Allgemein

  • Was ist beglaubigt.de?

    beglaubigt.de ist eine digitale Plattform für notarielle Dienstleistungen.

    Unternehmen und Privatpersonen können über beglaubigt.de notarielle Vorgänge wie Gründungen, Vollmachten, Apostillen oder Registeränderungen vollständig online abwickeln und das sicher, schnell und rechtskonform. Die Plattform verbindet moderne Technologie mit deutscher Notartradition und spart dabei wertvolle Zeit sowie unnötigen Papieraufwand.

  • Wer steckt hinter beglaubigt.de?

    Hinter beglaubigt.de steht ein interdisziplinäres Team aus Jurist:innen und  Technologieexpert:innen sowie einem umfangreichen Kundensupport, das sich der Modernisierung notarieller Prozesse verschrieben hat.

    Das Unternehmen wurde mit dem Ziel gegründet, notarielle Prozesse zu digitalisieren, ohne dabei Kompromisse bei Rechtssicherheit oder Qualität einzugehen. Der Hauptsitz befindet sich in München; beglaubigt.de arbeitet ausschließlich mit in Europa zugelassenen Notar:innen zusammen.

  • Funktionieren Notarvorgänge wirklich online?

    Ja - viele notarielle Vorgänge können in Deutschland mittlerweile vollständig online durchgeführt werden.

    Dank gesetzlicher Neuerungen (z. B. §90a Notarordnung) und digitaler Identitätsprüfung sind z. B. Gründungen, Beglaubigungen oder Registeranmeldungen mittlerweile auch ohne persönlichen Notartermin möglich.

    Über beglaubigt.de werden diese Schritte rechtssicher digital abgebildet. Eine qualifizierte elektronische Signatur, Videolegitimation und gerichtsfeste Beurkundung durch deutsche Notar:innen stehen Ihnen dabei zur Verfügung.

  • Warum sollte ich Beglaubigt.de nutzen?

    beglaubigt.de ermöglicht es, notarielle Vorgänge schnell, digital und rechtskonform abzuwickeln, ganz ohne Papierkram oder Wartezeiten.

    Statt mühsamer Terminabstimmungen, Postversand und persönlicher Anwesenheit können Sie Ihre Dokumente einfach online vorbereiten, digital unterzeichnen und über zugelassene Notar:innen rechtssicher beurkunden lassen.

    Ob Gründungen, Vollmachten, Apostillen oder Registeränderungen, beglaubigt.de spart Ihnen Zeit und Kosten, senkt den Aufwand und sorgt für einen klar strukturierten Ablauf. Besonders für Unternehmen mit wiederkehrendem Notarbedarf bietet die Plattform eine effiziente und skalierbare Lösung.

  • Wie werden meine Daten verarbeitet?

    Bei beglaubigt.de werden Ihre Daten gemäß den Datenschutzgesetzen und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenverarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15-21 DSGVO.

    Richten Sie Ihr Anliegen oder Fragen gern an: info@beglaubigt.de - unser Team ist für Sie da.

    Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Beschwerden können Sie an die zuständige Aufsichtsbehörde richten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html.

Spezifische Fragen zu Ihrer Online-Gründung bei Qonto / beglaubigt.de

  • Welche gesetzlichen Regelungen ermöglichen die digitale Gründung in Deutschland?

    Die Online-Gründung ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im August 2022 rechtlich möglich. Dieses Gesetz erlaubt die Beurkundung von GmbHs und UGs vollständig digital. Eine Zusammenfassung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie unter: https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Digitalisierung/DiRUG_node.html

  • Gibt es Einschränkungen, welche Gesellschaftsformen online gegründet werden dürfen?

    Ja. Die Online-Beurkundung gemäß DiRUG ist bislang nur für Kapitalgesellschaften in der Form der GmbH und UG (haftungsbeschränkt) vorgesehen. Andere Formen wie OHG, KG oder Einzelunternehmen sind rechtlich von der digitalen Beurkundung ausgenommen und müssen weiterhin klassisch gegründet werden (§ 2 GmbHG i. V. m. § 16a BeurkG).

  • Warum ist die eID-Funktion gesetzlich erforderlich und wie wird sie geregelt?

    Die elektronische Identitätsfeststellung ist zwingend vorgeschrieben, da sie die persönliche Anwesenheit beim Notar ersetzt (§ 16a BeurkG). Die eID-Funktion basiert auf dem Personalausweisgesetz (PAuswG) und der eIDAS-Verordnung der EU. Sie ermöglicht eine rechtssichere und EU-weit anerkannte Identifikation. Weitere Infos zur eID finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

  • Wie unterscheidet sich die digitale Gründung rechtlich von der klassischen Beurkundung beim Notar?

    Aus rechtlicher Sicht ist die digitale Beurkundung der klassischen Beurkundung vollständig gleichgestellt (§ 16b Abs. 1 BeurkG). Der wesentliche Unterschied liegt in der Durchführung: Statt eines physischen Termins erfolgt das Beurkundungsgespräch per Video, die Identifikation via eID und die Unterschrift qualifiziert elektronisch (QES). Rechtssicherheit, Formerfordernisse und Beweiswert bleiben unverändert erhalten.

  • Welche Rolle spielt die Bundesnotarkammer bei der Online-Gründung?

    Die Bundesnotarkammer stellt die technische Infrastruktur für das digitale Beurkundungsverfahren bereit – insbesondere die Notarplattform zur Durchführung der Video-Beurkundung. Diese Plattform erfüllt die Vorgaben des § 16e BeurkG und garantiert, dass alle Datenschutz-, Sicherheits- und Verfahrensanforderungen eingehalten werden. Nur Notar:innen mit Zugang zur Notarplattform dürfen Online-Gründungen rechtlich durchführen.

  • Was passiert, wenn einzelne gesetzliche Voraussetzungen beim Notartermin nicht erfüllt sind?

    In solchen Fällen darf die Beurkundung nicht durchgeführt werden. Fehlen z. B. ein gültiger eID-Ausweis, ein funktionierendes NFC-Gerät oder technische Mindeststandards, wird der Vorgang unterbrochen. Die Beurkundung ist laut § 16c BeurkG nur gültig, wenn alle formellen und technischen Anforderungen erfüllt sind. Ein neuer Termin kann angesetzt werden, sobald die Voraussetzungen nachgewiesen sind.

  • Ist eine hybride Gründung möglich, wenn nicht alle Beteiligten die eID nutzen können?

    Ja, das Beurkundungsgesetz (§ 16e BeurkG) erlaubt ausdrücklich hybride Verfahren. Das bedeutet: Wenn einzelne Gesellschafter die digitalen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann ihre Mitwirkung vor Ort beim Notar erfolgen, während andere digital beurkunden. So wird Flexibilität geschaffen, ohne auf die Vorteile der digitalen Gründung zu verzichten.

    Entscheident ist eine erfolgreiche Verifizierung der Person vor dem Notar (digital oder in Person).

Welche notariellen Dienstleistungen bietet beglaubigt.de noch an?

  • Welche weiteren notariellen Dienstleistungen bietet beglaubigt.de neben der Online-Gründung an?

    Neben der digitalen Gründung von GmbH und UG können Sie über beglaubigt.de auch Vollmachten, Apostillen, Handelsregisteranmeldungen, Registeränderungen, Geschäftsführerwechsel und weitere typische Beurkundungen sicher und online abwickeln. Der gesamte Prozess erfolgt dabei rechtssicher über zugelassene deutsche Notar:innen mit digitalen Identifikationsverfahren und qualifizierter elektronischer Signatur.

    Weitere Informationen fidnen Sie hier:

    https://beglaubigt.de

  • Kann ich über beglaubigt.de eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht online erstellen lassen?

    Ja, beglaubigt.de ermöglicht die digitale Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten sowie weiteren Vollmachten für private oder geschäftliche Zwecke. Diese Dokumente können komplett online erstellt, rechtlich geprüft und per Video-Notartermin beurkundet werden. Die rechtliche Grundlage bildet § 129 BGB i. V. m. den §§ 16a–16e BeurkG.

    Hier können Sie Ihre Vollmacht in 24h und komplett digital beglaubigen lassen:
    https://beglaubigt.de/vollmacht

  • Wie funktioniert eine digitale Apostille über beglaubigt.de?

    Wenn Sie ein in Deutschland beurkundetes Dokument im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie häufig eine Apostille oder Legalisation. Über beglaubigt.de können Sie eine Apostille digital anfordern. Wir kümmern uns um die Beglaubigung beim zuständigen Landgericht und die Ausstellung der Apostille gemäß Haager Apostille-Übereinkommen. Der gesamte Ablauf ist für Sie vollständig digital organisiert.

    Hier erhalten Sie eine Apostille für Ihr Dokument:
    https://start.beglaubigt.de/beglaubigung

  • Wie kann ich einen Geschäftsführerwechsel oder eine Adressänderung im Handelsregister digital über beglaubigt.de einreichen?

    Für handelsregisterpflichtige Änderungen wie einen Geschäftsführerwechsel, eine Adressänderung, Kapitalveränderung oder Satzungsänderung bietet beglaubigt.de eine digitale Lösung. Sie füllen bequem ein vorbereitetes Formular aus, wir erstellen die Handelsregisteranmeldung und koordinieren die notarielle Beurkundung per Video. Anschließend wird die Einreichung beim Registergericht von uns übernommen.


    Erhalten Sie hier mit 99% Sicherheit einen Notartermin zu Ihrer Wunschzeit an Ihrem Wunschort:
    https://start.beglaubigt.de/anfrage

  • Sind die sonstigen Leistungen auch für bestehende Gesellschaften nutzbar, die nicht über beglaubigt.de gegründet wurden?

