschaftsvertrags erhöht die Rechtssicherheit deutlich und schafft Klarheit für alle Gesellschafter. Sie erleichtert zudem die Vorlage bei Banken, Behörden oder Geschäftspartnern.
Für die rechtskonforme Erstellung, Beglaubigung und gegebenenfalls Übersetzung der Dokumente bieten spezialisierte Anbieter wie beglaubigt.de verlässliche Unterstützung, insbesondere wenn internationale Partner beteiligt sind.
Wer übernimmt Geschäftsführung und Vertretung?
Die Geschäftsführung einer GbR obliegt grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinschaftlich. Diese kollektive Leitungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert (§ 709 BGB) und setzt voraus, dass Entscheidungen nur im Einvernehmen getroffen werden.
Eine Einzelvertretung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde (§ 714 BGB). Ohne eine solche Regelung bindet ein einzelner Gesellschafter die GbR nicht rechtswirksam.
Der Vertrag regelt zudem die Befugnisse zur Bank- und Vertragsführung. Insbesondere die Vertretungsmacht gegenüber Dritten kann dort differenziert ausgestaltet werden, um Handlungsspielräume und Kontrollmechanismen festzulegen.
Die Praxis zeigt, dass insbesondere bei freiberuflich geprägten GbRs eine klare Abgrenzung der Geschäftsführungsbefugnisse hilft, Konflikte zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit zu sichern.
Laut Statistischem Bundesamt wurden 2023 rund 45.000 GbR-Gründungen verzeichnet – viele mit freiberuflichem Hintergrund. (Source: Statistisches Bundesamt – Gewerbeanmeldungen 2023)
Eine schriftliche Dokumentation der Geschäftsführungs- und Vertretungsregelungen schafft Rechtssicherheit und wird bei Streitfällen oder gegenüber Banken häufig vorausgesetzt. Für die rechtskonforme Fixierung und Beglaubigung von Verträgen steht unter anderem beglaubigt.de als kompetenter Partner bereit.
3. Kostenübersicht bei der Gründung
Welche einmaligen Kosten fallen beim GbR gründen an?
Die Gewerbeanmeldung stellt in der Regel die erste Gebühr dar und liegt meist zwischen 20 und 60 €, wobei der Durchschnitt bei etwa 40 € liegt. Dieser Betrag ist abhängig von der jeweiligen Kommune und den spezifischen Anforderungen vor Ort.
Darüber hinaus können Beiträge für die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) anfallen, die je nach Branche und Region variieren. Diese Beiträge sind meist jährlich zu entrichten, jedoch kann bei der Gründung eine einmalige Anmeldegebühr anfallen.
Optional entstehen Kosten für die professionelle Vertragsgestaltung durch Anwälte oder Notare, die in der Regel zwischen 200 und 400 € liegen. Diese Investition empfiehlt sich, um den Gesellschaftsvertrag rechtssicher und individuell anzupassen, was spätere Streitigkeiten vermeiden hilft. Gewerbeanmeldung generell kostet in deutschen Städten durchschnittlich 40 €. (Source: IHK Gründerreport 2024)
Muss man für das GbR gründen Notarkosten einplanen?
Notarkosten fallen grundsätzlich nur an, wenn Immobilien oder andere grundstücksbezogene Vermögenswerte in die GbR eingebracht werden.
In der Praxis ist die notarielle Beurkundung bei der GbR-Gründung eher selten erforderlich, da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts keiner Eintragungspflicht im Handelsregister unterliegt.
Dadurch entfallen sowohl Notarkosten als auch die Gebühren für das Handelsregister, was die Gründungskosten im Vergleich zu Kapitalgesellschaften erheblich reduziert.
GbR-Gründungen erfolgen meist ohne notarielle Beurkundung, da keine Registerpflicht besteht (§ 105 HGB). (Source: HGB – § 105)
Für Fälle, in denen beglaubigte Dokumente oder notarielle Leistungen dennoch benötigt werden, kann beglaubigt.de als praktische digitale Lösung unterstützen.
4. Laufende Kosten & Versicherung
Welche laufenden Beiträge sind nach Gründung erforderlich?
