Antrag abschicken
Füllen Sie Ihre Daten online aus und erfahren Sie direkt, ob Sie ein Konto eröffnen können.

Steuerliche Erfassung digital über die offizielle ELSTER-API einreichen
Unterstützung bei den ersten Behördenschritten
Rechtssichere und digitale Abwicklung
Sicher durch den gesamten Anmeldeprozess begleitet
Geschäftliches und Privates sauber trennen
Geschäftskonto einfach online eröffnen
Mit praktischen Business-Funktionen durchstarten
Finanzen übersichtlich organisieren
Alle relevanten Informationen zu Gesellschaft, Tätigkeit und Gesellschaftern werden strukturiert und digital erfasst.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird auf Basis Ihrer Angaben vorausgefüllt und rechtssicher zur Übermittlung gebracht.
Die Übermittlung an das zuständige Finanzamt erfolgt gemäß § 138 AO – digital und nahtlos über die offizielle ELSTER-Schnittstelle.
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Zuteilung durch das Finanzamt, sodass Ihre Steuernummer vollständig aktiv ist.
Rückrufservice vereinbaren oder telefonisch informieren +49 89 38038332
Mathias Klenk
Gründer & Geschäftsführer midlane.com
"Die steuerliche Erfassung über beglaubigt.de war von Anfang an klar strukturiert und vollständig digital. Von der Eingabe der Daten bis zur Bestätigung lief alles schnell, rechtssicher und ohne unnötigen Aufwand.“
Mit der Steuernummer-Beantragung über beglaubigt.de erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen an die steuerliche Erfassung nach § 138 AO und § 139c AO.
Ideal für alle, die ihre Steuernummer schnell, digital und rechtssicher beantragen möchten - ohne Behördengang.
Übermittlung deiner Beantragung sowie Bereitstellung eines Nachweises der steuerlichen Erstanmeldung
Ob Freelancer, Online-Business oder lokales Gewerbe - flexibel einsetzbar für verschiedenste Geschäftsmodelle.
Private und geschäftliche Finanzen sauber trennen – für mehr Übersicht, weniger Aufwand und eine klare Abgrenzung.

Einnahmen und Ausgaben leichter nachvollziehen – mit klaren Strukturen für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.

Alle Übertragungen sind Ende-zu-Ende verschlüsselt – für maximale Sicherheit Ihrer Dokumente und Unternehmensdaten.

Strikte Einhaltung der DSGVO – transparente Prozesse, sichere Speicherung und volle Kontrolle über Ihre Informationen.

Wenn die Beantragung der Steuernummer erledigt ist, geht es einfach weiter. Mit dem ING Geschäftskonto organisieren Sie Ihre Finanzen von Anfang an digital, übersichtlich und professionell - für Gründerinnen und Gründer ist das sogar 12 Monate kostenlos.
Und für Ihren Geschäftsalltag ist schon vieles dabei - ganz ohne Extra-Kosten:
→ Rechnungsmanager: Rechnungen erstellen, Belege digitalisieren und Ausgaben im Blick behalten
→ Bis zu 5 Unterkonten: Budgets trennen und den Überblick behalten
→ Steuer-Budget: automatisch Rücklagen für Steuern bilden


Geschäfskonto erstellt
ING DiBa
Füllen Sie Ihre Daten online aus und erfahren Sie direkt, ob Sie ein Konto eröffnen können.
Legitimieren Sie sich bequem per VideoIdent oder PostIdent.
Ihre IBAN erhalten Sie verschlüsselt per E-Mail, Ihre VISA Business Debitkarte per Post.

Die Vergabe einer Steuernummer kann bis zu acht Wochen dauern. Die Bearbeitungszeit variiert stark und hängt unter anderem davon ab, ob das Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist, ob alle Angaben korrekt sind und wie stark das zuständige Finanzamt ausgelastet ist.
Für die steuerliche Erfassung bei beglaubigt.de benötigen Sie lediglich Ihre notariellen Gründungsdokumente und, falls bereits vorhanden, einen Handelsregisterauszug.
Darüber hinaus müssen Angaben zum geschätzten Umsatz und Gewinn gemacht werden. Außerdem ist anzugeben, ob beispielsweise Mitarbeiter beschäftigt werden. Alle Fragen werden in unserem Prozess verständlich erklärt.
Ja. Sobald Ihre steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt eingereicht wurde, erhalten Sie von beglaubigt.de einen Nachweis der steuerlichen Erstanmeldung in Form eines PDF Dokuments.
Damit können Sie jederzeit nachvollziehen, wann und wo Ihre Unterlagen beim Amt eingegangen sind.
Bitte beachten Sie jedoch: Dieser Nachweis ist lediglich ein Nachweis über die Einreichung der Beantragung, aber keine offizielle Bescheinigung. Die offizielle Steuernummer wird ausschließlich vom Finanzamt selbst ausgestellt und Ihnen anschließend per Post zugeschickt.
Ja. Wenn du deine betriebliche Steuernummer bereits beim Finanzamt beantragt hast, kannst du zunächst eine Rechnung ohne Steuernummer ausstellen. Vermerke auf der Rechnung deutlich, dass die Steuernummer noch nicht vergeben wurde und nachgereicht wird.
Sobald du deine Steuernummer erhalten hast, solltest du deinem Kunden eine berichtigte Rechnung mit der vollständigen Steuernummer zukommen lassen. Die ursprüngliche Rechnung sollte dabei eindeutig bezeichnet werden, beispielsweise durch Angabe der ursprünglichen Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums.
Beachte, dass eine Rechnung grundsätzlich die betriebliche Steuernummer oder alternativ eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten muss. Insbesondere Geschäftskunden können bis zur Berichtigung möglicherweise keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Wichtig: Verwende keinesfalls deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer!
Die private, elfstellige Steuer-ID ist nicht mit der betrieblichen Steuernummer gleichzusetzen und gehört nicht auf deine Rechnungen. Warte stattdessen auf die vom Finanzamt für deine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit vergebene Steuernummer.