    Ja, selbstverständlich. Auch wenn Ihre Gesellschaft auf klassischem Weg gegründet wurde oder über eine andere Plattform, können Sie beglaubigt.de für Folgeprozesse wie Gesellschafterwechsel, Kapitalmaßnahmen, Apostillen oder Handelsregisteränderungen nutzen. Wichtig ist lediglich, dass die notwendige Identifikation und Beurkundung wie gesetzlich vorgeschrieben erfolgen kann.

  • ​​Kann ich über beglaubigt.de auch eine beglaubigte Übersetzung meiner Dokumente beauftragen?

    Ja, beglaubigt.de arbeitet mit gerichtlich beeidigten Übersetzer:innen zusammen, die beglaubigte Übersetzungen für notarielle Zwecke – etwa für Handelsregistereintragungen, Gesellschafterlisten oder ausländische Ausweisdokumente – anfertigen. Diese Übersetzungen entsprechen den Anforderungen des § 142 Abs. 3 ZPO und werden von den deutschen Behörden und Registergerichten anerkannt. Sie können die Übersetzung im Rahmen Ihres Vorgangs direkt über die Plattform anfordern.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:
    https://start.beglaubigt.de/translation

  • Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer professionellen Übersetzung und wann wird sie benötigt?

    Eine beglaubigte sowie beeidigte Übersetzung wird von einer öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer erstellt, der durch ein deutsches Gericht ermächtigt wurde. Daraufhin erreichen wir für Sie eine Beglaubigung inklusive einer Apostille für Ihr Dokument.

    Eine beglaubigte Übersetzung bedeutet, dass der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift offiziell bestätigt. Solche Übersetzungen sind in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. bei Registereintragungen mit ausländischen Urkunden oder bei der Vorlage von Gesellschaftsverträgen fremdsprachiger Gesellschafter. Grundlage ist unter anderem § 189 GVG sowie landesrechtliche Bestimmungen.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:
    https://start.beglaubigt.de/translation

Vorteile der Online-Gründung

  • Welche Vorteile bietet die Online-Gründung mit Qonto & beglaubigt.de im Vergleich zur klassischen Methode?

    Die Online-Gründung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der herkömmlichen Gründungsmethode mit Präsenzterminen bei Notar, IHK oder Behörden. Besonders hervorzuheben sind:

    1. Zeitersparnis und Flexibilität:

    • Keine Wartezeiten auf Notartermine oder Behördengänge.
    • Der gesamte Prozess kann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten durchgeführt werden.
    • Ideal für berufstätige Gründer:innen oder internationale Teams.

    2. Kostenvorteile:

    • Ditiagle & standardisierte Online-Verfahren ersparen Ihnen wertvolle Zeit
    • Keine Reisekosten, Parkgebühren oder Hotelübernachtungen nötig.
    • Alle Gründungsdokumente an einem Ort gebündelt in transparenten Pauschalen.

    3. Digitale Dokumentenerstellung und Archivierung:

    • Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse und Handelsregisteranmeldungen können vollständig digital erstellt, unterschrieben und archiviert werden.
    • Einfache Wiederverwendung der Dokumente für spätere Änderungen oder Erweiterungen der Gesellschaft.

    4. Moderne Identifikationsverfahren:

    • Die Identifikation erfolgt über eID (Online-Ausweisfunktion), Video-Ident oder andere zugelassene Verfahren – schnell und sicher.

    5. Rechtsgültige Beurkundung:

    • Dank des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist die notarielle Online-Gründung seit August 2022 für GmbHs und UG (haftungsbeschränkt) möglich.

    Weitere Informationen:

    Das Bundesjustizministerium bietet hier eine übersichtliche Erklärung der digitalen notariellen Beurkundung.

    Auch ein Notartermin vor Ort ist möglich! In diesem Fall übernehmen wir für Sie die Prüfung, Weitergabe und Organisation der Daten und aller relevanten Schritte für Ihre erfolgreiche Gründung.

  • Ist die Online-Gründung auch für komplexere Gesellschaftsverträge geeignet?

    Mit beglaubigt.de decken wir für Sie alle Arten und Komplexitätsstufen Ihres Gesellschaftsvertrags ab: Für einfachere Gründungen per Musterprotokoll und etwas komplexere Fälle, können Sie einfach das entsprechende Online-Formular nutzen: https://app.beglaubigt.de/incorporate/qonto

    Auch maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge mit individuellen Klauseln (z. B. zur Stimmrechtsverteilung, Abfindung, Vorerwerbsrechten oder Geschäftsführungsbefugnissen) wünschen, können wir anbieten. Dabei gilt:

    Um diese individuellen Anfragen umsetzen zu können, bitten wir Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu erstellen, sodass wir Ihnen einen entsprechenden Anwalt, der auf Gesellschaftsrecht spezialisiert ist, zur Verfügung stellen können. Gerne begleiten wir Sie rechtlich durch diesen Fall. Stellen Sie bitte dafür eine Anfrage hier: https://beglaubigt.de/kontakt

    Tipp: Je komplexer Ihr Vertrag, desto wichtiger ist eine rechtssichere Formulierung. Unsere Partner Rechtsanwälte prüfen bei Bedarf Ihren individuellen Gesellschaftsvertrag und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

  • Kann ich den Gründungsprozess auch im Ausland starten?

    Ja, eine Online-Gründung ist auch aus dem Ausland problemlos möglich, sofern Sie über ein geeignetes Identifikationsmittel wie die eID verfügen.

    Wichtigste Voraussetzungen:

    • Sie besitzen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion (elektronische Identität).
    • Der Notartermin für die Beurkundung findet per Video statt.

    Besonderheit für Drittstaaten: In einigen Ländern kann es technische Einschränkungen bei der Durchführung des Video-Notartermins geben (z. B. Firewalls oder fehlende eID-Kompatibilität). In diesen besonderen Fällen, bitte wir Sie, sich an unseren Support per Chat (unten rechts auf dieser Website) zu wenden.

    Weitere Informationen zu eID  können Sie hier finden:

    Bundesportal – Elektronische Identität (eID)

Ablauf der Gründung & Kommunikation

  • Wie läuft eine Gründung mit Qonto / beglaubigt.de ab?

    Die Gründung mit uns erfolgt vollständig digital und effizient - ohne auf Rechtssicherheit oder persönliche Betreuung zu verzichten. Der Ablauf ist klar strukturiert:

    1. Fragebogen ausfüllen:
      Sie geben bequem online alle relevanten Daten ein - z. B. Gesellschaftsform, Gesellschafter, Geschäftsadresse und Geschäftsführung.
    2. Individuelle, automatische Vertragsvorbereitung:
      Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir automatisch einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag, der bei Bedarf anpassbar ist.
    3. Terminbestätigung (per Email):
      Sie erhalten eine Terminbestätigung und in dieser auch alle weiteren wichtigen Informationen.
    4. Notarielle Beurkundung (per Video):
      Ein zugelassener Notar führt die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung digital durch (einfach und ortsunabhängig).
    5. Automatische Firmenkonto-Eröffnung:
      Parallel dazu eröffnen wir direkt Ihr Geschäftskonto.
    6. Einzahlung des Stammkapitals:
      Damit Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden kann, muss zuerst das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt worden sein.
    7. Eintragung ins Handelsregister:
      Ihr persönlich und automatisch zugewiesener Notar übermittelt alle Unterlagen an das zuständige Registergericht. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie eine amtliche Bestätigung.
    8. Gründungsabschluss & Startklar:
      Sie erhalten alle Dokumente digital. Ihre Firma ist rechtlich gegründet, geschäftsfähig und das Konto einsatzbereit.

    Während des gesamten Prozesses halten Sie Qonto und beglaubigt.de per E-Mail und im Kundenbereich auf dem Laufenden. Bei Rückfragen steht unser Support jederzeit zur Verfügung über folgende Möglichkeiten:

  • Kann ich mein Firmenkonto direkt bei Qonto eröffnen?

    Ja, die Kontoeröffnung ist direkt in den Gründungsprozess von Qonto integriert und erfolgt ohne separate Antragstellung. Die Vorteile:

    • Keine doppelte Dateneingabe.
    • Schnelle Verfügbarkeit des Kontos (Um möglichst schnell das Stammkapital einzahlen zu können und damit wir die Handelsregistereintragung vornehmen können für Sie)
    • Ihr Qonto-Konto ist speziell auf Gründer:innen und Gesellschaftsformen wie GmbH oder UG zugeschnitten.
    • Volle Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an Geschäftskonten durch Qonto.
  • Kann ich den Gründungsprozess pausieren und später weitermachen?

    Ja, Ihr Fortschritt wird automatisch gespeichert. Sie können:

    • jederzeit pausieren,
    • später über Ihren persönlichen Login weitermachen,
    • bereits ausgefüllte Angaben erneut prüfen oder ändern (Änderungen erfordern möglicherweise Neu-Beurkundung).

    So bleibt der Ablauf flexibel - ideal auch für Gründer:innen, die ihre Gründung neben Beruf oder Studium organisieren.

  • Was passiert nach Abschluss der Gründung über Qonto / beglaubigt.de?

    Nach Abschluss aller Schritte erhalten Sie:

    • eine Bestätigung Ihrer Anfrage,
    • bei Musterprotokoll-Gründung Ihre automatisch erstellten Dokumente
    • Die Information darüber, welche weiteren Schritte jetzt sind

    Bitte beachten Sie: Erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht Ihre Gesellschaft rechtlich. Ab diesem Zeitpunkt ist sie voll geschäftsfähig und haftungsbeschränkt handlungsfähig.

  • Muss / Kann ich selbst zum Notartermin erscheinen?

