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Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig: §§ Vorraussetzungen, Beispiele & Rechtssprechungen

Felix Gerlach

8. Oct 2023

Die Patientenverfügung ist ein essenzielles Dokument, mit dem jeder Einzelne im Voraus festlegen kann, wie er in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte. Aber unter welchen Umständen bleibt dieses Dokument gültig und wann könnte seine Gültigkeit infrage gestellt werden?

In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden Leitfaden zur Gültigkeit von Patientenverfügungen. Sie erhalten detaillierte Informationen zu den Kriterien, die die Wirksamkeit einer Patientenverfügung bestimmen, zu besonderen Umständen, wie der Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten oder dem Eintritt in ein künstliches Koma, sowie zu den formalen Anforderungen, die bei der Erstellung einer solchen Verfügung beachtet werden sollten.

Für grundlegende Erläuterungen zur Patientenverfügungen kann dieser Artikel als Grundlage dienen: Patientenverfügung was ist das

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung

Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Schriftform und eigenhändige Unterschrift: Eine mündliche Erklärung oder eine bloße Willensbekundung reichen nicht aus. Die Verfügung muss in Schriftform vorliegen und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben sein.
  • Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit: Der Verfasser muss zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung volljährig und in der Lage sein, die Tragweite seiner Entscheidungen zu verstehen.
  • Eindeutige Formulierung: Die Verfügung sollte eindeutig formuliert sein und konkrete Handlungsanweisungen für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit enthalten.
  • Regelmäßige Überprüfung: Die Verfügung sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Vorstellungen des Verfassers entspricht.
  • Information von Familie und nahestehenden Personen: Es empfiehlt sich, die Familie und nahestehende Personen über die Existenz und den Inhalt der Verfügung zu informieren, um im Ernstfall für Klarheit zu sorgen.
  • Vorsorgevollmacht: Eine Patientenverfügung kann auch in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht genutzt werden, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche auch dann respektiert werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig

Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung sind also vielfältig und sollten sorgfältig beachtet werden, um im Ernstfall eine rechtsgültige Entscheidung treffen zu können. Die genannten Punkte sind auch in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert, beispielsweise im Patientenverfügungsgesetz (§ 2 Abs. 1) oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1901a).

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig

Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?

Grundsätzlich tritt eine Patientenverfügung in Kraft, sobald die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise bei einer schweren Erkrankung, einer Behinderung oder im hohen Alter der Fall sein. Wichtig ist, dass die Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung noch in der Lage war, ihre Entscheidungen frei zu treffen und die Tragweite ihrer Entscheidungen zu verstehen.

Eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist, dass sie eindeutig und konkret formuliert ist. Es sollte klar ersichtlich sein, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Vage Formulierungen oder allgemeine Aussagen können im Ernstfall zu Interpretationsschwierigkeiten führen und die Umsetzung der Verfügung erschweren.

Zudem muss die Patientenverfügung im Original vorliegen und von der betroffenen Person eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kopie oder eine elektronische Version der Verfügung ist nicht ausreichend.

Eine Patientenverfügung kann auch von einer anderen Person im Auftrag der betroffenen Person verfasst werden, jedoch muss diese Person ausdrücklich bevollmächtigt sein und die Verfügung im Beisein der betroffenen Person unterzeichnet werden.

Es ist außerdem ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Veränderungen in den persönlichen oder gesundheitlichen Umständen können dazu führen, dass die ursprüngliche Verfügung nicht mehr den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung kann dazu beitragen, dass die Verfügung im Ernstfall auch tatsächlich umgesetzt wird.

Insgesamt ist es also wichtig, dass eine Patientenverfügung eindeutig und konkret formuliert ist, im Original vorliegt und von der betroffenen Person eigenhändig unterschrieben wurde.

Zudem sollte die Verfügung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. (Gegenbeispiel: Wer entscheidet wenn keine Patientenverfügung vorliegt)

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Die Gültigkeitsdauer einer Patientenverfügung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Generell gibt es keine gesetzliche Vorgabe für eine maximale Gültigkeitsdauer. Eine Patientenverfügung behält ihre Gültigkeit solange die darin getroffenen Entscheidungen den individuellen Willen des Verfassers widerspiegeln und nicht widerrufen oder geändert wurden.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung auch ungültig werden kann, wenn sie nicht mehr den aktuellen medizinischen Standards entspricht. In einem solchen Fall wäre eine darauf basierende Entscheidung für Ärzte nicht bindend.