Nach der Gründung fallen regelmäßig Jahresbeiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) an, die in der Regel ab etwa 150 € beginnen.
Diese Beiträge variieren je nach Branche und Region, sind jedoch grundsätzlich verpflichtend für gewerbliche GbRs.
Zudem unterliegt der Gewinn der GbR der Gewerbesteuer, sofern der Freibetrag von 24.500 € jährlich überschritten wird (§ 11 GewStG).
Die Gewerbesteuerpflicht ist somit erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe relevant und beeinflusst die laufenden Kosten der Gesellschaft.
Weitere Aufwendungen können sich aus der Kommunikation mit Behörden sowie aus Fortbildungsmaßnahmen ergeben, die in der Regel mit geringen bis mittleren Kosten verbunden sind.
Die genaue Höhe der IHK/HWK-Beiträge und weitere steuerliche Pflichten lassen sich anhand der jeweiligen Kammerstatuten sowie des Gewerbesteuergesetzes präzise bestimmen.
Welche Versicherungen sind ratsam?
Für Freiberufler innerhalb einer GbR empfiehlt sich insbesondere eine Berufshaftpflichtversicherung, deren Kosten je nach Branche und Risiko zwischen 200 und 1.000 € jährlich liegen können.
Diese Versicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aus beruflichen Fehlern oder Pflichtverletzungen resultieren.
Darüber hinaus sind Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen individuell zu prüfen, da die Beitragshöhen stark von persönlichen Voraussetzungen und dem gewählten Versicherungsschutz abhängen.
Ein umfassender Versicherungsschutz beugt finanziellen Risiken vor, etwa bei Ausfall durch Krankheit oder durch Schäden, die Dritte verursachen.
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, erhöht eine angemessene Absicherung die Betriebssicherheit der GbR erheblich.
Gemäß dem GDV Versicherungskompendium 2023 liegen die jährlichen Kosten für Berufshaftpflichtversicherungen im genannten Rahmen, was die Kalkulation bei der GbR-Gründung erleichtert.
Eine rechtlich fundierte Vertragsgestaltung, die auch Versicherungsfragen berücksichtigt, kann bei beglaubigt.de unkompliziert umgesetzt werden.
Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler liegen meist zwischen 200 und 1.000 € jährlich. (Source: GDV Versicherungskompendium 2023)
5. Steuer, Buchhaltung & Digitalisierung
Welche steuerlichen Pflichten gibt es für eine GbR?
Die GbR ist verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen entweder monatlich oder quartalsweise beim Finanzamt einzureichen.
Die Fristen hängen vom Umsatzvolumen ab und sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.
Zur Gewinnermittlung ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anzufertigen, die den Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) entsprechen muss.
Das bedeutet unter anderem eine digitale Belegablage und revisionssichere Speicherung der Buchhaltungsunterlagen, um steuerliche Nachprüfungen zu gewährleisten.
Die Einkommenssteuer wird nicht von der GbR selbst entrichtet, sondern auf Ebene der Gesellschafter erhoben.
Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil am Gewinn individuell im Rahmen seiner persönlichen Steuererklärung.
Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) müssen GbR-Buchhaltungen GoBD-konform erfolgen, was die Anforderungen an digitale Prozesse deutlich präzisiert.
Für weiterführende Informationen zur digitalen Vertragsgestaltung und Gründung empfiehlt sich ein Blick auf beglaubigt.de.
GbR-Buchhaltung muss GoBD-konform erfolgen – mit digitaler Belegablage und revisionssicherer Speicherung.“ (Source: BMF – GoBD 2020)
Lohnt sich der Einsatz digitaler Tools beim GbR gründen?
Digitale Buchhaltungssoftware wie lexoffice oder sevDesk ist bereits ab etwa 10 € pro Monat erhältlich und unterstützt die GbR dabei, GoBD-konforme Buchführung effizient umzusetzen.
Diese Programme ermöglichen eine automatisierte, transparente Erfassung von Einnahmen und Ausgaben und erleichtern so die Einhaltung steuerlicher Vorgaben.