    Sie haben die Wahl:

    • Digitale Beurkundung per Video-Chat:
      Der empfohlene Standard. Schnell, gesetzeskonform und ortsunabhängig. Es kommt die Software der Bundesnotarkammer zum Einsatz.
    • Beurkundung vor Ort:
      Falls Sie einen Termin vor Ort bevorzugen, übernimmt beglaubigt.de die Terminvereinbarung mit einem Notar in Ihrer Region. Diese Variante ist jedoch meist mit etwas mehr Zeitaufwand und Logistik verbunden.

    Wir empfehlen den digitalen Weg, da er alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und besonders effizient ist.

  • Wie werde ich über den Fortschritt meiner Gründung informiert?

    Qonto und beglaubigt.de begleiten Sie aktiv und transparent bei jedem Schritt:

    • E-Mail-Benachrichtigungen zu jedem Meilenstein (Vertrag erstellt, Beurkundung erfolgt, Konto eröffnet, Handelsregistereintrag).
    • Zentrale Statusanzeige über Ihren persönlichen Status-Link, den Sie per Email erhalten haben.
    • Persönlicher Support bei Rückfragen - per Chat oder Kontaktformular.

    So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Gründung.

  • Wie läuft die notarielle Beurkundung online ab - ist sie rechtsverbindlich?

    Ja - die Online-Beurkundung ist vollständig rechtssicher. Der Ablauf im Detail:

    1. Identitätsprüfung:
      Sie verifizieren sich über die „AusweisApp Bund“ mit Ihrem Personalausweis (eID-Funktion).
    2. Beurkundungs-Gespräch per Video:
      Der Notar erklärt den Vertrag, beantwortet Fragen und liest die wesentlichen Inhalte vor (gesetzlich vorgeschrieben).
    3. Digitale Unterschrift:
      Am Ende des Gesprächs unterzeichnen Sie das Dokument elektronisch – damit ist es rechtsgültig beurkundet.

    Das gesamte Gespräch findet in einer geschützten, zertifizierten Umgebung statt undhöchste Datensicherheit ist stets gewährleistet.

  • Kann ich mehrere Gesellschaften gleichzeitig gründen - z. B. für verschiedene Geschäftszwecke?

    Ja, Sie können beliebig viele Gründungen mit Qonto & beglaubigt.de vornehmen. Dabei gilt:

    • Jede Gründung wird aus gesetzlichen Gründen als eigenständiger Vorgang behandelt.
    • Sie füllen für jede Gesellschaft einen separaten Fragebogen aus.
    • Für jede Firma erhalten Sie individuelle Dokumente und Beurkundungstermine.

    So können Sie auch einfache Holdingstrukturen oder Tochtergesellschaften komfortabel realisieren.

  • Wie kann ich den Gründungsprozess abbrechen oder stornieren?

    Sie können den Gründungsprozess jederzeit abbrechen. Wichtig zu wissen:

    • Ihr bisheriger Fortschritt wird gespeichert.
    • Falls durch uns bereits Leistungen (z. B. Terminkoordination oder automatische Erstellung von Unterlagen) erbracht wurden, prüfen wir individuell, ob eine (Teil-)Erstattung möglich ist.

    Kontaktieren Sie dazu gerne direkt unseren Kundenservice über den Chat und dann helfen wir unbürokratisch weiter.

Fragen zu Ihrem neuen Unternehmen

  • Ab wann kann ich mein Unternehmen nach der Gründung aktiv nutzen?

    Ihr durch Qonto und beglaubigt.de gegründetes Unternehmen ist offiziell handlungsfähig, sobald folgende zwei Schritte abgeschlossen sind:

    1. Die Eintragung im Handelsregister wurde erfolgreich vollzogen (dies ist der rechtliche Gründungsakt).
    2. Das Geschäftskonto wurde aktiviert, sodass Ein- und Auszahlungen erfolgen können.

    In der Regel dauert dies wenige Werktage nach der notariellen Beurkundung. Unser Service informiert Sie automatisch über den Fortschritt – inklusive digitaler Bestätigung und Zugang zu Ihren Gründungsunterlagen.

    Bitte beachten:

    Vor der Eintragung dürfen Sie zwar vorbereitende Handlungen treffen (z. B. Gespräche, Angebotsvorlagen, Domainregistrierung), aber keine rechtsverbindlichen Verträge im Namen der Gesellschaft abschließen – da die Haftungsbeschränkung noch nicht greift.

  • Wie viel Stammkapital muss ich mindestens einzahlen und was gilt bei der UG?

    Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Gesellschaftsform:

    • UG (haftungsbeschränkt):
    • Mindeststammkapital: 1 €
    • Aus Erfahrung empfehlen wir: mindestens 500 €–1.000 €, um Gründungskosten und erste Ausgaben zu decken und nicht per Gesetz verpflichtet zu sein, ein Insolvenzverfahren einzuleiten (Der / die Geschäftsführer können theoretisch persönlich haften bei Insolvenzverschleppung, was wir mit diesem Schritt vermeiden möchten).
    • GmbH:
    • Mindeststammkapital: 25.000 €
    • Mindesteinzahlung zur Gründung mit Qonto und beglaubigt.de: 12.500 €
    • Der Rest kann nachträglich eingezahlt werden.

    Hinweis:

    Das Stammkapital wird auf das geschäftliche Gründungskonto eingezahlt, das Sie bei uns im Zuge des Gründungsprozesses direkt mit eröffnen. Ohne diese Einzahlung kann keine Eintragung erfolgen.

  • Was ist, wenn ich das Startkapital noch nicht vollständig eingezahlt habe?

    In diesem Fall ist eine Eintragung ins Handelsregister gesetzlich noch nicht möglich, und Ihre Gesellschaft gilt lediglich als Vorgesellschaft. Das bedeutet:

    • Sie sind weiterhin persönlich haftbar für alle geschäftlichen Aktivitäten.
    • Erst nach vollständiger Einzahlung des erforderlichen Mindestkapitals (mind. 1 € bei UG, mind. 12.500 € bei GmbH) und Eintragung in das Handelsregister wird die Gesellschaft als juristische Person vollwertig anerkannt.
    • Der Notar benötigt einen Nachweis der Einzahlung, um den Antrag auf Handelsregistereintragung abschließen zu können, beispielsweise einen Kontoauszug, den Sie einfach online über Ihr Konto bei Qonto erhalten können.

    Unser System erinnert Sie automatisch, wenn dieser Schritt zu lange aussteht. Den aktuellen Stand Ihrer können Sie immer über den persönlichen Status-Link einsehen, den Sie von beglaubigt.de per Email bekommen haben.

  • Darf ich mein privates Konto vorübergehend geschäftlich nutzen?

    Nein. Für Kapitalgesellschaften wie die UG oder GmbH ist ein eigenes Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben. Gründe:

    • Nur so kann das Stammkapital korrekt eingebracht werden.
    • Finanzbehörden und das Handelsregister verlangen eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH / UG.
    • Die Nutzung eines privaten Kontos kann dazu führen, dass Sie persönlich haften oder Ihre Gründung rechtlich angreifbar wird.

    Mit dem Service von Qonto wird das passende Geschäftskonto direkt mit der Gründung eingerichtet (einfach, schnell und rechtssicher).

  • Was ist eine „Vorkapitalgesellschaft“ und was muss ich beachten?

    Sie sollten unbedingt beachten, ob Ihr Unternehmen noch eine Vorkapitalgesellschaft oder ein vollständig gegründetes Unternehmen ist. Zwischen der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Handelsregister besteht Ihre Gesellschaft als sogenannte Vorgesellschaft (auch: „Vorkapitalgesellschaft“). Das bedeutet:

    • Die Gesellschaft ist rechtlich noch nicht vollständig existent.
    • Sie haften persönlich für sämtliche Verpflichtungen in dieser Übergangszeit.
    • Die Eintragung ist erst möglich, wenn das Stammkapital eingezahlt wurde und alle formalen Schritte abgeschlossen sind.

    Unser Tipp:

    Vermeiden Sie in dieser Phase größere geschäftliche Verpflichtungen. Wir informieren Sie automatisch, sobald die Eintragung erfolgt ist - ab dann gilt die Haftungsbeschränkung offiziell.

(Benötigte) Voraussetzungen

  • Welche Informationen benötige ich für die Gründung einer GmbH oder UG?

    Für eine erfolgreiche digitale Gründung benötigen wir von Ihnen einige zentrale Angaben, die den rechtlichen und organisatorischen Rahmen Ihrer Gesellschaft mit natürlichen Personen als Gesellschaftern definieren:

    • Firmenname: Wunschname der Gesellschaft (inkl. Rechtsformzusatz, z. B. „GmbH“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“).
    • Gegenstand des Unternehmens: Eine kurze Beschreibung, womit sich Ihr Unternehmen beschäftigt.
    • Firmensitz (Die Adresse des Unternehmenssitzes in Deutschland. Ihr Wohnsitz kann davon abweichen und ggf. Geschäftsadresse (wenn abweichend)
    • Stammkapital: Höhe des eingebrachten Kapitals
    • Informationen zu den Gesellschaftern:
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift (Meldeadresse)
    • Kontaktinformationen (E-Mail benötigt, Telefonnummer optional)

    Falls Sie mehrere Gesellschafter sind, benötigen wir diese Angaben für jede Person.

    Für den Fall, dass eine oder mehrere Gesellschafter keine natürlichen, sondern juristische Personen sind, benötigen wir folgende Informationen pro juristischer Person als Gesellschafter:

    • Rechtlicher Name
    • Handelsregisternummer
    • Geschäftsanschrift
  • Wie kann ich herausfinden, ob mein geplantes Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist?