Ein Beispiel hierfür könnte eine veraltete Formulierung wie "lebensverlängernde Maßnahmen" sein, welche nicht klar definiert ist und somit für unterschiedliche Interpretationen offen ist.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, eine Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. So können Veränderungen in den persönlichen Wertvorstellungen oder medizinischen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Eine Überprüfung alle zwei bis drei Jahre wird von Experten empfohlen.

Nochmals in Kürze:

  • Keine gesetzliche Vorgabe für maximale Gültigkeitsdauer
  • Gültigkeit bleibt erhalten, solange Entscheidungen individuellen Willen widerspiegeln und nicht widerrufen oder geändert wurden
  • Veraltete Formulierungen können zur Ungültigkeit führen
  • Empfehlung: regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung alle 2-3 Jahre
  • Beglaubigt.de als Plattform zur Ausstellung für rechtsgültige Rechtsdokumente

Ein praxisnahes Beispiel

Eine Person verfasst im Alter von 40 Jahren eine Patientenverfügung, in der sie festlegt, dass bei einem unheilbaren Krankheitsverlauf keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr ergriffen werden sollen. Im Alter von 60 Jahren erkrankt die Person an einer schweren Krebserkrankung.

Da die getroffenen Entscheidungen in der Patientenverfügung immer noch den individuellen Willen des Verfassers widerspiegeln und nicht widerrufen oder geändert wurden, bleibt die Verfügung in diesem Fall gültig und bindend.

Wie ist die Geltungsdauer bei klarem Gesundheitszustand?

Wenn die Person, die die Patientenverfügung verfasst hat, sich in einem klaren und gesunden Zustand befindet, ist die Verfügung in der Regel nicht gültig.

Eine Patientenverfügung wird nur relevant, wenn der Verfasser aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen bezüglich seiner medizinischen Behandlung zu treffen.

In einem klaren Gesundheitszustand kann die Person ihre Entscheidungen bezüglich ihrer medizinischen Versorgung selbst treffen und hat somit keine Notwendigkeit für eine Patientenverfügung.

Eine solche Verfügung sollte daher erst dann verfasst werden, wenn die Person der Meinung ist, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung oder Verletzung möglicherweise keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Jedoch sollte schon frühzeitig gesorgt werden, da es im Ernstfall zu Komplikationen kommen kann (siehe keine Patientenverfügung wer entscheidet)

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung auch dann gültig bleiben kann, wenn die Person sich wieder erholt und wieder in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.

Solange die Verfügung nicht widerrufen oder geändert wurde, bleibt sie bindend und muss von den behandelnden Ärzten berücksichtigt werden, wenn die Person erneut in eine Situation gerät, in der sie nicht in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.

Wie oft muss man die Patientenverfügung aktualisieren?

Eine Patientenverfügung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Dabei gibt es verschiedene Gründe, die für eine Überarbeitung sprechen:

  • Persönlicher Wandel
  • Medizinische Neuerungen
  • Gesetzl. Änderungen
  • Unklare Formulierung

Experten raten oft, die Verfügung alle zwei bis fünf Jahre zu sichten. Bei bedeutenden Veränderungen im Leben könnte ein früherer Blick ratsam sein. Nach jeder Anpassung sollte die aktuellste Version an relevante Personen weitergegeben werden. Hierfür bietet sich vorallem unser Tool an, welches Ihnen eine Patientenverfügung als PDF und WORD Datei generiert, aber auch Online speichert. (Patientenverfügung PDF)

Wie Wirkung bei Eintritt einer bestimmten Erkrankung oder Zustandsverschlechterung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17. März 2010 (Az: XII ZB 189/09) festgehalten, dass eine Patientenverfügung dann nicht mehr bindend ist, wenn sich die Erkrankung oder der Gesundheitszustand des Betroffenen in einer Weise verändert hat, die in der Patientenverfügung nicht vorgesehen war. Dies ist der Fall, wenn die konkrete Situation des Patienten von der in der Verfügung vorausgesetzten abweicht und die Verfügung deshalb nicht mehr auf die aktuelle Lage anwendbar ist.

Beispielsweise könnte in einer Patientenverfügung stehen, dass lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt werden, wenn der Betroffene unheilbar krank ist und sich in einem irreversiblen Zustand befindet. Wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen jedoch verbessert und eine Heilungschance besteht, tritt die Patientenverfügung nicht mehr in Kraft.