Neben der Buchhaltung lassen sich auch Dokumentenvorlagen digital nutzen und rechtskonform signieren, beispielsweise Generalvollmachten, die ohne notarielle Beurkundung auskommen.
Die digitale Signatur beschleunigt Abläufe und erhöht die Rechtssicherheit bei Vertragsabschlüssen.
Der Einsatz solcher Tools gewährleistet nicht nur Effizienz, sondern erfüllt zugleich die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sorgt für eine revisionssichere Ablage, die bei Prüfungen durch Finanzbehörden zwingend erforderlich ist.
Wesentliche Vorteile sind:
- Automatisierte, GoBD-konforme Buchhaltung
- Digitale Vertragsvorlagen mit sicherer Signatur
- Einhaltung von DSGVO und revisionssicherer Speicherung
Eine moderne digitale Infrastruktur erleichtert somit das Zusammenspiel von Organisation und Rechtssicherheit bei der GbR-Gründung. Für praktische Umsetzungen und Vertragsmuster bietet beglaubigt.de konkrete Lösungen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Die Gründung einer GbR bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, gemeinsam Projekte oder Geschäftsideen umzusetzen, erfordert jedoch genaue Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Wer eine GbR ins Leben ruft, sollte frühzeitig die zivilrechtlichen Vorschriften des BGB sowie die steuerlichen Pflichten und Haftungsfragen berücksichtigen, um persönliche Risiken zu minimieren und Steuerfallen zu vermeiden.
Um die Zusammenarbeit transparent und rechtskonform zu gestalten, sind folgende Punkte entscheidend:
- Klärung des Gesellschaftszwecks: Die GbR dient häufig der gemeinsamen Berufsausübung, Projektentwicklung oder Verwaltung von Vermögenswerten; dieser Zweck bestimmt die Rechte, Pflichten und steuerliche Behandlung (§§ 705 ff. BGB, § 15 EStG).
- Gestaltung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, der verbindlich regelt, wie Beiträge, Vertretung und Gewinnverteilung ausgestaltet sind und Haftungsfragen präzise beantwortet.
- Beachtung der steuerlichen Pflichten: Umsatzsteueranmeldung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter müssen GoBD-konform geführt werden, um spätere Nachprüfungen durch das Finanzamt sicher zu bestehen.
- Haftungsregelungen beachten, da Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch haften; klare Vereinbarungen zur Vertretung und zum Risikoausgleich sind unerlässlich.
- Sicherstellung der Dokumentation aller wesentlichen Vorgänge, Verträge und Finanzbewegungen, um steuerliche und rechtliche Nachweise zu erbringen.
- Beachtung besonderer Anforderungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit oder bei der Einreichung von Dokumenten vor Behörden oder Banken; hier können beglaubigte Übersetzungen und digitale Beglaubigungsdienste wie beglaubigt.de die Prozesssicherheit erhöhen.
Eine solide aufgesetzte GbR schafft die Grundlage für eine verlässliche Zusammenarbeit, minimiert Haftungsrisiken und gewährleistet die Einhaltung steuerlicher Pflichten. So wird die GbR nicht nur zum Mittel für gemeinsame Projekte, sondern auch zu einer stabilen und rechtskonformen Unternehmensform.
Wie beglaubigt.de bei der Gründung Ihrer GbR unterstützt
beglaubigt.de stellt eine digitale Lösung bereit, die den gesamten Prozess der Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten bei der GbR-Gründung erheblich erleichtert. Besonders in Fällen mit internationalen Partnern oder grenzüberschreitenden Tätigkeiten gewährleistet die Plattform eine rechtssichere und effiziente Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten.
Insbesondere bei der Vorlage von Dokumenten bei Behörden, Gerichten oder Banken – etwa für die Anmeldung der GbR im Handelsregister oder bei der Steuerbehörde – sorgt beglaubigt.de für die Einhaltung aller formellen Anforderungen und Fristen.
Die Kombination aus juristisch geprüfter Qualität, digitaler Zugänglichkeit und fristgerechter Bearbeitung macht beglaubigt.de zur bevorzugten Wahl für alle, die ihre GbR gründungsrechtlich sauber, grenzüberschreitend und dokumentensicher aufstellen möchten.
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