    Nicht jede Geschäftsidee kann ohne weiteres gestartet werden. Für einige Tätigkeiten, insbesondere in Bereichen wie Finanzen, Versicherungen oder Gesundheitswesen, sind Genehmigungen notwendig. Einen guten Überblick bietet das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsvorschriften/Genehmigungen-und-Erlaubnisse/inhalt.html

  • Kann ich meine Gründung auch vorbereiten, wenn ich meinen Ausweis noch nicht mit eID-Funktion aktiviert habe?

    Ja, Sie können den Prozess starten. Die eID-Funktion wird jedoch spätestens für den digitalen Notartermin benötigt (§ 16a BeurkG). Aktivieren Sie die eID über Ihre Ausweisbehörde oder Bürgeramt.

    Weiter Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Seite der Bundesregierung:
    https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/6_online-Ausweisfunktion/online-ausweisfunktion-liste.html

  • Wie erkenne ich, ob mein Personalausweis für die digitale Gründung geeignet ist und wie aktiviere ich die eID-Funktion?

    Für die digitale Gründung benötigen Sie einen deutschen Personalausweis oder einen EU-Ausweis mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion). Ob Ihr Ausweis dafür geeignet ist, können Sie mit der offiziellen AusweisApp Bund prüfen. Dort erfahren Sie auch, wie Sie die Funktion aktivieren können, falls das noch nicht erfolgt ist. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de

  • Kann ich vor der Gründung prüfen lassen, ob mein Geschäftsmodell genehmigungspflichtig ist (z. B. FinTech)?

    Ja, wir empfehlen bei regulierten Geschäftsmodellen eine rechtliche Prüfung. Die Gewerbeordnung (GewO) oder das KWG enthalten häufige Genehmigungspflichten. Informieren Sie sich gerne hier im Vorfeld:


    https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/rechte-und-pflichten/102840713

  • Welche Dokumente werden für die Gründung mit Qonto / beglaubigt.de benötigt?

    Für die rechtsgültige Gründung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
      – mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) für die digitale Identifikation.
    • Optional: Meldebescheinigung
      – erforderlich, wenn z. B. Ihr Personalausweis abgelaufen ist oder bei abweichender Wohnsitzangabe.
    • Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
      – ggf. eine beglaubigte Übersetzung oder Aufenthaltsnachweis, abhängig vom Herkunftsland.

    Ein offizielles Merkblatt der Notarkammer, um zu prüfen ob Sie Ihr Ausweisdokument nutzen können, finden Sie hier:

    https://online.notar.de/voraussetzungen

  • Kann ich meine Gesellschaft auch als alleiniger Gesellschafter gründen - oder brauche ich mindestens zwei Personen?

    Ja, sowohl die GmbH als auch die UG können von nur einer Person gegründet werden. Diese Person kann zugleich:

    • Alleiniger Gesellschafter und
    • Geschäftsführer sein.

    Die digitale Gründung ist in diesem Fall ebenso möglich und unkompliziert. Unser System passt sich automatisch an Ihre Einzel-Gründungen an, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie und auch Ihre Dokumente werden dementsprechend von beglaubigt.de angepasst.

  • Wie alt muss ich mindestens sein, um eine GmbH oder UG zu gründen - und welche Voraussetzungen gelten?

    Um in Deutschland eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) zu gründen, müssen Sie:

    • mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahme s. unten “Achtung”),
    • voll geschäftsfähig sein (ohne Einschränkungen z. B. durch Betreuung)
    • über einen gültigen Ausweis mit eID-Funktion verfügen (für die digitale Gründung) oder einen Termin vor Ort wahrnehmen (für die In-Person-Gründung).

    Achtung: Ja. Auch Minderjährige können als Gesellschafter eine UG gründen. Nötig ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) und eine Genehmigung des Familiengerichts (§ 1882 Abs. 3 BGB).

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.xn--grnden-4ya.nrw/angebote-nach-zielgruppen/gruendungen-unter-18-jahren/gruendungen-unter-18-ein-leitfaden

Kosten & Dauer

  • Wie lange dauert die Gründung über den digitalen Weg bei Qonto / beglaubigt.de - von der Dateneingabe bis zur Eintragung?

    Die Dauer der Gründung hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

    • wie zügig Sie Ihre Angaben und Unterlagen einreichen
    • und wie schnell der Notartermin und die Eintragung durch das Handelsregister erfolgen.

    In der Regel gilt:

    • Durchschnittliche Dauer: im Schnitt 3 - 5 Werktage (bei Musterprotokoll-Gründung) bis 1,5 Wochen (bei individuellen Gesellschaftsverträgen)
    • Schnellverfahren möglich: Bei vollständigen Unterlagen und schneller Terminverfügbarkeit kann die Beurkundung oft bereits am Folgetag erfolgen.
    • Eintragung im Handelsregister: Die Bearbeitung beim zuständigen Amtsgericht dauert im Schnitt 3–7 Werktage, kann regional variieren.

    Unser Team begleitet Sie aktiv durch jeden Schritt und erinnert Sie automatisch daran, wenn Aktionen ausstehen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.

  • Wie viel kostet die Gründung über Ihre Plattform insgesamt und was ist enthalten?

    Alle Informationen zu den Kosten einer Gründung erhalten Sie hier: https://qonto.com/de/creation/company-registration

    Die Gründungskosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die wir für Sie in einem transparenten Pauschalangebot bündeln. Der Preis hängt unter anderem ab von:

    • dem Umfang des Gesellschaftsvertrags (Standard oder individuell angepasst),
    • der gewünschten Zusatzleistungen (z. B. individuelle Gesellschaftsvertragsgestaltung).

    Enthalten sind unter anderem:

    • Digitale Generierung aller Gründungsunterlagen
    • Organisation der notariellen Beurkundung
    • Organisation der Handelsregisteranmeldung
    • Begleitung bei der Geschäftskonto-Eröffnung
    • Persönliche Unterstützung durch unser Team

    Konkrete Preise erhalten Sie direkt bei Eingabe Ihrer Daten. Unser System zeigt Ihnen alle Kosten transparent und vor verbindlicher Beauftragung an.

  • Wie lange dauert die Kontoeröffnung und läuft sie parallel zur Gründung?

    Ja, die Kontoeröffnung wird direkt in den Gründungsprozess integriert und erfolgt gleichzeitig zur Vorbereitung der Handelsregistereintragung. Das bedeutet:

    • Bearbeitungsdauer: In der Regel 2 bis 4 Werktage, abhängig von der Verifizierung und Auslastung.
    • Sie erhalten nach erfolgreicher Identifikation sofort Ihre Kontodaten.
    • Das Konto kann bereits vor Eintragung verwendet werden, um das Stammkapital einzuzahlen.

    Vorteil:

    Durch die parallele Kontoeröffnung sparen Sie Zeit und können die Anmeldung beim Handelsregister zügig abschließen.

  • Welche zusätzlichen Kosten können neben der eigentlichen Gründungsgebühr anfallen?

    In den meisten Fällen ist unser Komplettpaket ausreichend. Es können aber zusätzliche Kosten entstehen, wenn:

    • besonders individuelle Gesellschaftsverträge erstellt werden sollen (z. B. mit komplexer Stimmrechtsverteilung oder Haltevereinbarungen),
    • ein ausländischer Gesellschafter beteiligt ist und besondere Dokumente benötigt werden (z. B. beglaubigte Übersetzungen),
    • zusätzliche Beratungsleistungen (z. B. rechtlich) gewünscht sind.

    Diese Kosten sind im Paketpreis transparent ausgewiesen. Es gibt keine versteckten Gebühren.

  • Was passiert, wenn ich die Gründung aus Kostengründen abbrechen muss; fallen Stornokosten an?

    Sie können den Gründungsprozess jederzeit abbrechen. Wichtig zu wissen:

    • Bereits entstandene Kosten (z. B. für eine gebuchte notarielle Beurkundung) können in der Regel nicht oder nur teilweise erstattet werden.
    • Falls Sie Ihre Meinung vor Beginn kostenpflichtiger Schritte ändern, entstehen in der Regel keine oder nur geringe Gebühren.
    • In jedem Fall prüfen wir Ihren individuellen Fall - melden Sie sich bitte direkt über den Kundenservice (z. B. per Chat oder E-Mail).

    Unser Ziel ist es, Sie möglichst umfangreich zu unterstützen - auch wenn sich Ihre Pläne ändern sollten.

Fragen zum Unternehmensnamen

  • Wie wähle ich den richtigen Unternehmensnamen aus, der vom Handelsregister akzeptiert wird?

    Der Unternehmensname muss bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, damit das Handelsregister die Eintragung zulässt. Ihr Name sollte daher:

    • Unterscheidungskräftig sein (z. B. kein allgemeiner Begriff wie „IT-Service“ allein),
    • nicht irreführend wirken (z. B. keine Bezeichnungen verwenden, die einen anderen Unternehmenszweck oder eine andere Rechtsform vortäuschen),
    • den Rechtsformzusatz korrekt enthalten – z. B. „GmbH“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“.

    Sie können sowohl branchenbezogene Begriffe als auch Fantasienamen verwenden. Auch Kombinationen (z. B. „NexSoft Consulting GmbH“) sind zulässig.

    Unser Service bietet Ihnen im Gründungsprozess eine automatisierte und unverbindliche Ersteinschätzung zur Namenswahl.

    Die abschließende Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit trifft jedoch immer das zuständige Registergericht.

  • Wo kann ich recherchieren, ob mein gewünschter Unternehmensname bereits vergeben ist?