In diesem Fall müssen die behandelnden Ärzte gemäß der aktuellen Situation des Patienten handeln und können sich nicht mehr auf die Patientenverfügung berufen.

Es ist daher wichtig, dass die Patientenverfügung möglichst konkret und präzise formuliert wird und sich nicht nur auf allgemeine Angaben beschränkt. Außerdem sollte die Verfügung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie auch bei Veränderungen des Gesundheitszustands noch wirksam ist.

Erneute Überprüfung und gegebenenfalls Neufassung der Patientenverfügung: Wie beglaubigt.de Ihnen Abhilfe schafft

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung nicht nur einmal erstellt und dann vergessen werden sollte. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Neufassung ist empfehlenswert, da sich der Gesundheitszustand und persönliche Präferenzen im Laufe der Zeit ändern können.

Es ist jedoch auch wichtig, dass eine erneute Überprüfung und Neufassung in einer klaren geistigen Verfassung erfolgt, um die Wirksamkeit der Patientenverfügung nicht zu gefährden. Hier bietet die Online-Plattform beglaubigt.de eine praktische Lösung, um die Gültigkeit und Verfügbarkeit der Patientenverfügung sicherzustellen.

Durch die digitale Speicherung auf der Plattform ist die Patientenverfügung jederzeit zugänglich und vor Verlust geschützt. Zudem werden die Dokumente auf der Plattform in einer sicheren und datenschutzkonformen Umgebung gespeichert, sodass die rechtliche Verbindlichkeit und Vertraulichkeit gewährleistet ist.

Wann wird eine Patientenverfügung ungültig?

Die Gültigkeit einer Patientenverfügung kann aus verschiedenen Gründen infrage gestellt werden:

  1. Medizinische Standards: Eine Patientenverfügung kann ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht mehr den neuesten medizinischen Richtlinien und Standards entspricht. Beispielsweise könnten veraltete oder vage Formulierungen wie "lebensverlängernde Maßnahmen" zu Unklarheiten führen. Ein bekannter Fall vor dem Bundesgerichtshof hat gezeigt, dass eine zu allgemein gehaltene Patientenverfügung als nicht bindend betrachtet werden kann.
  2. Änderung des individuellen Willens: Eine Patientenverfügung spiegelt den Willen des Verfassers in einem bestimmten Zeitpunkt wider. Wenn dieser seinen Willen im Laufe der Zeit ändert und die Verfügung nicht entsprechend aktualisiert, kann ihre Relevanz und damit ihre Gültigkeit verloren gehen.
  3. Widerruf der Patientenverfügung: Der Verfasser hat das Recht, seine Patientenverfügung jederzeit zu widerrufen. Ein ausdrücklicher Widerruf macht die Verfügung ungültig und sie verliert ihre Wirkung.
  4. Gesetzliche Anforderungen: In einigen Jurisdiktionen, wie zum Beispiel in Deutschland, müssen Patientenverfügungen bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen, um rechtlich bindend zu sein. Eine Verfügung, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann für ungültig erklärt werden.
  5. Aktualität der Verfügung: Die dynamische Entwicklung in der Medizin und die sich wandelnden persönlichen Überzeugungen eines Menschen bedingen, dass eine Patientenverfügung regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft werden sollte. Entspricht die Verfügung nicht mehr den aktuellen Wertvorstellungen oder dem informierten Willen des Verfassers, kann dies ihre Gültigkeit beeinträchtigen.

Wie kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Das Widerrufen einer Patientenverfügung ist grundsätzlich einfach, da es in den meisten Ländern, darunter auch Deutschland, keine speziellen formellen Voraussetzungen für den Widerruf gibt. Dennoch sollten Sie einige Schritte befolgen, um sicherzustellen, dass der Widerruf wirksam ist und anerkannt wird:

  1. Schriftlicher Widerruf: Auch wenn es in vielen Rechtsordnungen keine zwingende Formvorgabe für den Widerruf gibt, empfiehlt es sich, diesen schriftlich vorzunehmen. Dies bietet im Zweifelsfall einen klaren Beweis dafür, dass Sie die Patientenverfügung widerrufen haben.
  2. Deutlichkeit: Der Widerruf sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Ein einfacher Satz wie "Hiermit widerrufe ich meine Patientenverfügung vom [Datum]" ist in der Regel ausreichend.
  3. Original und Kopien vernichten: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie das Original und alle Kopien Ihrer Patientenverfügung vernichten, nachdem Sie sie widerrufen haben.
  4. Benachrichtigen Sie relevante Personen: Informieren Sie Personen, die eine Kopie Ihrer Patientenverfügung haben oder von ihrer Existenz wissen, über den Widerruf. Dies umfasst insbesondere Ärzte, Krankenhäuser, Angehörige, Bevollmächtigte oder Rechtsanwälte.
  5. Neue Verfügung: Wenn Sie den Wunsch haben, eine neue Patientenverfügung zu verfassen, stellen Sie sicher, dass diese klar von der alten Verfügung abgegrenzt ist und möglicherweise ausdrücklich auf den Widerruf der vorherigen Verfügung hinweist.
  6. Dokumentation: Es kann hilfreich sein, den Widerruf und die Vernichtung der alten Patientenverfügung zu dokumentieren, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig

Wichtige Rechtsprechungen und Gesetze zur Gültigkeit von Patientenverfügungen

Klar! Die Gültigkeit von Patientenverfügungen ist ein wichtiges Thema im Bereich des Patientenrechts. Es gibt zahlreiche Rechtsprechungen und Gesetze, die sich mit diesem Thema befassen. Im Folgenden sind fünf wichtige Rechtsprechungen und Gesetze aufgeführt, die die Gültigkeit von Patientenverfügungen regeln und in der Praxis von großer Bedeutung sind.

  1. Patientenverfügungsgesetz (Patientenverfügungsgesetz - PatVG): Das PatVG regelt die Voraussetzungen und Wirksamkeit von Patientenverfügungen in Deutschland. Es definiert unter anderem, welche Inhalte eine gültige Patientenverfügung haben muss und unter welchen Umständen sie in Kraft tritt.
  2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2014 (Az. XII ZB 61/14): Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Patientenverfügung auch dann wirksam ist, wenn der Patient darin nicht explizit die Behandlung in bestimmten medizinischen Situationen untersagt, sondern nur seinen allgemeinen Willen zum Ausdruck bringt.
  3. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16): In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Patientenverfügung nur dann gültig ist, wenn sie konkrete Anweisungen für den Umgang mit bestimmten medizinischen Situationen enthält. Eine bloße allgemeine Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen reicht demnach nicht aus.
  4. § 1901a BGB: Diese Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Sie besagt unter anderem, dass eine Patientenverfügung schriftlich abgefasst sein muss und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben werden muss.
  5. Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2011 (Az. I-8 W 72/11): Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass eine Patientenverfügung unwirksam ist, wenn sie nicht klar genug formuliert ist, um den behandelnden Ärzten eine eindeutige Handlungsanweisung zu geben. In diesem Fall hatten die Ärzte eine lebenserhaltende Maßnahme durchgeführt, obwohl die Patientin in ihrer Verfügung eine solche Maßnahme abgelehnt hatte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Verfügung unklar formuliert war und somit keine bindende Wirkung hatte.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig

Empfehlungen von Verbänden und Organisationen

Verschiedene Verbände und Organisationen empfehlen, dass Patienten ihre Patientenverfügung alle paar Jahre überprüfen sollten, um sicherzustellen, dass sie immer noch ihren Wünschen entspricht. Auch Veränderungen im medizinischen Bereich und in der Gesetzgebung können dazu führen, dass eine Patientenverfügung aktualisiert werden muss.

So auch beispielsweise das Kirchenamt der EKD bezüglicher einer christlichen Patientenverfügung.

Eine Überprüfung sollte auch stattfinden, wenn sich der eigene Gesundheitszustand ändert, wie zum Beispiel bei einer neuen Diagnose oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Es wird auch empfohlen, dass die Patientenverfügung regelmäßig mit Angehörigen und medizinischen Fachkräften besprochen wird, um sicherzustellen, dass sie verstanden wird und dass die Wünsche des Patienten im Notfall berücksichtigt werden können.

Verbände und Organisationen wie die Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und die Deutsche Stiftung Patientenschutz empfehlen auch, dass eine Patientenverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht verwendet werden sollte.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person, eine andere Person zu bevollmächtigen, Entscheidungen in ihrem Namen zu treffen, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist. In Kombination mit einer Patientenverfügung kann die Vorsorgevollmacht dazu beitragen, dass die Wünsche des Patienten im Notfall umgesetzt werden können, auch wenn unvorhergesehene Umstände eintreten.

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