    Bevor Sie sich für einen Firmennamen entscheiden, sollten Sie prüfen, ob dieser bereits im Handelsregister eingetragen oder möglicherweise markenrechtlich geschützt ist. Eine erste kostenlose Recherche können Sie im gemeinsamen Registerportal der Länder durchführen. Die Datenbank finden Sie unter: https://www.handelsregister.de (Führen Sie am besten eine sogenannte "erweiterte Suche” durch)

  • Muss mein Unternehmensname den Unternehmenszweck widerspiegeln?

    Nein - eine gesetzliche Pflicht besteht nicht.

    Sie können auch einen neutralen oder fantasievollen Namen wählen, der keinen direkten Bezug zum Geschäftszweck erkennen lässt.

    Aber: Ein beschreibender Name kann helfen, Kund:innen, Geschäftspartnern und Behörden sofort zu verdeutlichen, was Ihr Unternehmen tut. Das ist besonders bei neuen Marken oder weniger bekannten Branchen von Vorteil.

    Wichtig bleibt in jedem Fall:

    • Der Name darf nicht irreführend sein.
    • Er muss sich klar von bestehenden Firmennamen unterscheiden.
  • Kann ich auch einen englischen oder rein erfundenen Namen verwenden?

    Ja - das ist ausdrücklich erlaubt.

    Zulässig sind z. B.:

    • Englische Begriffe oder Kürzel
    • Fantasienamen (z. B. „Zyrolytix UG“)
    • Wortkombinationen (z. B. „UrbanTech Solutions GmbH“)

    Achten Sie dabei auf Folgendes:

    • Keine geschützten Marken oder Namen Dritter verwenden.
    • Namen mit politischer oder irreführender Bedeutung werden abgelehnt.
    • Der Name sollte dennoch aussprechbar und eindeutig identifizierbar sein.

    Unser System unterstützt Sie auch bei der Wahl international klingender Firmennamen mit Hinweisen zu möglichen Konflikten.

  • Wie kann ich prüfen, ob mein gewünschter Unternehmensname verfügbar ist?

    Sie können bereits während des Gründungsprozesses eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügbarkeit und Eintragungsfähigkeit Ihres Wunschnamens erhalten.

    Dabei prüfen wir u. a.:

    • Auffällige Ähnlichkeiten zu bestehenden Eintragungen
    • Relevante Handelsregistereinträge
    • Offensichtliche Markenrechtskonflikte

    Wichtig: Diese Einschätzung ersetzt keine offizielle Markenprüfung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), kann aber viele Konflikte im Vorfeld vermeiden.

  • Was passiert, wenn mein Firmenname vom Handelsregister abgelehnt wird?

    Wenn das Registergericht Einwände gegen Ihren Firmennamen hat, erhalten wir eine Mitteilung über die Ablehnung. In diesem Fall:

    • informieren wir Sie umgehend,
    • unterstützen wir Sie bei der Anpassung des Namens - oft reicht eine kleine Änderung oder Ergänzung (z. B. Branchenzusatz, Ortsbezug),
    • begleiten wir die erneute Einreichung ohne große Verzögerung.

    Unser Ziel ist, Ihre Gründung zügig und ohne unnötige Rückläufer durch das Registergericht zu bringen.

  • Kann ich meinen Firmennamen nach der Gründung wieder ändern lassen und wie funktioniert das?

    Ja, eine spätere Änderung des Firmennamens ist jederzeit möglich.

    Allerdings ist dieser Schritt mit einem formalen Aufwand und Kosten verbunden:

    • Sie benötigen eine notarielle Änderung des Gesellschaftsvertrags.
    • Die Änderung muss anschließend erneut im Handelsregister eingetragen werden.
    • Kosten fallen an (für Notar und Registergericht).

Rechtliche Fragen

  • Welche Gesellschaftsformen kann ich mit Qonto / beglaubigt.de gründen?

    Über unseren digitalen Service können Sie aktuell die beiden gängigsten haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften in Deutschland gründen:

    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

    Beide Formen können vollständig online gegründet werden, inklusive digitaler Erstellung der Verträge, notarieller Beurkundung per Video und Eintragung ins Handelsregister.

    Nicht über unsere Plattform möglich: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Einzelunternehmen oder eingetragene Kaufleute (e.K.) - diese unterliegen anderen Gründungsregeln.

  • Welche Risiken bestehen, wenn ich vor Eintragung Verträge im Namen der GmbH/UG abschließe?

    Vor Eintragung haften Sie persönlich, da die Gesellschaft noch nicht rechtlich existiert (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Erst nach Handelsregistereintragung greift die beschränkte Haftung Ihrer Kapitalgesellschaft.

  • Muss ich ein Impressum direkt nach der Gründung anlegen?

    Sobald Sie geschäftlich auftreten (z. B. mit Website), ist ein Impressum nach § 5 TMG Pflicht. Dieses muss die Registerdaten und Geschäftsführung enthalten, auch bei UG oder GmbH in Gründung.

  • Welche Rolle spielt das Transparenzregister bei der Gründung?

    Alle GmbHs und UGs müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten dort melden (§ 20 GwG). Dies erfolgt nach Handelsregistereintrag.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Transparenzregister und können ein Nutzerkonto anlegen:
    https://www.transparenzregister.de/

  • Kann ich nachträglich Anteile an Investoren verkaufen?

    Ja, aber jeder Anteilsverkauf muss notariell beurkundet und beim Handelsregister gemeldet werden (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung in Form einer Express-Terminvermittlung.

  • Was passiert, wenn ich einen Gesellschafter nachträglich austauschen möchte?

    Dies ist durch Abtretung der Anteile möglich - notariell beurkundet und mit Anpassung der Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG). Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung in Form einer Expresstermin-Vermittlung an einen Notar in Ihrer Umgebung zu Ihrem Wunschzeitpunkt.

  • Kann ich vor der Gründung prüfen lassen, ob mein Geschäftsmodell genehmigungspflichtig ist (z. B. FinTech)?

    Ja, wir empfehlen bei regulierten Geschäftsmodellen eine rechtliche Prüfung. Die Gewerbeordnung (GewO) oder das KWG enthalten häufige Genehmigungspflichten. Informieren Sie sich gerne hier im Vorfeld:
    https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/rechte-und-pflichten/102840713

  • Was ist der Unterschied zwischen Unternehmenssitz und Geschäftsanschrift?

    Der Unternehmenssitz ist der rechtliche Sitz des Unternehmens, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Er bestimmt unter anderem das zuständige Amtsgericht. Meist wird nur der Ort angegeben (zum Beispiel “Sitz der Gesellschaft ist Berlin”).

    Die Geschäftsanschrift ist die konkrete Adresse, an der das Unternehmen erreichbar ist – also zum Beispiel das Büro. Sie muss vollständig (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden und kann vom Sitz abweichen. Hierhin wird offizielle Post zugestellt.

  • Wie viele Geschäftsanteile bekomme ich bei der digitalen Gründung automatisch?

    Bei der digitalen Gründung mit Standardgesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) wird für jeden Euro Stammkapital genau ein Geschäftsanteil vergeben. Wenn Sie z. B. 25.000 € Stammkapital angeben, erhalten Sie automatisch 25.000 Anteile zu je 1 €. Diese 1:1-Zuordnung ist technisch vorgegeben und nicht anpassbar bei Musterprotokollen.

  • Kann ich eine andere Aufteilung der Anteile wählen (z. B. 100 Anteile zu je 250 €)?

    Theoretisch ist das möglich, aber nicht im Musterprotokoll-Verfahren. Wenn Sie eine andere Anzahl oder Stückelung der Geschäftsanteile wünschen, benötigen Sie einen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag. Dieser muss durch einen Notar entworfen und beurkundet werden und ist derzeit nicht vollständig digitalisierbar. Die automatische Zuordnung eignet sich ideal für klare Eigentümerverhältnisse und einfache Standard-Gründungen.

    Wenn Sie einen dafür von einem Anwalt erstellten Gesellschaftsvertrag wünschen, bitte wir Sie, sich über das Kontaktformular an uns zu wenden, damit wir Ihnen individuell weiterhelfen können: https://beglaubigt.de/kontakt

  • Warum kann ich bei der digitalen Gründung nur bis zu 5 Gesellschafter angeben?

    Digitale GmbH-Gründungen sind gesetzlich auf maximal 5 Gesellschafter begrenzt. Das dient der Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass alle Beteiligten korrekt per Videoident geprüft und eingebunden werden können. Ab 6 Personen ist eine digitale Gründung aktuell nicht mehr erlaubt. Hier muss der Notartermin vor Ort oder im Hybridverfahren stattfinden. Diese Grenze stammt aus den gesetzlichen Vorgaben zum Online-Verfahren (§ 2 Abs. 3 GmbHG).

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Musterprotokoll und einem individuellen Gesellschaftsvertrag?

    Sie haben bei der Gründung die Wahl zwischen zwei Vertragsarten:

    1. Musterprotokoll (standardisiert):

    • Vorgeschriebenes Formular für 1–3 Gesellschafter
    • Kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Dokument
    • Schnell, kostengünstig und ideal für einfache Gründungen

    2. Individueller Gesellschaftsvertrag:

    • Frei gestaltbar und auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnitten
    • Ermöglicht besondere Regelungen wie:
    • abweichende Gewinnverteilungen
    • Stimmrechtsverhältnisse
    • Vorerwerbsrechte
    • Regelungen zur Geschäftsführung
    • Empfohlen bei mehreren Gesellschaftern oder individuellen Anforderungen

    Unser Tipp: Unser Service erkennt automatisch, ob Ihre Angaben mit dem Musterprotokoll vereinbar sind oder ob ein individueller Vertrag sinnvoll ist - und unterstützt Sie bei beiden Varianten.

    Wenn Sie einen vom Anwalt erstellten, komplett individuellen Vertrag wünschen, bitte wir Sie, sich kurz über das Kontaktformular an uns zu wenden: https://beglaubigt.de/kontakt

  • Ist die notarielle Online-Beurkundung wirklich rechtlich anerkannt?

    Ja, die Online-Beurkundung ist in Deutschland gesetzlich zulässig und rechtsverbindlich.

    Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, in Kraft seit August 2022).

    Das Verfahren erfüllt alle Anforderungen an:

    • Identitätsprüfung über die Online-Ausweisfunktion (eID)
    • Persönliche Erklärung gegenüber dem Notar im Videochat
    • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

    Ergebnis: Der digital beurkundete Vertrag ist rechtlich dem klassischen Papierdokument gleichgestellt und bietet in vielen Fällen sogar erhebliche Vorteile (keine Reisekosten, Bequemlichkeit, Effizienz, Auslandstauglichkeit, etc.).

  • Brauche ich einen Steuerberater für die Gründung mit Qonto / beglaubigt.de?

    Nein, für die Gründung selbst ist kein Steuerberater erforderlich.

    Alle Schritte – von der Datenerfassung über die Vertragsvorbereitung bis zur Handelsregisteranmeldung – erfolgen vollständig über unseren Service.

    Aber: Für Themen wie

    • steuerliche Anmeldung beim Finanzamt,
    • Erstellung des steuerlichen Erfassungsbogens (Fragebogen zur Betriebseröffnung),
    • laufende Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen

    empfehlen wir die Begleitung durch eine Steuerberatung, insbesondere ab Geschäftsbeginn.

  • Darf ich meine Firma bereits vor der Handelsregistereintragung geschäftlich nutzen z. B. um Rechnungen zu schreiben?

    Nein, das ist nicht erlaubt.

    Vor der Eintragung gilt Ihre Gesellschaft nur als „Vorgesellschaft“ - rechtlich also noch nicht existent, was bedeutet:

    • Sie dürfen vorbereitende Maßnahmen treffen (z. B. Website erstellen, Bankkonto einrichten, Gespräche führen).
    • Sie dürfen keine rechtsverbindlichen Verträge im Namen der GmbH/UG abschließen.
    • Rechnungen sollten erst nach Eintragung ausgestellt werden - andernfalls haften Sie persönlich.

    Sobald Sie die Eintragungsbestätigung von uns erhalten, können Sie vollständig rechtskonform als Kapitalgesellschaft handeln.

  • Was passiert, wenn ich den gesetzlichen Anforderungen zur Gründung nicht entspreche?

    Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Voraussetzungen für eine gültige Gründung vor z. B. zur Identität, Geschäftsfähigkeit oder Kapitalausstattung.

    Sollten Sie zum Zeitpunkt des Notartermins einzelne Voraussetzungen noch nicht erfüllen:

    • Wird die Beurkundung nicht durchgeführt, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie erhalten von uns oder dem Notar konkrete Hinweise, was nachgebessert werden muss (z. B. eID aktivieren oder fehlende Unterlagen hochladen).
    • Danach kann der Termin problemlos erfolgen (ohne erneute Dateneingabe)

    Wir prüfen bereits die wichtigsten Punkte im Vorfeld und so vermeiden Sie typische Fehlerquellen.

  • Kann ich die Gesellschaft auch mit mehreren Geschäftsführern gründen?

    Ja, Sie können eine GmbH oder UG auch mit mehreren Geschäftsführern gründen.

    Dabei können Sie im Gründungsprozess festlegen:

    • Wieviele Geschäftsführer es geben wird und wer Geschäftsführer wird
    • Ob einzelne oder alle Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt sind
    • Ob bestimmte Beschränkungen gelten sollen (z. B. Zustimmungspflicht bei größeren Ausgaben)

    Diese Angaben werden automatisch im Gesellschaftsvertrag verankert und im Handelsregister veröffentlicht (gesetzliche Notwendigkeit).

    Unser System unterstützt die strukturierte Eingabe und trägt dazu bei, dass rechtliche Formulierungen entsprechend den eingegebenen Informationen standardisiert umgesetzt werden.

Technische Fragen

  • Was passiert, wenn ein Gesellschafter nicht digital unterschreiben kann - z. B. mangels eID-Funktion oder technischer Voraussetzungen?

    Wenn ein beteiligter Gesellschafter nicht an der digitalen Beurkundung teilnehmen kann, bieten wir eine flexible Alternative:

    • Sie können für einzelne oder alle Beteiligten einen Vor-Ort-Termin bei einem Notar wahrnehmen.
    • Unser Team organisiert diesen Termin auf Wunsch ortsnah und zum passenden Zeitpunkt.
    • Die Gründung wird anschließend nahtlos mit den anderen digitalen Schritten kombiniert.

    Wichtig zu wissen:

    • Die digitale Gründung setzt voraus, dass alle beteiligten Personen sich per eID, VideoIdent oder einer anderen anerkannten digitalen Methode identifizieren können.
    • Sollte dies bei einem Gesellschafter nicht möglich sein, bleibt die Gründung weiterhin möglich – nur der jeweilige Part erfolgt klassisch beim Notar.

    Das Beurkundungsgesetz (§ 16e BeurkG, i.V.m. §§ 16a–16d) erlaubt diesen hybriden Ablauf ausdrücklich.

    Unser System erkennt automatisch, ob digitale Signaturen aller Beteiligten möglich sind, und bietet entsprechende Optionen an.

  • Was passiert, wenn mein Notartermin technisch fehlschlägt (z. B. Verbindungsabbruch)?

    Die notarielle Beurkundung ist nur gültig, wenn sie vollständig durchgeführt wurde (§ 128a BGB analog). Technische Unterstützung steht Ihnen durch den Kontakt mit dem Notar bereit. Solange Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen, entstehen in der Regel auch keine Zusatzkosten, wenn es zu technischen Problemen auf Seite des Notars kommt.

    Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie hier:
    https://www.notar.de/aktuelles/details/online-gruendung-einer-gmbh-digitalisierung-notarieller-verfahren

  • Kann ich den Gründungsprozess auch mobil am Smartphone oder Tablet durchführen oder benötige ich einen Desktop-PC?

    Ja - der gesamte Gründungsprozess ist mobilfähig und für Smartphones und Tablets optimiert.

    Sie können bequem:

    • alle Daten eingeben,
    • Dokumente prüfen,
    • Termine koordinieren,
    • sich per AusweisApp oder Kamera identifizieren,
    • sowie mit unserem Kundenservice chatten - alles direkt über Ihr Mobilgerät.

    Einzige Ausnahme:

    Einige Schritte - wie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bei der Beurkundung - erfordern ggf. kurzzeitig den Wechsel auf ein Desktopgerät, je nach Anforderungen des verwendeten Identifizierungssystems oder der AusweisApp.

    Unser System führt Sie bei jedem Schritt durch die passende technische Lösung. Bitte stellen Sie aber bereits vor dem Notartermin sicher, dass Sie einwandfreien technischen Zugang haben, damit keine zusätzlichen Notarkosten bei erneuter Bearbeitung anfallen.

  • Sind alle Formulare und Gründungsdokumente mehrsprachig verfügbar z. B. für internationale Teams?

    Ja,  alle relevanten Gründungsunterlagen und Nutzeroberflächen stehen mehrsprachig zur Verfügung.

    Aktuell unterstützen wir folgende Sprachen:

    • Deutsch
    • Englisch
    • Spanisch
    • Französisch
    • Italienisch

    So können auch internationale Gesellschafter oder Geschäftsführende den Prozess problemlos verstehen und durchlaufen. Die notariellen Dokumente werden weiterhin in deutscher Sprache beurkundet – auf Wunsch stellen wir unverbindliche Übersetzungen oder mehrsprachige Erläuterungen bereit.

    Unser Tipp:

    Wählen Sie im ersten Schritt einfach die bevorzugte Sprache aus - alle Inhalte werden entsprechend angepasst.

Angaben zu sich und Ihrem Unternehmen

  • Kann ich meine Gesellschaft auch mit mehreren Gesellschaftern gründen und wie funktioniert das digital?

    Ja - unser Gründungsprozess unterstützt uneingeschränkt mehrere Gesellschafter.

    Dabei gilt:

    • Alle Gesellschafter werden im Fragebogen einzeln erfasst.
    • Jeder erhält im Anschluss einen eigenen Link zur Identifikation und digitalen Unterschrift.
    • Die notarielle Beurkundung kann entweder gemeinsam oder nacheinander erfolgen – je nach Verfügbarkeit.

    Wichtig:

    Alle Beteiligten müssen die Voraussetzungen für die digitale Beurkundung erfüllen (z. B. eID-fähiger Ausweis, etc.). Sollte das bei einzelnen Personen nicht möglich sein, kann der Notartermin für diese auch vor Ort erfolgen und wir kümmern uns in dem Fall um die Organisation.

    Unser System passt sich flexibel an die Struktur Ihrer Gesellschafter an, egal ob Einzelgründung, Zwei-Personen-Gesellschaft oder Gründung mit mehreren Beteiligten.

  • Muss die Geschäftsadresse mit der Wohnadresse übereinstimmen - oder kann ich z. B. eine Büroadresse nutzen?

    Nein - die Geschäftsadresse muss nicht mit der privaten Wohnadresse übereinstimmen.

    Sie können z. B. angeben:

    • ein eigenes Büro
    • eine Coworking-Adresse
    • eine virtuelle Geschäftsadresse, sofern sie postalisch erreichbar und rechtlich zulässig ist

    Wichtig ist nur:

    • Die Adresse muss sich in Deutschland befinden.
    • Sie muss offiziell erreichbar sein - z. B. für Behördenpost, Einschreiben oder Bescheide.
    • Postfächer allein sind nicht zulässig.
  • Kann ich den Unternehmensgegenstand nachträglich erweitern oder ändern - z. B. bei neuen Geschäftsfeldern?

    Ja, eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Unternehmensgegenstands ist möglich, aber nicht Bestandteil der klassischen Dienstleistung. 

    Dabei sind folgende Schritte notwendig:

    1. Notarielle Satzungsänderung:
      Der Gesellschaftsvertrag muss geändert und neu beurkundet werden – da der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Satzung ist.
    2. Neue Handelsregistereintragung:
      Die geänderte Satzung wird beim Handelsregister eingereicht und veröffentlicht.
    3. Anpassung gegenüber dem Finanzamt:
      Die Änderung sollte anschließend auch dem Finanzamt mitgeteilt werden – z. B. durch Aktualisierung des Betriebszwecks.

    Unser Service begleitet Sie auch bei späteren Satzungsänderungen, z. B. im Rahmen von Geschäftserweiterungen, Pivotierungen oder neuen Tätigkeitsfeldern.

    Bitte nutzen Sie für alle Änderungsanfragen unser Kontaktformular: https://beglaubigt.de/kontakt

Sicherheit & Datenschutz

  • Wie erfahre ich, ob meine Daten im Gründungsprozess sicher sind - und welchen Schutz bieten Sie?

    Ihre Datensicherheit hat für uns höchste Priorität.

    Wir setzen auf eine Kombination aus technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen, um Ihre Daten optimal zu schützen:

    • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei allen Datenübertragungen
    • Zugriff nur für autorisierte und geschulte Mitarbeitende
    • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Datenschutzprüfungen

    Wir erfüllen alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  • Wie sicher sind meine Daten im Online-Flow?

    Der gesamte digitale Gründungsprozess wurde speziell dafür entwickelt, höchste Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards zu erfüllen. Dabei gilt:

    • Alle Eingaben im Fragebogen erfolgen über eine verschlüsselte Verbindung (TLS/SSL).
    • Ihre Daten werden ausschließlich für die Gründung verwendet, kein Tracking, kein Weiterverkauf.
    • Die verwendeten Systeme sind ISO-27001-zertifiziert, also nach international anerkannten Sicherheitsstandard geprüft.

    Sie können sich darauf verlassen: Ihre Daten sind bei uns ebenso sicher wie bei einem persönlichen Notartermin vor Ort, nur bequemer.

  • Wie erkenne ich, dass meine digitale Unterschrift mittels eID sicher und rechtsgültig ist?

    Die elektronische Unterschrift im Rahmen der digitalen Beurkundung erfolgt über eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese:

    • basiert auf der eIDAS-Verordnung der EU,
    • ist der handgeschriebenen Unterschrift vor dem Notar rechtlich gleichgestellt,
    • wird ausschließlich über zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter ausgeführt (in Kombination mit der AusweisApp).

    Ergebnis: Ihre Beurkundung ist vollwertig, rechtsverbindlich - und gerichtsfest dokumentiert.

  • Wer hat Zugriff auf meine persönlichen Daten während der Gründung?

    Zugriff auf Ihre Daten erhalten ausschließlich berechtigte und direkt beteiligte Personen:

    • Der zuständige Notar, der die Beurkundung durchführt
    • Unser zertifiziertes Support- und Gründungsteam, das Sie bei Rückfragen unterstützt
    • Technische Dienstleister (z. B. für digitale Signatur oder Hosting) nur im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

    Wichtig:

    • Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.

    Sie können jederzeit eine Auskunft über gespeicherte Daten, Änderungswünsche oder Löschanfragen stellen.

  • Wer übernimmt die notarielle Prüfung meiner Gründungsdokumente und wie läuft das ab?

    Die rechtliche Prüfung und Beurkundung Ihrer Gesellschaft erfolgt ausschließlich durch einen öffentlich bestellten und in Deutschland zugelassenen Notar, der:

    • Ihre Angaben persönlich prüft,
    • den Gesellschaftsvertrag rechtssicher erstellt bzw. genehmigt,
    • das Beurkundungsgespräch per Video oder Termin vor Ort durchführt (inkl. gesetzlich vorgeschriebener Verlesung),
    • und die Unterlagen anschließend beim Handelsregister einreicht.

    Wir arbeiten nur mit erfahrenen, zertifizierten Notaren, die speziell für Online-Gründungen geschult sind.

Nachbereitung der Gründung

  • Welche zusätzlichen Services bieten Qonto / beglaubigt.de nach der eigentlichen Gründung an und wie helfen Sie bei den nächsten Schritten?

    Neben der digitalen Gründung Ihrer GmbH oder UG unterstützen wir Sie auch bei allen wichtigen Folgeschritten nach der Handelsregistereintragung, um Ihre Gesellschaft vollständig betriebsbereit zu machen. 

    Vorteil: Sie erledigen alle notwendigen Behördengänge für Ihre Gründung gebündelt, vollständig digital und mit persönlicher Unterstützung.

  • Muss ich meine GmbH oder UG nach der Eintragung auch beim Gewerbeamt anmelden?

    Ja, wenn Ihre Gesellschaft gewerblich tätig ist – was in der Regel zutrifft –, müssen Sie nach der Handelsregistereintragung auch eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Diese Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Kommune. Viele Städte und Gemeinden bieten inzwischen Online-Portale für die Gewerbeanmeldung an. Eine Übersicht finden Sie unter: https://www.gewerbeamt.de

  • Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Umsatzsteuer-ID und wofür benötige ich welche?

    Die Steuernummer erhalten Sie automatisch vom Finanzamt nach Eintragung Ihrer Gesellschaft und Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens. Sie benötigen sie für alle steuerlichen Zwecke in Deutschland. Die Umsatzsteuer-ID hingegen ist besonders relevant, wenn Sie grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind. Weitere Erläuterungen bietet das Bundeszentralamt für Steuern: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/USt-IdNr/FAQ/faq_node.html

  • Wie beantrage ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nach der Gründung?

    Die USt-ID wird nicht automatisch vergeben. Sie müssen diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihre Gesellschaft beim Finanzamt steuerlich erfasst wurde. Das Online-Formular zur Beantragung finden Sie direkt auf der Website des BZSt: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr.html

  • Wie funktioniert die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt nach der Gründung?

    Nach der Eintragung im Handelsregister sendet das Finanzamt automatisch den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Alternativ können Sie diesen über das ELSTER-Portal auch online ausfüllen und übermitteln. Der Fragebogen ist Voraussetzung, um eine Steuernummer zu erhalten. Hier gelangen Sie zum Formular: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

  • Welche Angaben muss mein Impressum nach der Gründung enthalten?

    Sobald Ihre Gesellschaft geschäftlich online auftritt, etwa mit einer Website, müssen Sie ein rechtssicheres Impressum anlegen. Dieses ist gesetzlich im § 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Es muss unter anderem Name der Gesellschaft, Rechtsform, Sitz, Handelsregistereintrag und Vertretungsberechtigte enthalten. Einen Überblick gibt das Bundesministerium der Justiz hier: https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Impressumspflicht/Impressum_node.html

  • Wann darf ich meine ersten Rechnungen schreiben - und was muss erfüllt sein?

    Sie dürfen rechtssicher Rechnungen im Namen Ihrer Gesellschaft schreiben, sobald:

    1. Ihre Eintragung im Handelsregister erfolgt ist,
    2. Ihr Geschäftskonto von Qonto aktiviert wurde,
    3. Sie eine Steuernummer vom Finanzamt erhalten haben (optional bei Vorsteuerabzug: Umsatzsteuer-ID).

    Vorherige Rechnungsstellung ist nicht zulässig, da Ihre Gesellschaft rechtlich noch nicht existiert oder nicht steuerlich erfasst wäre. Das kann zu persönlicher Haftung oder Ablehnung durch das Finanzamt führen.

  • Bekomme ich nach der Gründung automatisch eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID)?

    Nein – die Umsatzsteuer-ID wird nicht automatisch vergeben.

    Sie muss separat beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt werden, nachdem die steuerliche Erfassung beim Finanzamt abgeschlossen wurde.

    Die USt-ID ist vor allem erforderlich, wenn Sie:

    • Rechnungen an Kunden im EU-Ausland stellen,
    • innergemeinschaftliche Leistungen oder Lieferungen erbringen,
    • mit ausländischen Geschäftspartnern handeln.
  • Wie funktioniert die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt - und wer übernimmt das?

    Nach der Eintragung im Handelsregister wird das zuständige Finanzamt automatisch über die neue Gesellschaft informiert. Sie erhalten dann:

    • den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“,
    • meist per Post oder digital über das ELSTER-Portal.
  • Welche Steuern muss meine UG oder GmbH nach der Gründung zahlen - und wann beginnt die Steuerpflicht?

    Grundsätzlich gilt für Kapitalgesellschaften in Deutschland folgende Steuerpflicht:

    Körperschaftsteuer (15 %) -> auf den Gewinn, 15 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KSt = effektiver Satz ca. 15,825 %

    Gewerbesteuer (i. d. R. 7–15 %) -> Gemeindespezifisch – abhängig vom Hebesatz (mind. 7 %, meist 14–17 %)

    Umsatzsteuer (19 % bis 7 %) -> bei umsatzsteuerpflichtiger Tätigkeit (je nach Branche)

    Lohnsteuer / Sozialabgaben -> nur bei angestellten Personen – inkl. Geschäftsführung, sofern angestellt

    Beginn der Steuerpflicht:
    Ab Eintragung im Handelsregister und nach steuerlicher Erfassung beim Finanzamt

    Erste Zahlungen:
    Das Finanzamt legt nach der Anmeldung individuelle Vorauszahlungen fest (meist quartalsweise). Ein Steuerberater kann helfen, realistische Angaben zu machen und unnötig hohe Vorauszahlungen zu vermeiden.

Fragen zum Ausland

  • Kann ich mit Qonto / beglaubigt.de auch eine Firma im Ausland gründen - z. B. eine Limited oder eine Gesellschaft in Österreich oder den USA?

    Nein - unser Service ist ausschließlich auf die Gründung von Gesellschaften nach deutschem Recht spezialisiert, insbesondere:

    • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
    • UG (haftungsbeschränkt) - Unternehmergesellschaft

    Beide Formen sind in Deutschland ansässig, werden im deutschen Handelsregister eingetragen und unterliegen dem deutschen Gesellschafts- und Steuerrecht.

    Gründungen im Ausland (z. B. Limited, S.A.R.L., Inc.) sind über unsere Plattform nicht möglich.

  • Kann ich eine deutsche GmbH oder UG gründen, wenn sich einer, mehrere oder alle Gesellschafter im Ausland befinden?

    Ja - auch Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland können über unsere Plattform eine GmbH oder UG in Deutschland gründen.

    Dabei gilt:

    • Alle Beteiligten benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktivierter eID-Funktion (z. B. ein deutscher Personalausweis oder ein unterstützter EU-Ausweis mit eID).
    • Die Identitätsprüfung erfolgt online über die offizielle „AusweisApp Bund“ in Kombination mit einem kompatiblen NFC-fähigen Gerät (z. B. Smartphone).
    • Der digitale Notartermin findet per Video statt - ortsunabhängig, weltweit verfügbar (sofern technische Voraussetzungen erfüllt sind).

    Bitte beachten:

    • Wenn ein Gesellschafter kein eID-fähiges Dokument besitzt, ist eine digitale Gründung aktuell nicht möglich. In diesem Fall bieten wir einen persönlichen Vor-Ort-Notartermin in Deutschland an - gerne übernehmen wir dafür die Organisation.
  • Kann ich die Gesellschaft auch mit einem deutschen Ausweisdokument vom Ausland aus gründen - z. B. als Auswanderer, Expat oder digitale:r Nomade:in?

    Ja - das ist problemlos möglich.

    Wenn Sie einen deutschen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion besitzen, können Sie den Gründungsprozess vollständig digital durchlaufen - auch aus dem Ausland.

    Sie benötigen dafür:

    • Ihren deutschen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion,
    • die offizielle „AusweisApp Bund“ (kostenlos erhältlich für iOS, Android oder Windows),
    • ein NFC-fähiges Endgerät (Smartphone oder Kartenlesegerät).

    Der gesamte Prozess - inklusive Identifikation, Vertragsprüfung und Notartermin - kann digital durchgeführt werden.

  • Was ist, wenn mein Ausweis nicht eID-kompatibel ist – kann ich trotzdem gründen?

    Ja - allerdings nicht digital.

    Wenn Sie oder andere Gesellschafter nicht über ein geeignetes eID-Dokument verfügen, bieten wir alternativ:

    • einen klassischen Notartermin in Deutschland,
    • mit vollständiger Betreuung durch unser Team,
    • inklusive Vorbereitung aller Unterlagen vorab über unsere Plattform.

    Ablauf:

    1. Sie geben Ihre Daten digital über unsere Plattform ein.
    2. Wir koordinieren den passenden Notartermin in Ihrer Nähe oder an einem Ort Ihrer Wahl.
    3. Die Unterlagen werden wie gewohnt beurkundet und an das Handelsregister weitergeleitet.

Änderung von Angaben

  • Was passiert, wenn ich während der Gründung falsche oder unvollständige Angaben mache?

    Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können den Gründungsprozess verzögern oder sogar ganz blockieren. In der Regel fragen wir aber alle wichtigen Informationen vorher ab.

    Mögliche Folgen sind:

    • Rückfragen oder Ablehnungen durch den Notar oder das Handelsregister
    • Ungültige Verträge oder Eintragungen
    • Persönliche Haftung im Falle von falschen Eintragungen (z. B. bei Gesellschafterdaten)
    • Bußgelder bei Meldeverstößen (z. B. Transparenzregister)

    Deshalb gilt:

    Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig - unser System weist Sie bereits bei der Datenerfassung auf mögliche Unstimmigkeiten hin. Sollte trotzdem ein Fehler auffallen, helfen wir Ihnen umgehend bei der Korrektur - möglichst noch vor der Beurkundung, denn Änderungen nach der Beurkundung sind deutlich aufwendiger.

  • Was passiert, wenn ich einen Gesellschafter nachträglich austauschen möchte?

    Dies ist durch Abtretung der Anteile möglich - notariell beurkundet und mit Anpassung der Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG). Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung in Form einer Expresstermin-Vermittlung an einen Notar in Ihrer Umgebung zu Ihrem Wunschzeitpunkt.

  • Kann ich meinen Firmennamen nach der Gründung wieder ändern und wie funktioniert das?

    Ja, eine spätere Namensänderung ist rechtlich möglich, erfordert aber einen klar definierten Ablauf:

    1. Notarielle Satzungsänderung:
      Der neue Firmenname wird in einem Beschluss durch die Gesellschafter beschlossen und notariell beurkundet.
    2. Eintragung im Handelsregister:
      Der neue Name wird beim Registergericht angemeldet und veröffentlicht.
    3. Anpassung aller Unterlagen:
      Briefpapier, Website, Rechnungen, Bankunterlagen, Impressum etc. müssen aktualisiert werden.

    Unser Service unterstützt Sie bei jedem Schritt - von der rechtssicheren Formulierung über die Beurkundung bis zur Registereintragung. Füllen Sie dafür am besten eine Anfrage über unser Kontaktformular aus: https://beglaubigt.de/kontakt

  • Wie kann ich nachträglich weitere Gesellschafter aufnehmen oder Anteile übertragen?

    Die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist rechtlich zulässig, aber nur mit erneuter notarieller Beurkundung möglich. Der Ablauf:

    1. Erstellung eines Übertragungsvertrags bzw. einer Kapitalerhöhung mit neuen Gesellschaftern
    2. Notarielle Beurkundung des Vorgangs
    3. Anpassung der Gesellschafterliste und Einreichung beim Handelsregister

    Wir stellen Ihnen dafür eine Vorlage und persönliche Betreuung zur Verfügung und übernehmen die Koordination mit dem Notar sowie die vollständige Abwicklung.

  • Was passiert, wenn ich einen Fehler im Gesellschaftsvertrag erst nach der Beurkundung entdecke?

    Vor der Beurkundung (also Ihrem Notartermin):

    Formale oder sachliche Fehler können im Entwurf problemlos korrigiert werden. Unser Team steht Ihnen gerne bei Änderungswünschen zur Seite.

    Nach der Beurkundung:

    Bereits beurkundete Verträge sind nur durch eine offizielle Satzungsänderung korrigierbar, d. h.:

    • erneuter Notartermin,
    • neuer Eintrag im Handelsregister,
    • Anpassung der Unterlagen beim Finanzamt, ggf. auch beim Transparenzregister.

    Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Termin alle Daten nochmals sorgfältig - wir stellen Ihnen eine finale Voransicht vor der Beurkundung zur Verfügung.

  • Was kostet eine spätere Änderung des Gesellschaftsvertrags - z. B. bei Name, Sitz, Gesellschafterstruktur oder Unternehmensgegenstand?

    Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

    • Notarkosten: nach GNotKG (abhängig vom Stammkapital und Änderungsumfang)
    • Registergebühren: in der Regel 60–100 €
    • Zusätzliche Services (optional):
    • Vertragsentwurf
    • Handelsregistermeldung
    • Transparenzregister-Anpassung

    Beispiel (unverbindlich):

    • Namensänderung inkl. Eintragung: ca. 250-400 €
    • Aufnahme eines neuen Gesellschafters: ab ca. 300 € je nach Umfang

    Wir beraten Sie vorab transparent und individuell zu den zu erwartenden Kosten.

Individuelle Fragen & Support

  • Gibt es eine Hotline oder persönliche Beratung, we nn ich während der Gründung Hilfe brauche?

    Ja - wir lassen Sie nicht allein!

    Unser erfahrenes Support-Team steht Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses zuverlässig zur Seite. Sie erreichen uns über folgende Kanäle:

    • Live-Chat: Direkt über die Plattform - werktags mit schnellen Reaktionszeiten (s. Button unten rechts)
    • Telefon-Hotline: Persönliche Unterstützung durch unser Gründungsteam
      Telefon: +49 (0) 89 380 38 332
    • E-Mail-Support: Für ausführlichere Anliegen oder Dokumentenfragen
      https://beglaubigt.de/kontakt

    Unser Anspruch: Alle Ihre Anliegen werden verständlich, verbindlich und schnell beantwortet.

  • Was passiert, wenn ich während der Gründung eine konkrete Frage oder Unsicherheit habe - z. B. zur Vertragsformulierung oder einem Formfeld?

    Nutzen Sie gerne an erster Stelle dieses FAQ, da Sie so Ihre Antwort oft schneller finden. Dieses Kann Ihnen typischerweise sofort bei Fragen zu diesen Themen helfen:

    • Verständnisfragen zum Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll
    • Rückfragen zu den Angaben im Fragebogen
    • Technische Probleme bei der Identifikation oder Beurkundung
    • Unsicherheiten zu Geschäftsadresse, Gesellschaftern oder Kapitalnachweis
    • Hinweise zu Handelsregister, Transparenzregister oder Steuerformularen

    Für den Fall, dass Sie menschliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen per Chat, Email doer Telefon zur Verfügung: